Gerichtsbeschluss
TA26-Anschluss in Buxtehude: Verfahren geht in die nächste Runde

Benutzte Brücke oder Baudenkmal für eine gescheiterte Infrastrukturplanung? Noch ist nicht sicher, ob die fast fertige Anschlussstelle Buxtehude jemals mit der Stadt Buxtehude verbunden wird. Fotos: Wisser
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade Berufung zugelassen, damit bleibt der Ausbau der Kreisstraße 40 (Rübker Straße) weiter möglich. Dann könnte dort auch der Anschluss Buxtehudes an die A 26 erfolgen.