TTierquälerei-Prozess: In der Anklageschrift steht die falsche Kuh
Weil er angeblich einer kranken Kuh (Symbolfoto) zu wenig Schmerzmittel verabreichen ließ, musste sich ein Landwirt von der Stader Geest vor dem Amtsgericht Buxtehude verantworten. Foto: Pixabay
Ein Landwirt von der Stader Geest steht wegen des Vorwurfs der Tierquälerei vor dem Amtsgericht Buxtehude. Hatte die kranke Kuh wirklich Schmerzen?
Buxtehude. Angeblich hat ein bisher tadelloser Landwirt von der Stader Geest einer Kuh wochenlang unnötig schweres Leid zugefügt. Deshalb kam es am Mittwoch am Amtsgericht Buxtehude zum Prozess.
Der von der Staatsanwaltschaft Oldenburg angeklagte Fall eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz geht auf den 13. Dezember 2024 zurück. Ein Amtstierarzt, der in einem Schlachtbetrieb in Elsdorf (Landkreis Rotenburg) mit der Fleischbeschau betraut war, brachte ihn ins Rollen.
Anklage: Kuh litt drei Wochen unter Schmerzen
Laut der Anklagevertreterin habe eine Kuh des Landwirts, die zur Notschlachtung kam, zuvor drei Wochen lang Schmerzen erleiden müssen. Entzündete Klauen und Eiter habe der Veterinär entdeckt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Viehhalter vor, dem Tier bewusst Schmerzmittel vorenthalten zu haben. Er habe sich Medikamentenkosten in Höhe von 80 Euro ersparen wollen.
Verhandlung nimmt seltsame Wendung
Eine überraschende Wendung nimmt dann allerdings die Verhandlung vor Gericht: Die Kuh, auf die sich die Anklage stützt, sei nicht das Tier, das notgeschlachtet worden sei, wirft der Rechtsanwalt des Landwirts ein. „Das Tatopfer ist falsch benannt.“
Die in der Anklageschrift benannte Kuh sei gar nicht wie behauptet tot, sondern lebe nach wie vor auf dem Hof. Zur Notschlachtung sei ein anderes Tier gekommen - wegen eines Lungenrisses.
Tiere in Viehhalterbetrieben lassen sich anhand von Ohrenmarken und eines Rinderpasses einwandfrei identifizieren. Möglicherweise ist es im Veterinäramt dennoch zu einer Verwechslung gekommen - aber das bleibt Spekulation. Wie es dazu kam, dass sich der Strafbefehl und die Anklageschrift auf die falsche Kuh stützen, bleibt in der Verhandlung offen.
Rinderhaltung
T „Kuh hat lange gelitten“: Landwirt wegen Tierquälerei verurteilt
Bleibt die Frage, ob die heute noch lebende Kuh damals unnötig unter Schmerzen leiden musste. Eine Antwort darauf will die Amtsrichterin finden und lässt den Tierarzt rufen, der mit dem Landwirt regelmäßig zusammenarbeitet, quasi der Haus-Tierarzt - und nicht der erwähnte Veterinär. Die Sitzung wird für eine Stunde unterbrochen.
Mehrere hundert Tiere hat der Landwirt im Bestand. Ob und welche Medikamente in welcher Dosis jedes einzelne Tier verabreicht bekommt, ist dokumentiert.
Zu diesem Urteil kommt das Gericht
Den medizinischen Bericht zur nun „richtigen Kuh“ bewertet der behandelnde Tierarzt eine Stunde später vor Gericht. Das Ergebnis: Schmerzmittel und Antibiotika seien damals verabreicht worden - mit einem hohen Wirkstoffpegel. Für die Anklagevertreterin ist damit klar: „Die Kuh hatte keine Schmerzen.“
Am Ende spricht das Amtsgericht Buxtehude den Angeklagten frei. „Der Vorwurf hat sich nicht bestätigt, dass der Landwirt dem Tier Leid zugefügt hat“, sagt die Richterin. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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