TSo gibt es vom Finanzamt Geld zurück

Wer Belege sammelt und beim Finanzamt einreicht, kann unter Umständen Krankheitskosten steuerlich absetzen. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn
Zahlreiche Krankheitskosten lassen sich mit der Steuererklärung beim Finanzamt absetzen. Die Experten geben Tipps, wie das am besten funkioniert.
München. Waren die Krankheitskosten in einem Jahr hoch genug, so lassen sie sich steuerlich absetzen. Da die Summe der Ausgaben erst zum Jahresende feststeht, rät Tobias Gerauer, Steuerberater und Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern, sich ganzjährig bei Bedarf eine ärztliche Verschreibung einzuholen und alle Kassenbelege zu sammeln, damit Nachweise für das Finanzamt vorhanden sind.
Ohne Rezept geht es jedoch nicht
Für die Anerkennung der Ausgaben ist eine einfache Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers erforderlich. Dies betrifft auch Nahrungsergänzungsmittel, die als Arzneimittel zugelassen sind. Ein Kassenbeleg von der Apotheke reicht dem Finanzamt nicht aus. Für nicht verschreibungspflichtige Medikamente lässt man das grüne Rezept einfach in der Apotheke beim Kauf abstempeln.
Nicht erstattete Rechnungen über Behandlungen beim Arzt oder Heilpraktiker, zum Beispiel für eine professionelle Zahnreinigung, werden den Angaben zufolge grundsätzlich akzeptiert. Nur in manchen Fällen, zum Beispiel bei einem Kuraufenthalt oder einer wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethode, wird eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder ein amtsärztliches Attest vom Gesundheitsamt benötigt.
Tipp Nummer zwei von Tobias Gerauer lautet: „Damit sich die Kosten in der Steuererklärung auswirken, sollten die Ausgaben in einem Jahr gehäuft werden.“ Denn je höher die Summe für Gesundheitsausgaben im Kalenderjahr ausfällt, desto leichter wird die individuelle Zumutbarkeitsgrenze überschritten und desto mehr springt steuerlich heraus. Diese zumutbare Eigenbelastung wird vom Finanzamt festgesetzt und hängt von der Veranlagungsart, der Kinderzahl im Haushalt und der Einkommenshöhe ab. Sie liegt zwischen ein und sieben Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte. Erst wenn dieser Wert überschritten wird, wirken sich die darüberliegenden Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd aus.
Diese Kosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen
Weitreichende Ausgaben zur Linderung oder Heilung einer Krankheit zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Also alle Kosten oder Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Therapien, medizinische oder physiotherapeutische Behandlungen, Honorare für Ärzte und Heilpraktiker und Fahrtkosten. Auch Treppenlifte, Badewannen oder Umbauten in der Wohnung können bei bestimmten Gegebenheiten abgesetzt werden.
Zahlungen und Zuschüsse von Krankenkassen, Zusatzversicherungen oder der Rentenversicherung sind bei der Kostenaufstellung für das Finanzamt in Abzug zu bringen, denn was nicht selbst finanziert wurde, darf nicht geltend gemacht werden. (pm/san)