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Winterwetter

Städte verhängen kaum Bußgelder für nicht gestreute Wege

Städte in Schleswig-Holstein versenden nur wenige Bußgeldbescheide wegen nicht geräumter oder gestreuter Gehwege. (Symbolbild)

Städte in Schleswig-Holstein versenden nur wenige Bußgeldbescheide wegen nicht geräumter oder gestreuter Gehwege. (Symbolbild) Foto: Kristin Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Eigentümer oder auch Mieter müssen die Gehwege räumen und streuen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern rechnen. Im Norden machen die Städte davon aber wenig Gebrauch.

Von dpa Montag, 12.01.2026, 14:20 Uhr

Kiel. Die großen Städte in Schleswig-Holstein haben trotz des strengen Winterwetters mit Eis und Schnee auf Straßen und Gehwegen bisher nur wenige Bußgeldbescheide erlassen. Das hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben.

Die Stadt Kiel hat in diesem Jahr bisher sieben Bußgeldbescheide verschickt. „Die Bußgelder liegen dabei zwischen 35 und 150 Euro, je nach Schwere des Verstoßes“, sagt Stadtsprecher Arne Gloy.

In den Jahren 2022 bis 2025 habe die Stadt Kiel aufgrund der vergleichsweise milden Winter insgesamt nur neun Bescheide mit einer Gesamtbußgeldhöhe von insgesamt 607 Euro verhängt.

Flensburg hat noch kein Bußgeld erlassen

Die Stadt Flensburg hat in diesem Jahr bislang noch keine Bußgeldbescheide erlassen. Bußgelder für nicht geräumte oder gestreute Gehwege belaufen sich in der Regel auf 35 bis 55 Euro, sagt Johanna Konnegen vom Technischen Betriebszentrum (TBZ).

2025 habe die Stadt Flensburg Bußgeldbescheide in einer Gesamthöhe von 300 Euro ausgestellt. Weil die Winter in den letzten Jahren häufig sehr mild verliefen und nur wenige Tage mit intensivem Schneefall zu verzeichnen waren, sei auch die Zahl der Bußgeldbescheide überschaubar.

Die Hansestadt Lübeck hat in den Jahren 2024 und 2025 keine Bußgeldbescheide erlassen, sagt Sprecherin Nicole Dorel. Die Stadt habe die Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen.

In der Praxis hätten viele Eigentümer von Wohngrundstücken ihre Reinigungspflichten durch Mietvertrag auf ihre Mieter umgelegt. Die Übertragung der Räum- und Streupflicht auf die Mieter oder externe Dienstleister entlasse die Eigentümer jedoch nicht aus ihrer Verpflichtung. 

Wer seine Räum- und Streupflicht verletze, könne in Lübeck mit einem Bußgeld von bis zu 511 Euro belegt werden. Die Kriterien für die Bemessung der Bußgeldhöhe seien die Größe der Fläche, der Zeitraum, in dem keine Reinigung erfolgt ist, die tatsächliche Gefahrenlage und ob jemand zu Schaden gekommen ist.

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