TTodesfahrt von Mulsum: Notarzt schildert dramatische Minuten der Unfallnacht
Der BMW M4 bohrte sich im September 2023 gegen 4 Uhr morgens in die Fassade von Müllers Gasthof in Mulsum. Foto: Vasel
Im Prozess gegen den mutmaßlichen Raser von Mulsum kommen immer mehr Details ans Licht. Auch die Todesursache steht fest. Als der Notarzt aussagt, fließen im Gerichtssaal Tränen.
Kutenholz. Für die Eltern des Verstorbenen ist es zu viel, was der Notarzt vor dem Landgericht Stade aus der Unfallnacht zu berichten hat. Dass ihr Sohn, damals 25 Jahre alt, nicht leiden musste, bevor er starb, versichert der Zeuge ihnen noch, bevor sie unter Tränen den Gerichtssaal verlassen.
Die Fassade von Müllers Gasthof in Mulsum musste am Tag nach dem Unfall gesichert werden. Foto: Vasel
Vor der 3. Großen Strafkammer wurde in dieser Woche der Prozess um den mutmaßlichen Raser von Mulsum fortgesetzt. In der Nacht des 2. September 2023 soll der heute 30-jährige Angeklagte mit Geschwindigkeiten bis 181 km/h durch den Ort gefahren sein. Der BMW landete in der Fassade von Müllers Gasthof - der 25-jährige Beifahrer starb dabei.
Notarzt kämpfte um das Leben des Verstorbenen
Gegen 4.07 Uhr traf der Notarzt am Unfallort ein. Feuerwehr und Rettungswagen waren schon dort. Zwei Verletzte hatte es gegeben. Einer noch bei Bewusstsein, der andere, der Beifahrer, deutlich schwerer verletzt und nicht bei Bewusstsein. Dafür atmete er selbstständig, schildert der Zeuge.
Noch auf der Straße vor dem Auto begann der Notarzt mit seinen Maßnahmen. Auch wenn der Zustand des 25-Jährigen schlecht war, habe er alles gegeben: „Ich bin niemand, der schnell aufgibt.“ Trotz allem: Veränderungen im EKG wiesen laut Notarzt „auf ein sterbendes Herz hin“. So habe er den jungen Mann nur noch begleiten können. „Der Einsatz hat einiges mit uns gemacht“, erinnert er sich.
Besonderes Interesse hat die Verteidigung während der Verhandlung an einem Detail: Ein Medikament, das sowohl dem Verstorbenen als auch dem Angeklagten für den Transport verabreicht wurde, führt laut Aussage des Notarztes nicht selten zu einem Gedächtnisverlust.
Eine retrograde Amnesie sei vielleicht bis zu 15 Minuten vor Einnahme möglich, so seine Einschätzung. Das sei aber individuell verschieden und hänge von der Menge und Faktoren wie einem möglichen Alkoholkonsum ab. Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses ausgesagt, er könne sich nicht an den Unfall erinnern.

Der Angeklagte neben seiner Rechtsanwältin Katja Schade. Foto: P. Meyer
Todesursächlich war laut Einschätzung der rechtsmedizinischen Sachverständigen die massive Schädel-Hirn-Verletzung des Verstorbenen. Wenngleich die weiteren Verletzungen und inneren Blutungen ebenso tödlich hätten sein können. Eine Obduktion hat es nicht gegeben.
Ob das Unfallopfer möglicherweise überleben hätte können, wenn es angegurtet gewesen wäre, kann die Sachverständige nicht mit Sicherheit sagen. Dafür wäre es auch wichtig gewesen, die Aufprallstelle im Fahrzeug auszumachen. Also wo der Verstorbene mit dem Kopf aufprallte. Das war anhand der vorliegenden Fotos nicht möglich.
Dass der Angeklagte den Unfall überlebte, beschreibt sie, wie schon ein technischer Sachverständiger vor ihr, als pures Glück.
Zeugin erinnert sich: Angeklagter möglicherweise schon Stunden zuvor am Steuer
Was dann eine junge Frau berichtet, bringt Licht in die Stunden vor dem Unfall. In der Unfallnacht habe sie vor einer Diskothek in Heinbockel beobachtet, wie der Motor des blauen BMW M4 auf einem nahe liegenden Parkplatz immer wieder lautstark aufheulte, sagt die Zeugin. „Das hat total gestört und war sehr auffällig“, erinnert sie sich. Eine halbe Stunde sei das in etwa so gegangen. Gegen 3 Uhr morgens verließ sie dann selbst die Örtlichkeit.
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Sie erinnert sich an zwei junge Männer, die abwechselnd das Fahrzeug verließen und wieder einstiegen. Optisch hätten die beiden sich deutlich unterschieden. Laut ihrer Aussage habe die meiste Zeit derjenige der beiden Insassen am Steuer gesessen, der dem Angeklagten ähnele. Sicher identifizieren konnte sie ihn nach zwei Jahren allerdings nicht mehr.
Diese Aussage steht den Schilderungen des mutmaßlichen Unfallfahrers entgegen. Der will im Laufe des Abends, auch beim Besuch der Diskothek, und bis zu seinem Filmriss lediglich Beifahrer gewesen sein.
Zeitstrahl wankt: Koks-Zwischenstopp muss weit vor dem Unfall gewesen sein
Die Aussage einer weiteren Zeugin gibt Rätsel an dem zeitlichen Ablauf auf, von dem die Staatsanwaltschaft bislang ausgegangen ist. Demnach sollen der Angeklagte und das Unfallopfer kurz vor dem Unfall einen Zwischenstopp in Mulsum eingelegt haben. Wie der 30-jährige Angeklagte zuvor aussagte, wollte er dort Kokain bei einem Bekannten kaufen. Er traf allerdings nur dessen Lebensgefährtin an. Dann soll ein Fahrerwechsel und kurz darauf der Unfall stattgefunden haben. Nach dem Zwischenstopp will sich der Angeklagte an nichts mehr erinnern.
Die Zeugin sagt aus, dass die beiden ihr unbekannten Männer ungefähr zwischen 22.30 und 23.30 Uhr bei ihr klingelten. Das wäre mehrere Stunden vor dem tödlichen Unfall einige Straßen weiter. Der fand gegen 3.51 Uhr statt.
„Ich weiß genau, dass das erst Stunden später war, weil mich der Rettungshubschrauber aus dem Schlaf gerissen hat“, sagt sie. Zuvor hatte bereits der technische Sachverständige erklärt, dass eine Beschleunigung auf 181 km/h, wie vom BMW aufgezeichnet, auf der kurzen Strecke zwischen Zwischenstopp und Müllers Gasthof nicht möglich gewesen wäre.
Auf Antrag der Verteidigung wurde die Öffentlichkeit für die Verkündung des psychologischen Gutachtens durch den Sachverständigen ausgeschlossen. Zudem wurden noch drei weitere Prozesstage angesetzt. Das Urteil soll im Januar fallen.
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