TÜberwachungskameras im Horneburger Freibad: Ist das erlaubt?
Überwachungskameras in Freibädern gehören inzwischen zum Standard. Aber was bedeutet das für den Datenschutz der Badegäste? (Symbolbild) Foto: Uli Deck/dpa
Horneburg will sein Freibad außerhalb der Öffnungszeiten mit Kameras überwachen. Darf die Kommune das? Das sagt der Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen dazu.
Dürfen Kommunen ein öffentliches Schwimmbad generell per Videokamera überwachen?
Grundlage für eine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume durch öffentliche Stellen ist in Niedersachsen durch Paragraf 14 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) möglich. Eine „Beobachtung“, also das Verfolgen der Bilder auf einem Monitor, ist zulässig, soweit sie für die Kommunen erforderlich ist, um eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe wahrzunehmen.
Was sind denn Beispiele für solche kommunalen Aufgaben?
Dazu zählt der Schutz von Personen, der Schutz von Sachen und die Wahrnehmung des Hausrechts. Es dürfen zudem keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen - insbesondere, wenn es sich bei den Betroffenen um Kinder handelt.
Künstliche Intelligenz
Wie KI im Schwimmbad Leben retten kann
Da sich die Schwimmbadbesucher im Schwimmbad zum Zweck der Freizeitgestaltung aufhalten und sich demgemäß ungezwungen verhalten möchten, sowie zudem nur leicht bekleidet sind, genießen sie besonderen Schutz.
Welche Voraussetzungen gelten, um in einem öffentlichen Schwimmbad eine Videoüberwachung einzurichten?
Für das Betreiben von Überwachungskameras gelten enge gesetzliche Rahmenbedingungen. Die Kommune muss prüfen, ob die Überwachung erforderlich und verhältnismäßig ist, um den angestrebten Zweck zu erreichen.
Außerdem muss geprüft werden, ob mildere Mittel zur Verfügung stehen. Das sind zum Beispiel verstärkte Kontrollen durch Personal, Einzäunung des Geländes, Bewegungsmelder mit Scheinwerfern und Alarmanlagen.
Dürfen Videoaufnahmen gespeichert werden und wenn ja, wie lange?
Eine gesetzlich erlaubte Videoüberwachung bedeutet nicht automatisch, dass die Aufnahmen auch gespeichert werden dürfen. Meist ist gesetzlich nur die Beobachtung erlaubt. Das Aufzeichnen ist grundsätzlich nur der Polizei gestattet. Videoaufnahmen während der Öffnungszeiten sind zudem nicht erlaubt.
Die Daten sollten grundsätzlich nach 48 Stunden gelöscht werden. In begründeten Ausnahmefällen etwa bei polizeilichen Ermittlungen ist auch eine längere Speicherdauer möglich.
Welche Bereiche dürfen in einem Freibad nicht videoüberwacht werden?
Die Kameras dürfen ausschließlich auf den Bereich ausgerichtet sein, den der Zweck der Videoüberwachung betrifft. Also etwa die Bereiche, in denen es zu Vandalismus oder Einbrüchen kam.
Umkleiden, Saunabereiche, Toiletten und Duschen dürfen selbstverständlich nicht videoüberwacht werden.
Wie müssen Badegäste informiert werden, dass das Freibad videoüberwacht wird?
Die Videoüberwachung ist durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen.
Zudem ist auf den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie die Möglichkeit, bei dem Verantwortlichen die Informationen nach Artikel 13 DSGVO in Verbindung mit § 14 Absatz 2 Satz 2 NDSG zu erhalten, hinzuweisen.
Welche Risiken oder Bedenken bestehen aus datenschutzrechtlicher Sicht, wenn es generell um Videoüberwachung in Freibädern geht?
Allgemein ist die Einführung von Videoüberwachung in einem Freibad aus datenschutzrechtlicher Sicht mit erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Besucher verbunden. Insbesondere da sich viele Menschen dort in einer besonders schutzwürdigen Situation befinden.
Eine Videoüberwachung ist daher nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und unter strikter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.