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Justiz

TSurfpark Stade: Klagewelle rollt zum nächsten Gericht

Die Umrisse des Surfparkgeländes im Stader Süden sind gut zu erkennen. Links der Kreisel mit dem Hagener Weg gen Dollern.

Die Umrisse des Surfparkgeländes im Stader Süden sind gut zu erkennen. Links der Kreisel mit dem Hagener Weg gen Dollern. Foto: Martin Elsen

Das juristische Tauziehen um den Surfpark geht weiter. Die Initiatoren legen gegen den Baustopp des Verwaltungsgerichts Beschwerde ein. Ihre Meinung: Der Beschluss ist fehlerhaft.

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Von Lars Strüning
Montag, 18.05.2026, 18:30 Uhr

Stade. „Als Projektinitiatoren des Surfgarten-Projekts haben wir die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade zur Kenntnis genommen. Wir halten das Urteil für fachlich fehlerhaft und werden Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einreichen.“ Das teilte die SPN Projekt GmbH mit Sitz im Alten Land mit.

„Entscheidung des Gerichts wird korrigiert“

Sie will den Surfpark im Süden der Stadt mit Hilfe von Investoren bauen. Ursprünglicher Kostenansatz: 20 Millionen Euro. Ein SPN-Sprecher gibt sich optimistisch: „Wir sind zuversichtlich, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade korrigiert werden wird.“

Selbstverständlich respektierten die Gesellschafter die Rechtsprechung und die geltende Gesetzgebung. Gleichzeitig zweifeln sie „nach jahrelanger Verzögerung zunehmend an der Verhältnismäßigkeit des Vorgehens des BUND“.

Das Eintreten des Umweltverbands bezeichnen sie als „grotesk“. Der BUND missbrauche das Verbandsklagerecht. Was die SPN meint: Der BUND setze sich „gegen unser emissionsarmes Freizeitgewerbe und zugunsten von Großindustrie ein“.

Gericht: Großindustrie statt Surfpark in Stade

Zum Hintergrund: Die Richter am Verwaltungsgericht Stade hatten wie zuvor schon das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg den Bebauungsplan und damit die Baugenehmigung der Stadt Stade für nichtig erklärt, weil die Flächen im Süden im übergeordneten Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) für Großindustrie und nicht für Gewerbe vorgesehen sind.

Auch ein neu aufgelegter Bebauungsplan und eine von der Stadt beantragte und vom Landkreis Stade genehmigte Ausnahme vom Raumordnungsprogramm änderten nichts an der Meinung der Stader Richter. Die waren von der Stadt und der SPN eingeschaltet worden, um den verhängten Baustopp aufzuheben. Jetzt geht es also wieder zum OVG nach Lüneburg.

Die Vorbereitungen für den gestoppten Bau des Surfparks sind in Umrissen auf dem Feld im Stader Süden zu sehen.

Die Vorbereitungen für den gestoppten Bau des Surfparks sind in Umrissen auf dem Feld im Stader Süden zu sehen. Foto: Martin Elsen

Der BUND, heißt es in der Mitteilung der Initiatoren weiter, klage mit Spendenmitteln der Bürgerinitiative „Surfpark - nein Danke“. Die BI selbst sei nicht klageberechtigt. Der BUND selbst dürfe als Umweltverband nur auf Basis umwelt- und naturschutzbezogener Themen klagen. Diese wurden jedoch vom OVG Lüneburg in der ersten Runde bereits für nicht relevant erklärt.

Vorwurf: BUND verhindert Investitionen

Die SPN gibt sich überzeugt: „So hat der Gesetzgeber das Verbandsklagerecht sicherlich nicht gemeint.“ Die SPN schimpft munter weiter: „In der bestehenden Form behindert das Verbandsklagerecht und die dadurch ausufernden Genehmigungs- und Gerichtsverfahren nicht nur das Surfgarten-Projekt, sondern allgemein Investitionen und Wachstum – regional und national.“

Das RROP, das als Argumentation gegen das Surfpark-Projekt herangezogen wurde, werde derzeit durch den Landkreis Stade geändert und die Fläche für den Surfpark mit entsprechender Nutzung aufgenommen. Die aktuelle Entscheidung verzögere das Projekt daher nur ein weiteres Mal – die Umsetzung sei aber nur eine Frage der Zeit. „Wir werden diesen Surfpark bauen dürfen“, so die Initiatoren selbstbewusst.

Wellenreiter auf dem Wasser: So soll der Surfpark in Stade aussehen. Ob und wann er realisiert wird, ist derzeit offen.

Wellenreiter auf dem Wasser: So soll der Surfpark in Stade aussehen. Ob und wann er realisiert wird, ist derzeit offen. Foto: Surfgarten

Stadtverwaltung und Politik stützen das Surfpark-Projekt. Aktuell meldet sich die FDP zu Wort. Sie sieht in dem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade „keinen politischen Endpunkt für das Surfpark-Projekt, sondern einen klaren Hinweis darauf, dass nun die planungsrechtlichen Grundlagen angepasst werden müssen“.

FDP: Surfpark große Chance für Stade

Das Gericht habe nicht festgestellt, dass ein Surfpark in Stade grundsätzlich unzulässig wäre, so FDP-Fraktionsvorsitzender Enrico Bergmann. Die Richter sagten deutlich, dass für ein Projekt dieser Größenordnung möglicherweise eine Anpassung der übergeordneten Raumordnung erforderlich sei. Bergmann: „Genau diesen Weg müssen wir jetzt konstruktiv und zukunftsorientiert gehen.“

Der Surfpark bleibe eine große Chance für Stade – wirtschaftlich, touristisch und für die Attraktivität der gesamten Region. Die bestehende Regionalplanung des Landkreises basiere teilweise noch auf industriepolitischen Vorstellungen, „die heute so nicht mehr zur tatsächlichen Entwicklung passen“.

Stade, so Wolfgang Ehlers als FDP-Kreistagsabgeordneter, brauche neben Industrie auch Zukunftsprojekte in den Bereichen Freizeit, Tourismus und Dienstleistungen. Der Surfpark könne ein Projekt mit überregionaler Strahlkraft für Stade und den gesamten Landkreis werden.

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