TStader Gericht entscheidet: Wolf im Kreis Cuxhaven darf geschossen werden
Die Tötung eines Wolfes, der für mehrere Risse von Schafen, Rindern und Pferden im Raum Cuxhaven verantwortlich sein soll, ist rechtens, sagt das Verwaltungsgericht Stade. Foto: Dübbert
Der Wolf im Landkreis Cuxhaven darf geschossen werden. Das hat das Stader Verwaltungsgericht am Dienstag beschlossen. Das juristische Tauziehen ist damit aber nicht beendet.
Stade. Es ist ein gewohnter Vorgang: Das Land Niedersachsen erteilt eine Abschussgenehmigung für einen auffälligen Wolf, Tierschützer ziehen vor Gericht. Nun hat das Verwaltungsgericht Stade entschieden, dass die Abschussgenehmigung für einen Wolf im Landkreis Cuxhaven rechtens ist.
Hängebeschluss nur eine Notbremse
Damit ist das Verfahren für die Abschussgenehmigung zumindest vor dem Stader Verwaltungsgericht entschieden. Das Gericht hatte am Freitag zunächst einen Hängebeschluss gefasst. Eine Notbremse, um zu verhindern, dass übers Wochenende und vor einem Beschluss der Wolf abgeschossen wird und somit vor der rechtlichen Entscheidung Fakten geschaffen werden.
Kreis Cuxhaven
T Verwaltungsgericht Stade stoppt Wolfsabschuss
Das Gericht arbeite in solchen Fällen zwar „schnellstmöglich“, so Pressesprecher Richard Wermes auf TAGEBLATT-Nachfrage. Aber eine so komplexe Problematik sei auch nicht in zwei Stunden zu entscheiden. Deshalb vorerst der Hängebeschluss am Freitag, dann die Entscheidung am Dienstag.
Ausnahmegenehmigung „nicht zu beanstanden“
Darum geht es in dem Beschluss: Dem betreffenden Rudel werden „Nutztierschadensfälle“ von Ende März bis Mitte Oktober auf unterschiedliche Rinderherden verschiedener Rassen im nördlichen Landkreis Cuxhaven zugerechnet. Die erteilte Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes sei „nicht zu beanstanden“, entschied jetzt das Stader Verwaltungsgericht.
Kein Zweifel an prognostizierten Schäden
Die Vorgaben des Praxisleitfadens Wolf seien vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) beachtet, Alternativen zum Abschuss geprüft worden.
Es sei überzeugend dargelegt worden, dass Alternativen wie eine Aufstallung oder auch der Bau fester Zäune derzeit nicht infrage kommen. Das sei witterungsbedingt und durch den feuchten Boden zurzeit nicht möglich.
Auch an den prognostizierten landwirtschaftlichen Schäden hatte das Verwaltungsgericht keinen Zweifel. Bei der Frage, ob die Rinderherden den Wölfen gegenüber schutzlos waren, sah das Gericht die nachvollziehbaren Argumente beim NLWKN.
Der Verein Naturschutzinitiative, der gegen die Abschussgenehmigung vor Gericht gezogen war, trete dem „mit unbelegten Behauptungen entgegen“. Die Herden seien ohne Bullen, die Rassen zu schwach, andere zu jung gewesen, den Nutztieren fehle die Fähigkeit zum Selbstschutz, hatte der Verein argumentiert.
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist bereits eingegangen
Mit dem Beschluss des Stader Gerichts ist die Abschussgenehmigung zwar vorerst in Kraft, eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg ist aber schon eingegangen, ebenso wie der erneute Antrag auf einen Hängebeschluss.
Das teilte OVG-Pressesprecher Marcus Hettig auf TAGEBLATT-Anfrage mit. Entschieden hatte das OVG über den Hängebeschluss bis zum Dienstagabend noch nicht.
Eine aufschiebende Wirkung hat die eingegangene Beschwerde beim OVG nicht. Die Abschussgenehmigung gilt bis zum 3. November. Sollte der Wolf bis dahin nicht getötet worden sein, müsste eine erneute Genehmigung ausgesprochen werden - das könnte dazu führen, dass sich das Prozedere vor Gericht, beginnend in Stade, wiederholt.
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