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TUrteil der Stader Richter kassiert: Wie geht es mit dem A26-Zubringer weiter?

Das Tor zur fertigen Autobahn-Anschlussstelle bleibt auch nach dem neuen Urteil geschlossen.

Das Tor zur fertigen Autobahn-Anschlussstelle bleibt auch nach dem neuen Urteil geschlossen. Foto: Karsten Wisser

Das Urteil zu den Ausbauplänen der Rübker Straße lautet: rechtswidrig und nicht vollziehbar. Es heißt, dass die Straße zum A26-Zubringer ausgebaut werden könnte. Es bedeutet auch, dass noch viel Zeit vergeht. Außerdem: erste Reaktionen zum Urteil.

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Von Karsten Wisser
Dienstag, 05.12.2023, 19:20 Uhr

Buxtehude. Der Ausbau der Rübker Straße als Autobahnzubringer für Buxtehude ist weiterhin möglich. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat damit in der Berufungsverhandlung das Urteil der ersten Instanz geändert.

OVG Lüneburg korrigiert vernichtendes Stader Urteil

Die Lüneburger Richter stufen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Kreisstraße 40 als Verbindung von Buxtehude zur Autobahn 26 als rechtswidrig und nicht vollziehbar ein. Das bedeutet, dass die Planungen in Teilen fehlerhaft sind, diese Fehler aber wohl geheilt werden können. Damit ist der Ausbau der Rübker Straße grundsätzlich weiterhin möglich.

In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Stade den Planfeststellungsbeschluss aufgehoben. Hätte dieses Urteil Bestand gehabt, hätte die Rübker Straße nicht ausgebaut werden dürfen.

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„Es war richtig, dass wir uns gegen die schlechte Planung gewehrt haben. Das haben jetzt zwei Gerichte bestätigt“, sagt Ulrich Felgentreu, Sprecher der Bürgerinitiative Rübker Straße und einer der Kläger gegen den Ausbau. Es habe gute Gründe gegeben, gegen die Planungen zu klagen.

„Das, was wir vorgetragen haben, hat Substanz“, sagte Felgentreu nach dem Richterspruch. Er sei aber auch etwas enttäuscht, dass das erste Urteil nicht vom OVG bestätigt wurde. Die Kosten für das Verfahren müssen sich jetzt die Kläger und der Landkreis Stade als Planungs- und Genehmigungsbehörde teilen.

Hängepartie: Begründung für das Urteil fehlt noch

Da das OVG Lüneburg bisher nur den Tenor der Entscheidung veröffentlicht hat und die Urteilsbegründung in ein bis drei Wochen folgen soll, ist noch unklar, wo das Gericht die Fehler in der Planung des Landkreises Stade sieht. Das macht eine Bewertung des Urteils schwierig.

„Wir sind froh, dass es jetzt endlich eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gibt“, sagt Landkreis-Sprecher Daniel Beneke. „Das Oberverwaltungsgericht hat damit im Grundsatz das Urteil des Verwaltungsgerichts Stade nicht bestätigt. Da uns das schriftliche Urteil mit Begründung derzeit noch nicht vorliegt, können wir die Auswirkungen auf den geplanten Ausbau der Rübker Straße (K 40) noch nicht bewerten.“

Wie bereits angekündigt, wird Landrat Kai Seefried den Dialog mit den beteiligten Akteuren suchen. Am Mittwoch wird es Treffen mit der Buxtehuder Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt (parteilos) und dem Ersten Stadtrat Ralf Dessel sowie mit BI-Sprecher Felgentreu geben. „Konkrete inhaltliche Abstimmungen können jedoch erst erfolgen, wenn das schriftliche Urteil vorliegt“, so Kreissprecher Beneke.

Das sind die ersten Reaktionen aus der Politik

„Dass das erstinstanzliche, niederschmetternde Urteil des Verwaltungsgerichts Stade nicht bestätigt wurde, lässt hoffen“, sagt Birgit Butter, CDU-Landtagsabgeordnete, stellvertretende Landrätin und Ortsbürgermeisterin von Hedendorf. Die Tür „Autobahnabfahrt Buxtehude-Mitte“ sei erfreulicherweise wieder aufgestoßen worden. „Bleibt abzuwarten, welche Auflagen zu erfüllen sind – aber auch das wird wieder Zeit kosten“, so Birgit Butter.

„Für die Anwohner der Rübker Straße, aber auch für alle Menschen in Buxtehude ist es schade, dass eine Entscheidung immer noch auf sich warten lässt“, sagt Björn Protze, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. Auch André Grote, FDP-Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt, hätte sich eine klare Entscheidung gewünscht. „Wir brauchen endlich Planungssicherheit, besonders für die Unternehmen und Gewerbeansiedlungen“, so Grote.

„Ich bin sehr gespannt auf die Urteilsbegründung“, sagt Nils Rademacher, Co-Sprecher der Grünen im Buxtehuder Rat. „Ich habe Zweifel, ob die Fehler am Ende heilbar sind. Es ist irrig anzunehmen, dass uns die Richter die Entscheidung abnehmen, ob und wo der Zubringer gebaut wird.“

Bis zum Bau des Zubringers werden Jahre vergehen

Tatsächlich ist es jetzt völlig offen, wie lange die Reparatur des Planfeststellungsbeschlusses dauern kann. Das hängt von der Urteilsbegründung ab. Ein wesentlicher Teil der Verhandlung in Lüneburg beschäftigte sich mit der Frage, ob der Landkreis die anderen möglichen Trassen zu recht ausgeschlossen hat und sich ohne Not zu einem früheren Zeitpunkt auf die Rübker Straße konzentriert hat.

Sollte sich das in der OVG-Begründung wiederfinden, könnten längere Planergänzungsverfahren drohen. Das geht schon mit der Möglichkeit los, dass der Landkreis vielleicht Planungsleistungen ausschreiben muss. Das alleine würde schon Monate dauern. Am Ende kann das Ergebnis des Heilungsversuchs auch wieder beklagt werden.

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