TTödlicher Motorradunfall endet mit Geldstrafe

Das Motorrad liegt demoliert auf der Fahrspur der A27. Foto: PI Cuxhaven
Hätte das Unfall-Drama auf der A27 in der April-Nacht vor zwei Jahren verhindert werden können? Ein Gutachten belastet den Autofahrer.
Geestland. Kurz vor Mitternacht wechselt ein 62-jähriger Autofahrer auf der Autobahn 27 zwischen den Anschlussstellen Hagen und Stotel zurück auf die rechte Spur. Es ist Freitag, der 7. April 2023. Der Mann aus Brigachtal in Baden-Württemberg ist mit einem VW Golf in Richtung Cuxhaven unterwegs, als ihm auf der Höhe von Loxstedt ein Leichtkraftrad überraschend ins Blickfeld gerät.
Der Unfall endet tödlich: Der 63-jährige Motorradfahrer aus Bremerhaven wird angefahren. Obwohl der Autofahrer aus dem Schwarzwald zusammen mit seinem Bruder noch Erste Hilfe leistet, überlebt der Bremerhavener den Zusammenprall nicht.
Polizistin sagt vor Gericht aus
An ein „großes Trümmerfeld“ erinnert sich eine Polizistin, die nun als Zeugin am Amtsgericht Langen gehört wurde. Eine Autofahrerin aus Nordrhein-Westfalen stieß mit ihrem Audi A6 noch gegen das auf der Fahrbahn liegende Motorrad. Für die Aufräumarbeiten musste die Autobahn in Richtung Cuxhaven bis in die frühen Morgenstunden voll gesperrt werden.

Für die Ermittlungen hat die Polizei das Unfallauto fotografiert. Foto: PI Cuxhaven
Der Unfallverursacher musste sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Der Vorwurf lautete, dass der Angeklagte das vor ihm fahrende Leichtkraftrad hätte erkennen können und müssen. Hätte er die Geschwindigkeit gedrosselt, hätte der Motorradfahrer aus Bremerhaven die Situation unbeschadet überstehen können.
Bei der Hauptverhandlung sagte der Verursacher, dass er den Unfall nicht verhindern konnte, da das Motorrad seiner Erinnerung nach sehr langsam gewesen sei. Wie es genau zu dem Zusammenstoß kommen konnte, das konnte sich der Mann aus dem Schwarzwald selbst nicht erklären.
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Gutachten: Versäumnis des Autofahrers, rechtzeitig zu bremsen
Ein Sachverständiger hatte nun ein Gutachten erstellt. Er konnte keine Mängel an dem Motorrad feststellen. Die Geschwindigkeit lässt sich nicht exakt rekonstruieren, aber er ordnet den Motorradfahrer zwischen 50 und 106 km/h ein, das Auto sei 110 bis 146 km/h gefahren. Die Differenz läge zwischen 40 und 60 km/h.
Der Gutachter geht nicht davon aus, dass der Angeklagte eine Gefahrenbremsung durchführte.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 1.750 Euro und ein Fahrverbot von weiteren vier Monaten. Die Verteidigung schloss sich bei der Geldstrafe der Staatsanwaltschaft an. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro, verzichtete aber auf ein weiteres Fahrverbot.