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Prozess in Stade

TSechs Jahre Haft für geständigen Missbrauchstäter

Vor dem Stader Landgericht fiel das Urteil gegen einen Gyhumer, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs an einem Kind angeklagt war.

Vor dem Stader Landgericht fiel das Urteil gegen einen Gyhumer, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs an einem Kind angeklagt war. Foto: Vasel

Als Freund der Familie verging er sich immer wieder an demselben Mädchen. Doch ausgerechnet die Aussage des Opfers wirkt sich bei den Stader Richtern strafmildernd aus.

Von Monika Hahn Donnerstag, 10.04.2025, 09:55 Uhr

Stade/Gyhum. Angeklagt war ein heute 40-jähriger Mann aus Gyhum, zwischen 2012 und 2015 wiederholt schweren sexuellen Missbrauch an einem Mädchen begangen zu haben, das damals sechs bis neun Jahre alt gewesen ist. Nach vier Verhandlungstagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit sprach die Kammer nun öffentlich ihr Urteil.

Angeklagt waren über 60 Fälle über einen Zeitraum von vier Jahren. Nach Prüfung diverser Aussagen durch die Kammer blieben letztlich 15 Taten übrig. „Für das Strafmaß war es am Ende nicht ausschlaggebend, ob es bei der nachgewiesenen Schwere 15 oder mehr Taten waren“, erläuterte der Vorsitzende Richter Sebastian Hase.

Sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert

Mit einer Verurteilung zu sechs Jahren und drei Monaten Haft folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Bei der Bewertung des Strafmaßes kamen hier mehrere strafmildernde Gründe zur Anwendung, die Richter Hase in seiner Begründung benannte: Der Angeklagte war früh und umfänglich geständig und hatte das Verfahren selbst erst durch ein Geständnis bei der Mutter des Opfers auf den Weg gebracht. Der Angeklagte war nicht vorbestraft. Außerdem gab das Opfer an, unter keinerlei nennenswerten Tatfolgen zu leiden oder gelitten zu haben. Zum Tatzeitpunkt war das Mädchen acht und neun Jahre alt und kannte den Angeklagten gut als Bekannten der Familie. Gründe für eine Strafverschärfung lagen nicht vor.

Der Verurteilte ist heute chronisch krank

Der Mann aus Gyhum wuchs unter schwierigen Bedingungen mit einem alkoholkranken Vater auf und war auch in der Schule nicht integriert, fühlte sich gemobbt. Zeitweise lebte er auf der Straße und in Obdachlosenunterkünften, bis er 2008 in eine Einliegerwohnung auf dem Grundstück der Familie des Opfers einzog und 2016 wieder auszog.

Heute leidet er unter einer paranoiden Schizophrenie. Auch wenn erste Symptome bereits vor einigen Jahren erkennbar gewesen seien, geht die Kammer davon aus, dass der Täter zum Tatzeitpunkt noch keine Krankheitszeichen zeigte.

Eindringliche Worte des Richters zum Abschluss des Verfahrens

Richter Sebastian Hase betonte in seinem Schlusswort, dass das schwere Verbrechen ohne die Initiative des Angeklagten verdeckt geblieben wäre. „Sie haben Verantwortung für das Unrecht übernommen. Trotzdem haben Sie schwere Schuld auf sich geladen. Ich hoffe, dass Sie in Ihrem Strafvollzug die Möglichkeit bekommen zu gesunden.“ Der Verurteilte wird freiwillig eine Speichelprobe für spätere Ermittlungen abgeben.

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