TStader Surfpark-Pläne kassiert: So begründet das OVG sein Urteil

Wellenreiter auf dem Wasser: So soll der Surfpark in Stade aussehen. Ob und wann er realisiert wird, ist derzeit offen. Foto: Surfgarten
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit seinem Urteil vom 2. Oktober die Pläne für einen Surfpark in Stade kassiert. Jetzt folgte die Begründung: Drei Punkte sind entscheidend.
Stade. Die Formulierungen des Gerichts sind eindeutig. Der Bebauungsplan Nr. 500/3 Gewerbe- und Surfpark Stade, den der Rat der Stadt am 11. Juli 2022 beschlossen hatte, wird für unwirksam erklärt. Die Revision wird nicht zugelassen. Damit bleibt auch der vom Verwaltungsgericht Stade verhängte Baustopp bestehen. Ob, wann und wie es weitergeht mit dem Surfpark, steht derzeit in den Sternen.
Stadt, Verwaltungsgericht und der BUND in der Kritik
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) verschont in seiner Urteilsbegründung keine der beteiligten Parteien. Stadtverwaltung und Verwaltungsgericht Stade als Vorinstanz bekommen ihr Fett weg, selbst Prozessgewinner BUND darf sich einiges anhören. Allen voran aber die Stadt, die den Prozess verloren hat. Das liegt an drei Punkten
Erster Punkt. Der Bebauungsplan der Stadt für den Surfpark passt nicht zum übergeordneten regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises. Das Raumordnungsprogramm sieht hier auf einer Fläche von 165 Hektar die Ansiedlung von großflächiger Industrie vor, vornehmlich produzierendes Gewerbe. Der Surfpark-Bebauungsplan sei mit diesen Zielen nicht vereinbar.
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Offiziell handelt es sich um einen Premiumstandort, hervorgegangen aus der möglichen Ansiedlung eines BMW-Werks Ende der 90er Jahre, der mit einem „geringen Konfliktpotenzial“ beworben wird. Der Standort könne überregional Aufmerksamkeit erwecken und sei prädestiniert für überregionale (Groß-)Ansiedlungen. Genau das sei aber kaum mehr gegeben, wenn sich dort ein Surfpark mit einer Fläche von allein 10 Hektar breit mache. Insgesamt sind Surf- und Gewerbepark mit 17 Hektar veranschlagt.
Surfpark verhindert Großindustrie
Der Bebauungsplan verstoße gegen das Baugesetzbuch. Sollte der Surfpark in Betrieb sein und von vielen Menschen besucht werden, gebe es Konfliktpotenzial mit der denkbaren Großindustrie von nebenan. Das Gelände werde wegen der einzuhaltenden Schutzabstände für Lärm, Staub und Gerüchen zerstückelt. Deutlich weniger als die Hälfte des 165 Hektar großen Geländes stünde demnach für die ursprünglich geplante Nutzung zur Verfügung - auch in Anbetracht der Wohnsiedlungen von Steinbeck, Hagen und Riensförde. „Damit werden die Möglichkeiten der Ansiedlung industrieller Nutzungen substanziell erschwert“, schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung.
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Zweiter Punkt. „Der Bebauungsplan leidet unter zu seiner Unwirksamkeit führenden Abwägungsmängeln“, so das Gericht. Die Stadt hat die „erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes“ durch den Surfparkbau mit seinen Gebäuden falsch eingeschätzt. So ist der Neubau nicht vollständig eingegrünt, sondern nur in Teilen. Die Stadt verkenne hierbei die Auswirkungen des Gewerbegebiets auf das Landschaftsbild. Ein Zaun, wie von der Stadt vorgeschlagen, sei kein geeigneter Sichtschutz, monieren die Richter.
Dritter Punkt. Die Stadt hat vergessen, Bordelle im Plan auszuschließen. An das Verbot von Vergnügungsstätten wie Spielhallen hat sie noch gedacht, auch in der Planbegründung kommt der Ausschluss der Bordelle noch vor. Im Plan selbst wurde das offensichtlich vergessen. Ein Lapsus mit Folgen. Planungsinhalt und Planungswille fallen auseinander, so das Gericht. Der Mangel an dieser Planung führt zur „Gesamtunwirksamkeit des angegriffenen Plans“.
In zentralen Punkten setzt sich der BUND nicht durch
Aussagen des Gerichts wenden sich auch an den BUND und die Vorinstanz beim Stader Verwaltungsgericht. Der BUND hatte gegen den Bebauungsplan geklagt. Nicht durchgegriffen hätte das Vorgehen zum Schutz von Feldlerche und Schafstelze. Die Ausgleichsmaßnahmen der Stadt, im 4,5 Kilometer entfernten Wiepenkathen neue Brutreviere zu schaffen, seien ausreichend. Das Verwaltungsgericht gab diesem Argument noch statt. BUND und Erstinstanz gehen von einem „unzutreffenden Sachverhalt aus“, so das OVG.

Die Gegner des Surfparks in Stade versammeln sich nach der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Foto: Strüning
Das Gleiche gelte für den Vorwurf, die Stadt habe die Belange des Klimaschutzes fehlerhaft behandelt. Auch hier folgte das Verwaltungsgericht Stade noch den Argumenten des BUND. Der Senat am Oberverwaltungsgericht teilt diese Ansicht nicht. Die Stadt sei nicht verpflichtet, über die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen hinaus Vorgaben zum Klimaschutz zu machen. Es gebe kein Verbot von Projekten, die eine negative Klimabilanz aufweisen. Hier ist also der Bundesgesetzgeber gefordert.