TSo kommen Betriebe doch noch an die Energie-Zuschüsse
In Härtefällen sollte es eigentlich staatliche Hilfen auch für Firmen geben, die mit Öl und Pellets heizen. Der Haushaltsausschuss des Bundestags schob dem jedoch einen Riegel vor. Foto: Schuh/dpa
Von „Desaster im Quadrat“ bis hin zu „Berliner Chaos“ reichen die Reaktionen auf die gestrichenen Hilfsgelder für Betriebe, die mit Öl oder Pellets heizen. Was die Bundespolitik den Unternehmen verwehrt, wollen nun einige Länder bereitstellen.
Von Mark Schröder
Vor wenigen Tagen wurden die in Aussicht gestellten staatlichen Hilfen für Unternehmen beim Einkauf von Öl, Holz und Pellets überraschend wieder gestrichen. Die Kritik am Beschluss des Bundestagshaushaltsausschusses reißt seitdem nicht ab. Einige Bundesländer wollen die Hilfen nun aus eigener Kraft auszahlen. Auch Betriebe aus Niedersachsen und Bremen können unter bestimmten Voraussetzungen doch noch auf Zuschüsse hoffen.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte mit den Stimmen der Ampel-Koalitionäre beschlossen, die Energie-Härtefallregelungen für kleine und mittlere Unternehmen auf Entlastungen bei Strom und Gas zu begrenzen. Scharfe Kritik an der Entscheidung übten bereits sämtliche Wirtschaftsminister der Bundesländer nach einem gemeinsamen Treffen. Der Bund müsse „diesen fatalen Beschluss“ schnellstmöglich korrigieren, ansonsten müssten die Länder mit eigenem Geld die Härtefälle bei Öl und Pellets abdecken, sagte der Vorsitzende der Wirtschaftskonferenz der Länder (WMK), Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler).
100 Millionen Euro stehen für niedersächsische Betriebe bereit
Das Land Niedersachsen greift kleinen und mittleren Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter), die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind, in den kommenden Wochen mit 100 Millionen Euro unter die Arme - und das weiterhin unabhängig vom genutzten Energieträger. Die Antragstellung ist ab dem 23. Februar möglich und muss bis Ende März erfolgen. Die Hälfte der beantragten Hilfe sollen die Betriebe sehr schnell als Abschlagszahlung erhalten. Die zweite Hälfte soll erst nach Auswertung sämtlicher Anträge ausgezahlt werden.
Um von den Hilfsgeldern zu profitieren, müssen Betriebe allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen die Gesamtausgaben für Energie im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag liegen, der für Energie im selben Zeitraum des Vorjahres bezahlt wurde. 80 Prozent der über die Verdopplung hinausgehenden Ausgaben werden erstattet. Zudem muss das Unternehmen in seiner Existenz bedroht sein: Der verfügbare Zahlungsmittelbestand zum 30. November 2022 muss unter dem vom 1. Juli 2022 gelegen haben.
Gleiche Voraussetzungen für Hilfen im Land Bremen
Auch der Bremer Senat hat in der vergangenen Woche ein entsprechendes Programm mit nahezu identischen Voraussetzungen für die Betriebe in Bremen und Bremerhaven beschlossen. Insgesamt rund 30 Millionen Euro stehen zur Verfügung, wovon etwa 10 Millionen vom Bund und 20 Millionen vom Land Bremen kommen.
Die Landeshilfen in Niedersachsen seien ein „Spagat“, sagte der Loxstedter Landtagsabgeordnete Oliver Lottke (SPD). Es sei schwer, einerseits schnell zu helfen und andererseits nur diejenigen zu unterstützen, die das Geld wirklich bräuchten. Der Flögelner Landtagsabgeordnete Claus Seebeck (CDU) hingegen befürchtet, dass nur wenige Betriebe von den Zuschüssen profitieren. „Die Kriterien sind viel zu hoch angesetzt“, sagte er. „Das ist ein Schnellschuss, der nicht bis zum Ende gedacht ist.“
Lob erhält die rot-grüne Landesregierung in Hannover von der IHK Stade. Die Wirtschaftshilfe weiterhin für alle Energieträger gleichermaßen bereitzustellen, sei „das richtige Zeichen“, sagte Sina Elmers, Referentin für Energie und Infrastruktur. Es sei wichtig, Unternehmen in die Lage zu versetzen, trotz hoher Energiepreisbelastungen weiterhin in Klimaschutzmaßnahmen investieren zu können.