TTierbestattung: Das müssen Besitzer von Hunden und Katzen wissen

Katzen, Hunde und Pferde können in Stade begraben werden. In Nottensdorf gibt es eine alternative Bestattungsform. Foto: Thomas Frey/dpa
In Otterndorf gibt es jetzt ein Tierbestattungsunternehmen. Darf ich mein verstorbenes Haustier auch im eigenen Garten bestatten? Hier gibt es die Antworten.
Otterndorf . Im Ruhewald in Nottensdorf können Verstorbene ihr Haustier mit auf ihre letzte Reise mitnehmen. Wer nur sein Haustier bestatten möchte, kann dies beispielsweise auf dem Tierfriedhof „Unter den Eichen“ in Stade-Wipenkathen oder auf seinem privaten Grund tun. Wenn das nicht geht, gibt es Alternativen.
Welche Tiere dürfen im heimischen Garten bestattet werden?
Zunächst muss differenziert werden zwischen Heimtieren und Nutztieren, sagt die Cuxhavener Kreisverwaltung. Heimtiere sind nur die Tiere, die normalerweise von Menschen zu anderen als zu landwirtschaftlichen Nutzzwecken gefüttert und gehalten, jedoch nicht verzehrt werden, also zum Beispiel Hunde, Katzen, Frettchen, Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche, Schlangen oder Echsen. Minischweine oder Ponys gehören zu den Nutztieren.
Gibt es eine Pflicht, sein Haustier zu bestatten?
Da tote Tiere ein mögliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt darstellen, gelten im Umgang mit diesen bestimmte Regeln, um das Risiko zu begrenzen. Für den Landkreis Stade ergibt sich in diesem Zusammenhang eine Zuständigkeit, die sogenannte unschädliche Beseitigung für das Kreisgebiet sicherzustellen. Dafür wurden zwei Unternehmen beauftragt. Auch tote Heimtiere werden hier angenommen.
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich mein totes Haustier nicht entsorgen lassen möchte?
In Ausnahme zur allgemeinen Beseitigungspflicht können Heimtiere im Sinne des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes alternativ zur Kremierung in eine dafür zugelassene Verbrennungsanlage gegeben werden. Oder sie können auf hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder einem dem Tierhalter gehörenden Gelände vergraben werden. Voraussetzung ist, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt werden.
Was ist bei der Tierbestattung noch zu beachten?
Das Gelände darf sich nicht in Wasserschutzgebieten befinden. Außerdem dürfen Tiere nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden. Bezüglich des Wasserschutzgebietes bietet es sich an, bei der zuständigen Gemeinde nachzufragen, ob sich das entsprechende Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befindet.
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Darf die Asche eines kreminierten Haustieres verstreut werden?
Das Verstreuen oder Vergraben tierischer Asche ist im Gegensatz zu der Asche verstorbener Menschen nicht untersagt oder besonders reguliert. Sollten bei Vergraben im Erdreich Behältnisse genutzt werden, müssen diese vollständig biologisch abbaubar sein.
Gibt es Sonderregelungen für Pferde und Esel?
Auf Antrag kann für Equiden (pferdeartige Tiere) eine Ausnahme von der allgemeinen Beseitigungspflicht beantragt werden. Der Tierkadaver muss von einem dafür registrierten Unternehmen abgeholt und transportiert werden. In diesem Fall erfolgt die Kremierung ebenfalls in einer dafür besonders zugelassenen Verbrennungsanlage.
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Können Tierfriedhöfe nur von Kommunen oder auch privat eingerichtet werden?
Die Einrichtung von Tierfriedhöfen ist keine staatliche Pflichtaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Eine Einrichtung ist sowohl in öffentlicher als auch privater Trägerschaft möglich. Die sich in einem Antragsverfahren ergebenden rechtlichen Fragen zur Eignung einer Fläche sind jedoch umfangreich und breit gefächert, da sie beispielsweise das Baurecht oder das Wasser- und Bodenrecht betreffen. Insbesondere in seuchenhygienischer Hinsicht müssen besondere Vorgaben erfüllt werden. Zulassungs- und Aufsichtsbehörde ist das jeweils örtlich zuständige Veterinäramt.