TStader Surfpark: Bauarbeiten ruhen – Gerüchte um einen Deal
Zurzeit ruhen die Bauarbeiten auf dem Surfpark-Gelände. Foto: Strüning
Der BUND hat gegen den Bebauungsplan für den Stader Surfpark beim Oberverwaltungsgericht Klage eingereicht. Mit einer einstweiligen Verfügung will er das Schaffen von Fakten verhindern. Nun ruhen die Arbeiten. Aber warum?
Stade. Die Bagger hatten schon losgelegt - doch auf dem Gelände im Süden von Stade, wo der Surfpark entstehen soll, wird zurzeit nicht gearbeitet. Dieser Umstand hat die Gerüchteküche in Stade angeheizt. Im Internet war von einer Vereinbarung der Investoren mit dem Verwaltungsgericht zu lesen. Doch das ist nicht richtig, sagt Richard Wermes, Vizepräsident des Stader Verwaltungsgerichts. Der BUND hält den Bebauungsplan der Stadt Stade für rechtsfehlerhaft. Die Projektentwickler des Surfparks gingen noch Ende vergangenen Jahres davon aus, dass der Freizeitpark 2025 in Betrieb gehen kann und rechnen ab der ersten Vollsaison 2026 jährlich mit 200.000 Besuchern, davon die Hälfte Surfer. Insgesamt sieben Jahre währte die Planung der beiden Brüder Jan und Dirk Podbielski aus dem Alten Land.
Auf einer Fläche von 60.000 Quadratmeter im Süden von Stade soll in den kommenden zwei Jahren „ein naturnahes Surf- und Sportparadies“ entstehen, so die Wortwahl. 20.000 Quadratmeter nimmt das große Surfbecken in Anspruch, das entspricht etwa drei Fußballfeldern.
Die Podbielskis setzen darauf, dass nationale und womöglich internationale Wettbewerbe in Stade ausgetragen werden können. „Mit diesem Konzept will der Surfgarten zu einem neuen touristischen Highlight in Norddeutschland werden“, heißt es in der Pressemitteilung. Dabei geht es nicht nur ums Wellenreiten.
Wie berichtet, hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), nachdem die ersten Bauarbeiten zur Herstellung des Surfbeckens begonnen hatten, im Januar zur Sicherung seiner Rechtsposition einen umfangreichen einstweiligen Rechtsschutzantrag an das Verwaltungsgericht geschickt.
„Wir wollen damit vermeiden, dass vor Ort Fakten geschaffen werden, bevor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg sich mit dem Bebauungsplan und unserer Klage befasst hat“, begründete Heiner Baumgarten vom BUND diesen Schritt.
Baugenehmigung gültig - Bauarbeiten ruhen trotzdem
Zurzeit liegt der Antrag des BUND zum einstweiligen Rechtsschutz beim Stader Verwaltungsgericht. Bis es darüber entschieden hat, dürften die Investoren weiterbauen, denn die von der Stadt Stade erteilte Baugenehmigung ist unverändert gültig. Dennoch ruhen die Arbeiten.
„Eine Vereinbarung im Sinne eines Deals gibt es nicht“, stellt Wermes auf TAGEBLATT-Nachfrage klar. Für die Zeit, bis über den einstweiligen Rechtsschutzantrag des BUND entschieden wird, hätte ein sogenannter Hängebeschluss gefasst werden können. Doch das war nicht notwendig.
Reinhard Fahs, Verwaltungsrichter der 2. Kammer, der mit dem Verfahren befasst ist, habe nach dem Stand der Bauarbeiten gefragt und erfahren, dass diese bis zum 18. März ohnehin ruhen, so dass es keines Hängebeschlusses bedurfte. Das habe auch der BUND so gesehen. Bis 18. März werde sich die Kammer bemühen, eine Entscheidung zu treffen. „Es kann aber auch länger dauern“, sagt Wermes.