TSchwarzarbeit: Handwerker soll mehr als eine halbe Million Euro veruntreut haben

32 Einzelstraftaten werden einem Mann aus Cuxhaven vor dem Stader Landgericht zur Last gelegt. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Ein 34-Jähriger soll über 500.000 Euro an den Sozialversicherungsträgern vorbei in die eigene Tasche geschafft haben. Am Montag legte der Mann in Stade ein Geständnis ab.
Stade. „In vollem Bewusstsein“ habe er diverse Arbeitnehmer beschäftigt und diese nicht ordnungsgemäß angemeldet: Vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stade hat ein der Veruntreuung von Arbeitsentgelt angeklagter Handwerker am Montag ein Geständnis abgelegt. Als selbstständiger Eisenflechter hatte der aus Südeuropa stammende Mann über mehrere Jahre hinweg in Cuxhaven ein im Baugewerbe tätiges Unternehmen geführt. Dabei soll er sich eine Summe in Höhe von mehr als einer halben Million Euro unter den Nagel gerissen haben - indem er Mitarbeiter schwarz beschäftigte oder aber falsche Angaben über Umfang und Ausmaß von deren Tätigkeiten machte.
Staatsanwalt spricht von 32 Verstößen
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sprach bei Prozessauftakt von insgesamt 32 Einzelstraftaten, die sich von Ermittlerseite aus rekonstruieren ließen. Abgespielt haben sich diese Vorgänge allesamt zwischen 2014 und 2017. Sich in diesem Zeitraum circa 521.000 Euro (an der AOK vorbei) anzueignen, habe, so der Staatsanwalt, unzweifelhaft dem Kalkül des Beschuldigten entsprochen. In zwei Fällen hat der heute 34-Jährige offenbar mit erkennbar großem Eigennutz gehandelt.
Über seinen Anwalt ließ der Genannte am Montag zunächst die Chancen für eine einvernehmliche Einigung mit der Kammer ausloten. Sein Mandant - inzwischen Familienvater - habe Angst, in Haft gehen zu müssen, machte der Verteidiger sinngemäß deutlich. Er bot ein Schuldbekenntnis für den Fall an, dass die seitens der Kammer verhängte Strafe zur Bewährung ausgesetzt würde.
Nach einer Beratungspause skizzierte der Kammervorsitzende daraufhin ein Strafmaß in einer bewährungsfähigen Größenordnung zwischen 18 Monaten sowie einem Jahr und neun Monaten. Voraussetzung dafür: Dass sich im weiteren Verhandlungsverlauf keine zusätzlichen belastenden Momente ergäben und ein Geständnis des Angeklagten glaubhaft ausfalle (das heißt, mehr als den lapidaren Satz „Ja, so war‘s“ beinhalte).
Lohn zahlte der Beschuldigte vielfach bar auf die Hand aus
In einer schriftlichen Erklärung beschrieb der Angeklagte daraufhin, wie er sich in zunächst kleinem Rahmen selbstständig gemacht habe, bei steigender Auftragslage aber kurzfristig Kräfte anheuerte, die zum großen Teil bar entlohnt wurden.
„Es ist mir klar geworden, dass ich Mitbewerber und die Allgemeinheit geschädigt habe. Das tut mir leid“, betonte der Ex-Unternehmer, der 2019 Insolvenz anmelden musste.
Zwischen 2015 und 2017 war es für ihn persönlich offenbar recht gut gelaufen: „Beeindruckt“ sei er von der großen Nachfrage um seine Dienste gewesen. Damals noch kinderlos, habe er sich allein vom Geld leiten lassen.
Doch inzwischen sei ihm längst bewusst, dass ihn diese Mentalität in die Nähe eines Gefängnisaufenthalts (mit allen Konsequenzen für das eigene Familienleben) gebracht habe.
Während die Gefahr, eine Haftstrafe absitzen zu müssen, nach dem zurückliegenden Verhandlungstag gebannt scheint, ist noch nicht ausgemacht, wie lange sich der Beschuldigte am Riemen reißen müssen wird, damit die ausgehandelte Strafaussetzung nicht doch widerrufen wird. Das Strafmaß wird die Kammer nämlich erst in Verbindung mit dem am kommenden Donnerstag zu erwartenden Urteilsspruch verkünden.
Zollbeamtin beschreibt die schwierige Ermittlung
Am jüngsten Prozesstag war erst noch eine Ermittlerin des Zolls in den Zeugenstand gerufen worden. Auf Nachfragen des Vorsitzenden beschrieb die Beamtin, wie schwierig es für die Behörden gewesen ist, mit dem Fall in Verbindung stehende Umsatzsummen wasserdicht herauszuarbeiten. Bei der Puzzlearbeit sollen auch diejenigen Firmen, die den Angeklagten beauftragt hatten, über weite Strecken hinweg keine große Hilfe gewesen sein.