TUnfall nach Überholmanöver auf B73: Gericht verurteilt Unfallfahrer
Mehrere Fahrzeuge waren an dem Unfall auf der B73 im März 2025 zwischen Otterndorf und Altenbruch beteiligt. Foto: Polizei
Ein riskantes Überholmanöver auf der B73 bei Otterndorf endete in einem schweren Unfall. Vor Gericht schilderten Zeugen ihre Angst. Entscheidend war: Handelte der Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig? Nun fiel das Urteil.
Cuxhaven. Ein riskanter Überholversuch auf der B73 bei Otterndorf endete Anfang März in einem gefährlichen Verkehrsunfall. Fahrzeuge gerieten ins Schleudern, Airbags lösten aus - das Unglück hätte tödlich enden können. Vor dem Amtsgericht Cuxhaven berichteten Zeugen von ihren Angstmomenten und Albträumen. Nun musste geklärt werden: handelte der Angeklagte fahrlässig oder vorsätzlich rücksichtslos?
Es war noch dunkel, nur am Horizont dämmerte es langsam. Auf der B73 zwischen Altenbruch und Otterndorf herrschte morgendlicher Berufsverkehr. Kurz vor einem Überholverbot setzte ein 35-jähriger Autofahrer zum Überholen an. In wenigen Sekunden touchierte sein Wagen ein entgegenkommendes Fahrzeug, drehte sich mehrfach und kam auf der Gegenfahrbahn zum Stehen. Ein weiteres Auto geriet ebenfalls ins Schleudern.
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„Dass es keine Toten gab, ist ein Wunder“, betonte Richter Redlin bei der Eröffnung der Verhandlung. Im Saal ging es um die zentrale Frage: War das Handeln des Angeklagten fahrlässig - oder vorsätzlich rücksichtslos? Im ersten Fall droht ein Fahrverbot von drei Monaten, im zweiten der Entzug der Fahrerlaubnis.
Ein Urteil konnte am ersten Verhandlungstag noch nicht gefällt werden. Grund: Der Lkw-Fahrer, den der Angeklagte überholen wollte, war versehentlich nicht geladen.
Der zweite Verhandlungstag bringt Klarheit
Am Dienstag, 23. September, nahm das Verfahren seine Fortsetzung. Einige Personen verfolgten die Verhandlung im Gerichtssaal. Der letzte Zeuge, ein Lkw-Fahrer, bestätigte die bisherigen Aussagen. „Plötzlich wurde ich überholt, ich dachte schon, das schafft der nie. Ich habe stark gebremst - dann hat es neben mir fürchterlich geknallt“, berichtete er. Ein Auto sei vor ihm eingeschert und habe sich mehrfach gedreht. Der Zeuge war überzeugt, dass der Gegenverkehr gut sichtbar gewesen sei. Der Fahrer sagt, dass man die Lichter des Gegenverkehrs deutlich gesehen hat und niemand, der Autofahren kann, dort überholt hätte.
Die Staatsanwaltschaft wertete den Überholversuch als deutlich fahrlässig: Der Angeklagte hätte erkennen müssen, dass ein Überholen nicht mehr möglich war. Hinzu kam eine frühere Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer, die zwar zum Unfallzeitpunkt keine Rolle spielte, aber negativ berücksichtigt wurde. Sie forderte 70 Tagessätze à 50 Euro und den Entzug der Fahrerlaubnis für neun Monate.
Die Verteidigung räumte ein, dass die Lichter des Gegenverkehrs hätten gesehen werden müssen, sprach jedoch von einem „Augenblicksversagen“ und plädierte auf fahrlässige Körperverletzung mit 30 Tagessätzen à 30 Euro.
„Pures Glück, dass niemand gestorben ist“
Richter Redlin schloss ein Augenblicksversagen aus, sah jedoch Fahrlässigkeit statt Vorsatz. Das Urteil: 60 Tagessätze à 50 Euro und Entzug der Fahrerlaubnis für drei Monate. Er betonte erneut: „Es ist pures Glück, dass niemand gestorben ist.“ Der Angeklagte entschuldigte sich abschließend erneut für seine Unaufmerksamkeit. (CNV)