TStader Messerprozess: Acht Stiche und Tritte ins Gesicht der Freundin
Das Landgericht Stade. Foto: Vasel
Sie lernten sich im Chat kennen und gingen eine Beziehung ein. Doch dann hörte er Stimmen und stach zu. Welche Strafe dem Angeklagten droht.
Kehdingen. Laut Staatsanwältin Bales habe sich der Vorwurf weitgehend bestätigt. Der 40-jährige Angeklagte und die 37-jährige Nebenklägerin hatten sich über einen Chat kennengelernt, hatten eine harmonische Zeit und gingen schließlich eine Beziehung ein.
Doch schon bald traten Probleme auf. Die Beziehung wurde schwieriger. Er trank Alkohol, konsumierte Kokain und litt körperlich an den Folgen. Schließlich hörte er Stimmen, die andere nicht hörten.
Staatsanwältin: Für ihn war die Situation nicht bedrohlich
Am 30. Dezember 2025 eskalierte der Konflikt. Er packte seine Sachen, sie wollte wissen, was los sei. Und plötzlich war da ein Messer. Wer es zuerst in der Hand hatte - dazu gab es unterschiedliche Aussagen der beiden Beteiligten.
Die Staatsanwältin: „Ich glaube nicht die Geschichte, dass die Nebenklägerin zuerst das Messer in der Hand hatte.“ Wenn doch, dann sei die Situation für ihn nicht bedrohlich gewesen.
Der Angeklagte habe sich des versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung schuldig gemacht, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Strafmildernd sei eine verminderte Steuerungsfähigkeit nach Paragraf 21. Sie forderte eine Verurteilung zu acht Jahren. Der Haftbefehl sei aufrecht zu halten.
Nebenklage: Angeklagter zeigt keine Reue
Lorenz Hünnemeyer, Vertreter der Nebenklägerin, räumte ein: „Das Plädoyer fällt mir schwer“, sagte er. Er und seine Mandantin seien von Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt ausgegangen, dass der Angeklagte verwahrt und sanktioniert wird, bis keine Gefahr mehr von ihm ausginge.
Doch das Gutachten von Dr. Andreas Krusch, Oberarzt der Psychiatrischen Klinik in Lüneburg, habe ein anderes Ergebnis: nämlich die Überleitung in den Strafvollzug. Es handele sich um versuchten Totschlag.
Die Frage, die Hünnemeyer stellte: „Wie geht der Angeklagte jetzt mit meiner Mandantin um? Er, der versucht hat, sie zu töten?“ Er zeige weder Reue, noch Verantwortungsübernahme. „Er hat sich nicht im Ansatz damit auseinandergesetzt, was er angerichtet hat. Es ist kein Wort der Entschuldigung gefallen.“ Seine Mandantin habe nun das Problem, immer Angst zu haben, dass er eines Tages wieder vor der Tür steht. „Sie muss mit der Angst leben.“
Acht Stiche und Tritte ins Gesicht
Fast wäre es zu spät gewesen, wenn nicht Nachbarn und Rettungskräfte so beherzt geholfen hätten, so Hünnemeyer. Der Angeklagte habe die Nebenklägerin einmal in den Rücken gestochen. Nachdem sie sich umgedreht hatte, um sich selbst zu verteidigen, stach er sieben weitere Male zu. Danach habe er der am Boden liegenden Frau zwei Mal mit Schuhen ins Gesicht getreten, „eine Frau, die so wehrlos ist, so zu malträtieren, ohne einen Aus-Schalter zu finden. Warum ist er vor der Tat nicht gegangen? Warum ist er hinterhergerannt, als sie davonlief?“, fragte Hünnemeyer in den Raum. Er gehe von Vorsatz aus, von einem geplanten Ablauf einer Tat. Er beantragte acht Jahre Unterbringung mit Vorwegvollzug.
Verteidigerin: Es war eine unheilvolle Beziehung
Verteidigerin Katrin Bartels erklärte, dass sich ihr Mandant in einem psychischen Ausnahmezustand befunden habe. Er sei entsetzt über sich selbst und bereue es sehr.
Es sei eine unheilvolle Beziehung gewesen. Eine kurze, aber sehr intensive Beziehung, mit intensivem Chatverlauf. Beide hätten permanent hin- und hergeschrieben. Er hatte Schlafstörungen und habe Stimmen gehört. Sie habe es abgetan. Als er sie am 21. Dezember am Hals packte, habe sie ihn aufgefordert zu gehen - und er sei gegangen.
Danach habe die Nebenklägerin die Chats gelöscht. „Aber eine klare Trennung gab es zu keiner Zeit“, so Bartels. Es wurde einfach weitergeschrieben. Eifersucht habe es von beiden Seiten gegeben.
Das Urteil wird am Freitag gesprochen
Am 30. Dezember spitzte sich die Situation zu. Sie wollte wissen, warum er sie verlassen möchte. Dadurch habe er keinen Ausweg gesehen. Es sei zu einer impulsiven Wutreaktion gekommen. Ihr Mandant sei psychotisch im Wahn gewesen und habe entsprechend gehandelt. Die Steuerungsfähigkeit sei in dieser Situation erheblich beeinträchtigt gewesen, so Bartels, und somit ein Fall für den Paragrafen 21.
„Die Voraussetzung für die Unterbringung liegt vor“, sagte die Strafrechtlerin. Er habe seit Wochen mit einer schweren, seelischen Störung gekämpft. Es sei nicht so einfach, sich schnelle Hilfe zu holen.
Katrin Bartels verzichtete auf einen Antrag zum Strafmaß, regte eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an; gegebenenfalls mit Vorwegvollzug. Das bedeutet, der Angeklagte würde einen ersten Teil der Haftstrafe im Gefängnis verbüßen, bevor er in den Entzug wechselt.
Das Urteil wird am Freitag gesprochen.
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