TUmstrittener Lärmschutz in Neukloster: Das ist der Stand der Planung
Das Foto aus dem Jahr 2025 zeigt einen S-Bahn-Zug, der nahe des Bahnhofs Neukloster an Wohnhäusern entlangfährt. In der Ortsdurchfahrt Neukloster will die Bahn Lärmschutzwände errichten. Foto: Sulzyc
Zu den geplanten Lärmschutzwänden entlang der Bahngleise läuft das Genehmigungsverfahren noch. Diese Neuigkeiten nennt das Eisenbahn-Bundesamt.
Buxtehude. Die Deutsche Bahn hat die Absicht, in Buxtehude-Neukloster entlang der Bahnstrecke Schallschutzwände zu bauen. Für die Genehmigung hat vor elf Monaten ein Planfeststellungsverfahren begonnen. Zu einem Ergebnis hat das bislang noch nicht geführt.
Seit 11 Monaten herrscht Stille im Verfahren
Rückblick: Die Aufregung um das überraschend eingeleitete Planfeststellungsverfahren im vergangenen Jahr war groß. Seitdem blieb es still. Manche Betroffene fragen sich, was aus ihren Einwendungen und Stellungnahmen geworden ist.
Streit um Mauer
T Protest in Neukloster: Bürger möchten Bahn-Lärmschutz nicht
Wie berichtet lehnen einige Anwohner den Bau der Lärmschutzwände ab, andere befürworten ihn. Gegner des Vorhabens befürchten eine Verschandelung des Ortsbildes. Die Mauer würde das Dorf baulich spalten und die Aussicht ins Moor versperren. Befürworter erhoffen sich mehr Ruhe und damit auch den Schutz ihrer Gesundheit.
Wie groß der Protest tatsächlich ist, blieb unklar. Jetzt gibt die Antwort des Eisenbahn-Bundesamtes, das die Planfeststellungsbehörde ist, auf eine TAGEBLATT-Anfrage Aufschluss darüber. Es hat die Aufgabe, die öffentlichen und privaten Interessen abzuwägen und zum Ausgleich zu bringen.
So viele Einwendungen haben Bürger gemacht
Circa 100 Einwendungen und zwei Unterschriftenlisten mit circa 70 Einträgen sowie Stellungnahmen von unterschiedlichen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind laut dem Eisenbahn-Bundesamt eingegangen.
Es sei geplant, dass die Bahn für jeden Einwender ein Anschreiben formuliert, das ihm übersendet wird. Eine rechtliche Verpflichtung dazu bestehe aber nicht - darauf wies eine Sprecherin des Eisenbahn-Bundesamtes hin.
Findet ein Erörterungstermin statt?
Derzeit prüfe das Eisenbahn-Bundesamt die Einwendungen und die Erwiderungen der Bahn darauf. Erst wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, werde darüber entschieden, ob ein Erörterungstermin stattfindet. An diesem dürfen diejenigen teilnehmen, die Einwendungen geschrieben haben. Zudem Mitarbeiter der beteiligten Behörden, Vertreter von zum Beispiel Umweltverbänden sowie Mitarbeiter und Gutachter der Antragstellerin, in diesem Fall die Bahntochter DB Infra Go.
Falls eine Erörterung stattfindet, wird sie vorher ortsüblich bekanntgemacht. Diese Bekanntmachung würde im TAGEBLATT veröffentlicht.
Ob die DB-Infrastrukturtochter Infra Go die Lärmschutzwände bauen darf, entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt anschließend durch einen Planfeststellungsbeschluss.
Wann wird das Verfahren enden?
Wann die Entscheidung falle, sei noch nicht abzusehen. Die meisten wichtigen Faktoren könne das Eisenbahn-Bundesamt nicht beeinflussen. Steuerung und Koordination des Projekts, dazu gehören auch die Terminplanung sowie die Erstellung aller Unterlagen, bleiben in der Verantwortung der Bahn. „Daher ist uns eine zeitliche Prognose für den Abschluss des Verfahrens leider nicht möglich“, so eine Sprecherin des Eisenbahn-Bundesamts.
Ursprünglich sollte der voraussichtliche Baubeginn im zweiten Quartal 2026 sein. Die Deutsche Bahn rechnet nach Angaben aus dem vergangenen Jahr mit zwei Monaten Bauzeit.
Wände auf insgesamt 4000 Meter Länge
Vorgesehen ist der Bau von zwei Lärmschutzwänden mit einer Gesamtlänge von ungefähr 4000 Metern entlang der Ortsdurchfahrt Neukloster und Hedendorf.
Zweieinhalb bis drei Meter hoch würden die Wände sein. Die voraussichtlichen Kosten: 9 Millionen Euro.
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