TTotenasche im eigenen Garten ausstreuen: Was ist möglich?
Nach der Einäscherung besteht in der Stadt Bremen die Möglichkeit, die Asche des Verstorbenen auf einem privaten Grundstück auszustreuen. Was ist in Bremerhaven möglich? Foto: Kästle/dpa
Seit zehn Jahren gibt es in Bremen die Möglichkeit, die Asche von Verstorbenen auf dem eigenen Grundstück auszustreuen. Die Nachfrage steigt.
Bremerhaven. Um einem Angehörigen auch nach dessen Tod möglichst nahe zu sein, haben viele Bremer von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Totenasche im Garten auszustreuen. In den vergangenen zehn Jahren gab es rund 400 solcher Beisetzungen auf einem privaten Grundstück in der Stadt Bremen.
Die steigenden Genehmigungszahlen zur Ausnahme vom Friedhofszwang belegen, dass diese Bestattungsform immer stärker nachgefragt werde, sagt eine Sprecherin des zuständigen Umweltressorts, wo die Anträge gestellt werden müssen. „Den Bedürfnissen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen nach einer individuellen Bestattungsform kann Bremen so gerecht werden“, ergänzt sie.
Aus Pietätsgründen abgelehnt
Als 2015 das Landes-Bestattungsrecht liberalisiert wurde, wollte Bremerhaven die neuen Freiheiten allerdings nicht nutzen. „Aus Gründen der Pietät“, sagte damals der zuständige Dezernent Peter Pletz (Grüne). Dass ein Grüner nicht mitmachen wollte, überraschte. Denn die Initiative zur Reform war von der Bürgerschaftsfraktion der Grünen ausgegangen. Aber es gab auch in Bremen einigen Widerstand. Deshalb wurde die Möglichkeit, die Asche Verstorbener zu Hause in einer Urne aufbewahren zu können, wieder gestrichen. Es blieb aber die Möglichkeit, die Asche auszustreuen, wenn der Verstorbene das verfügt hat.
Die Frage nach der Pietät hat Gewicht. Und sie ist vielfältig. Wissen eigentlich die Nachbarn, dass auf der Wiese nebenan Totenasche ausgestreut worden ist? Erfährt ein Immobilienkäufer, dass in dem Garten früher einmal Totenasche ausgestreut worden ist?
Den Nachbarn geht das nichts an
Wer die Genehmigung bekommen hat, auf dem privaten Grundstück die Asche auszustreuen, benötigt nicht das Einverständnis der benachbarten Grundstückseigentümer, stellt die Ressortsprecherin klar. Und auch künftige Käufer solcher Grundstücke können sich nicht vorab informieren. „Es erfolgt keine Erfassung der Orte“, sagt sie.
Pietätsgründe spielten vor zehn Jahren eine große Rolle, als die Möglichkeit, die Asche in einer Urne zu Hause aufzubewahren, wieder verworfen wurde. Was passiert mit der Urne, wenn der Besitzer selbst stirbt? Der damalige Regierungschef Jens Böhrnsen (SPD) gehörte zu den Kritikern. Aber auch den Kirchen, der SPD und Teilen der Grünen war nicht wohl bei der Reform.
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Bremen war bei der Liberalisierung des Bestattungsrechts Vorreiter, als es die Ausstreuung der Totenasche auf privaten Grundstücken und auch in öffentlichen Grünzonen wie den Bremer Wallanlagen erlaubte. Auf Erfahrungen anderer Kommunen konnte man nicht zurückblicken. Es war nicht abschätzbar, wie stark die Bremer das Angebot nutzen würden. Inzwischen ist man überzeugt, einen Nerv getroffen zu haben.
Das ist in Bremerhaven möglich
Führen nun diese Zahlen dazu, dass auch der Magistrat den Bremerhavenern diese Art der Beisetzung im privaten oder öffentlichen Bereich ermöglichen wird? In der Seestadt gibt es nur die Möglichkeit, die Asche auf dem Friedhof Spadener Höhe auszustreuen, sagt Magistratssprecher Mark Schröder. Bislang hätten zwölf Angehörige von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. An der Situation wird sich auch vorerst nichts ändern. Der Magistrat habe sich damals der Bremer Regelung nicht angeschlossen, sagt Schröder, „etwas anderes ist auch derzeit nicht geplant.“
In Bremen werden die Kosten für diese Art der Beisetzung auf rund 3.000 Euro geschätzt, die Antragsgebühr beträgt 144 Euro. Der Verstorbene muss zu Lebzeiten diese Beisetzung verfügt haben.