TSternenkind-Bestattung in Niedersachsen: Diese Regeln gelten
Wenn Babys vor, während oder kurz nach der Geburt sterben, werden sie Sternenkinder genannt. Es gelten verschiedene Regeln bei der Bestattung. Foto: Dein Sternenkind
Wenn ein Baby vor, während oder kurz nach der Geburt stirbt, spricht man von Sternenkindern. Welche Regeln in Bremen und Niedersachsen für die Bestattung gelten.
Niedersachsen/Bremen. Laut Berufsverband der Frauenärzte in Deutschland enden schätzungsweise zehn bis zwanzig Prozent der bestätigten Schwangerschaften in einer Fehlgeburt. Dabei liegt die tatsächliche Zahl vermutlich wesentlich höher.
Das liegt zum einen daran, dass einige Fehlgeburten unbemerkt bleiben, da sie in einem sehr frühen Stadium passieren. Zum anderen werden Fehlgeburten, bei denen das Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche verstirbt oder unter 500 Gramm gewogen hat, in Deutschland statistisch nicht erfasst.
Neues Gesetz regelt Mutterschutz bei Fehlgeburten
Ein neues Gesetz, welches am 1. Juni in Kraft getreten ist, regelt nun den Mutterschutz für Betroffene, die ihr Kind vor der 24. Woche verlieren. Bisher waren für den Fall einer Fehlgeburt weder eine Mutterschutzfrist noch Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz vorgesehen.
Wie die Bundesregierung mitteilt, sind bei einer Fehlgeburt ab der 13. Woche zwei Wochen Mutterschutz vorgesehen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Woche acht Wochen. Frauen haben in dieser Zeit auch Anspruch auf Lohnersatz. Für Fehlgeburten bis zur 12. Woche ist weiterhin kein Mutterschutzanspruch vorgesehen.

Ob ein Sternenkind bestattet werden darf oder muss, entscheidet sich auf der Waage und anhand der Schwangerschaftswoche, in der es verstorben ist. Foto: Henning Kaiser/dpa
Definition einer Fehlgeburt und einer Totgeburt
Die Bestattungspflicht ist in den jeweiligen Bundesländern geregelt. Laut bremischen und niedersächsischem Gesetz über das Leichenwesen gilt ein Baby als tot geboren, wenn es bei der Geburt kein Lebenszeichen zeigt, (a) mindestens 500 Gramm wiegt oder (b) weniger als 500 Gramm wiegt, aber die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes gab es im vergangenen Jahr 2.901 Totgeburten.
Wird ein Kind mit unter 500 Gramm zur Welt gebracht, gilt es als Fehlgeburt und ist nicht bestattungspflichtig.
Keine Bestattungspflicht bei Fehlgeburten, aber ein Recht
In Bremen und Niedersachsen besteht ab 500 Gramm Geburtsgewicht eine Bestattungspflicht, in Hamburg erst ab 1000 Gramm. Bei einem fehl geborenen Baby unter 500 Gramm besteht sie nicht, Eltern haben aber seit 2013 ein Recht darauf.
Das gilt auch für „Leibesfrüchte aus einem Schwangerschaftsabbruch“. Kliniken- Ärzte und Hebammen im Land Bremen sind sogar dazu verpflichtet, mindestens einen Elternteil über die Möglichkeit einer Bestattung zu informieren - auch wenn diese nicht verpflichtend ist. Dies gilt in Niedersachsen auch, jedoch nicht bei Schwangerschaftsabbrüchen.
Einrichtung oder öffentliche Träger führen Sammelbestattungen durch
Wenn Eltern im Land Bremen ein tot geborenes Kind nicht selbst bestatten, muss die Einrichtung oder der örtliche Träger der öffentlichen Ordnung (beispielsweise Ordnungsamt) die Bestattung veranlassen.
Bei fehlgeborenen Kindern im Land Bremen gilt: Wenn die Eltern auf ihr freiwilliges Bestattungsrecht verzichten, muss die Klinik oder Einrichtung eine würdevolle Sammelbestattung durchführen. In Niedersachsen gilt dies nicht.
Ort des Erinnerns
Gemeinsames Gedenken: Sternenkinder-Andacht auf dem Geestberg in Stade
Die Pflicht ergibt sich übrigens nicht immer aus dem Gesetz, sondern auch aus Verordnungen, Richtlinien oder dem Verwaltungsrecht (etwa Obhutsverhältnis der Klinik).
Bei der Sammelbestattung wird das Kind eingeäschert und in einer gemeinsamen Urne mit anderen Sternenkindern auf dem Friedhof beigesetzt. Dies findet in vielen Bundesländern mehrmals jährlich statt.
Individuelle Bestattungsmöglichkeiten für Sternenkinder
Auch eine individuelle Beisetzung ist möglich, Eltern können dafür ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Manche Friedhöfe bieten dafür besondere Grabstellen für tot- und fehlgeborene Kinder an.
In diesen Fällen übernimmt oft die Kirchengemeinde die Kosten für das Grab. Die Kosten für das Bestattungsinstitut tragen in der Regel die Eltern selbst. Manche entscheiden sich dazu, das Kind mit in einem Familiengrab beisetzen zu lassen.
Themenwoche
T Eltern von Sternenkindern können bei Lisa Acke trauern
Eintragung in das Geburtenregister möglich
Seit dem 15. Mai 2013 können Eltern freiwillig einen Vornamen und Familiennamen angeben und das fehl geborene Kind ins Geburtenregister eintragen lassen. Das Standesamt stellt eine Bescheinigung oder Urkunde aus (symbolischer Akt).
Totgeborene Kinder werden in Deutschland verpflichtend ins Geburtenregister eingetragen. Das Standesamt stellt dann eine Geburtsurkunde mit dem Vermerk „tot geboren“ aus.
Vereine für Angehörige von Sternenkindern helfen
Informationen über Rechte und Pflichten bei einem Verlust erhalten Eltern von ihren zuständigen Kliniken, Ärzten und Hebammen. Auch Vereine, die sich um Angehörige von Sternenkindern kümmern, können helfen.
Sie fertigen Erinnerungsstücke, begleiten die Bestattung und bieten Selbsthilfegruppen zur Trauerbewältigung an. Vereine in der Region sind etwa Sterneneltern Achim oder Lillebö in Geestland.