Zähl Pixel
Prozess

TSchläge, Tritte, Bedrohungen: 36-Jähriger muss jahrelang in Haft

Ein 36-jähriger Cuxhavener musste sich in den vergangenen Monaten wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung vor dem Landgericht Stade verantworten. Am Montag wurde das Urteil gefällt.

Ein 36-jähriger Cuxhavener musste sich in den vergangenen Monaten wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung vor dem Landgericht Stade verantworten. Am Montag wurde das Urteil gefällt. Foto: Jaspersen/dpa

Ein Cuxhavener will seine Ex-Geliebte zur Herausgabe von 70.000 Euro zwingen. Davon ist die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts Stade überzeugt. Am Montag wurde das Urteil gefällt.

Von Christian Mangels Dienstag, 29.04.2025, 16:50 Uhr

Landkreis Cuxhaven. Der große Mann mit den dunklen Haaren blickt im Saal 3 des Stader Landgerichts starr geradeaus, als der Richter die Urteilsbegründung vorliest. Er habe sein Opfer geschlagen, getreten und in Todesangst versetzt, heißt es. Viereinhalb Jahre Gefängnis lautet das Urteil für räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung. Der Angeklagte starrt weiter vor sich hin und sagt kein Wort. Erst als der Vorsitzende Richter das Gerichtsverfahren beendet und dem Angeklagten alles Gute für die Zukunft wünscht, bricht es aus dem 36-Jährigen heraus: „Das ist nicht fair, was Sie hier machen. Vier Jahre und sechs Monate für gar nichts.“

Getreten und mit einem Küchenstuhl attackiert

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Mann mit libanesischen Wurzeln, Vater von vier Kindern, seine ehemalige Geliebte im Frühjahr 2023 wochenlang mit Gewalt und dem Tod bedroht, um an das angeblich in ihrer Wohnung versteckte Bargeld in Höhe von 70.000 Euro zu gelangen. Bei einem späteren Zusammentreffen hat er sie ins Gesicht geschlagen, mehrfach getreten und mit einem Küchenstuhl attackiert.

Als er die Frau mit einem Messer bedrohte, flehte sie um ihr Leben, hatte Todesangst und nässte sich ein. Er präsentierte ihr ein Gewaltvideo, um ihr zu zeigen, welches Schicksal ihr drohe, sollte sie das Geld nicht herausrücken. Und er drohte, ihr die Kinder wegzunehmen und sie zur Sex-Arbeit zu zwingen. „Für das Gericht bestand kein Zweifel daran, dass sich die Dinge so ereignet haben“, erklärt der Vorsitzende Richter.

Gericht stützt sein Urteil auf viele Aussagen von Zeugen

Bei seinem Urteil stützt sich das Gericht neben zahlreichen Zeugenaussagen vor allem auf die Angaben des Opfers, das als Nebenklägerin aufgetreten war. Die detailreiche Aussage habe viele Realkennzeichen aufgewiesen, die dafür sprechen, dass die Erinnerung der Zeugin erlebnisbasiert sei. „Die Zeugin hat den Sachverhalt widerspruchsfrei geschildert“, so der Richter. Das Gericht habe keine Motive für eine Falschaussage gesehen. Die Behauptung der Verteidigung, die Frau hätte sich die Verletzungen selbst zugeführt, hält das Gericht für „nicht überzeugend“.

Auch die weiteren Beweismittel, etwa der Krankenhausbericht oder der bei der Polizei eingegangene Notruf, hätten den Tatvorwurf gegen den Angeklagten untermauert. Die Schilderungen der Frau zum Ablauf sei mit dem Verletzungsbild „plausibel“ erklärbar.

Einige Dinge hätten aber nicht geklärt werden können, räumte der Vorsitzende Richter ein, etwa die Frage, wo die 70.000 Euro hergekommen und wo sie abgeblieben sind. Auch der Hintergrund des Brandes, der sich in der Wohnung des Opfers ereignet hat, ist unklar.

Zu Gunsten des Angeklagten habe am Ende nicht viel gesprochen, außer der Tatsache, dass er bereits einige Zeit in Haft gesessen habe. Gegen ihn sprechen eine ganze Reihe von Vorstrafen. Der Cuxhavener hat neun Eintragungen im Bundeszentralregister, unter anderem wegen Körperverletzung. Das Landgericht hat den 36-Jährigen daher zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt, außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Weitere Artikel