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Landgericht Stade

TVater soll Tochter fast zwei Jahre lang vergewaltigt und misshandelt haben

Ein 61-Jähriger aus dem Kreis Stade soll seine Tochter sexuell missbraucht haben.

Ein 61-Jähriger aus dem Kreis Stade soll seine Tochter sexuell missbraucht haben. Foto: dpa

Die Vorwürfe wiegen schwer: Ein 61-Jähriger aus einem Ort auf der Stader Geest soll über fast zwei Jahre seine seinerzeit minderjährige Tochter sexuell missbraucht, vergewaltigt und körperlich misshandelt haben. Jetzt wird der Fall in Stade verhandelt.

Von Silvia Dammer Mittwoch, 22.11.2023, 16:46 Uhr

Stade. Unmittelbar nach der Vernehmung des Angeklagten zur Person regte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Ayk Bielke, an, die Öffentlichkeit vom Verfahren auszuschließen. Bielke begründete seine Anregung mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des jungen Opfers. Für den Vorsitzenden Richter Paarmann bestand dafür zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit. Der Angeklagte müsse aushalten, dass die Inhalte des Verfahrens der Öffentlichkeit bekannt werden. Auch wenn es hier um intimste Dinge gehen werde. Für die Zeugenaussagen in der späteren Beweisführung, insbesondere jene der Geschädigten, befürworte die Kammer den Ausschluss der Öffentlichkeit.

Zehn sexuelle Übergriffe in zwei Jahren

Die Anklage, verlesen von Oberstaatsanwalt Kellermann, zeigte ein brutales Bild des eher ruhig scheinenden Mannes, der klein und untersetzt, mit schütterem weißen Haar, Oberlippen- und Drei-Tage-Bart auf der Anklagebank saß.

Ohne eine äußerliche Regung hörte er den Szenarien zu, die in der Anklage beschrieben wurden: Da ging es um seine Berührungen der intimsten Körperregionen seiner Tochter, um von ihm erzwungene orale Befriedigung, um Masturbation vor dem Kind, um Schläge bei Verweigerung und um Vergewaltigung.

Insgesamt zehn verschiedene sexuell orientierte Gewalttaten wurden dem Angeklagten vorgeworfen. In zwei Fällen beging er eine Körperverletzung und in drei Fällen soll er seine Tochter in ihrem Zimmer in der gemeinsamen Wohnung vergewaltigt haben. Zum Zeitpunkt der mutmaßlichen ersten Tat, im Mai 2019, war das Mädchen 13 Jahre alt.

Geständnis gegen Einstellung der Anklage wegen Körperverletzung

Bevor die Strafkammer in die Beweisaufnahme eintrat, beantragte Rechtsanwalt Bielke eine formelle Verständigung. Hier ging es um einen Deal, das sogenannte „Plea Bargaining“, auf Deutsch „Geständnisverhandlung“. Das Konzept ist im deutschen Rechtssystem in der Strafprozessordnung (StPO) im Paragrafen 257c geregelt. Hierbei handelt es sich um ein Verständigungsgespräch zwischen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft, das darauf abzielt, eine Einigung über das Strafmaß oder einen Strafbefehl zu erzielen, wenn der Angeklagte ein Geständnis ablegt.

Im Fall des Angeklagten signalisierte Rechtsanwalt Ayk Bielke die Bereitschaft des Angeklagten, den sexuellen Missbrauch und die Vergewaltigungen zu gestehen. Im Gegenzug, so Oberstaatsanwalt Kellermann, könnten die Anklagen wegen Körperverletzung eingestellt werden.

So hoch könnte die Haftstrafe ausfallen

Bielke begründete diesen Deal mit dem Schutz der jungen Geschädigten: Eine Vernehmung der Tochter vor Gericht werde damit überflüssig. Allerdings merkte der Verteidiger auch an, dass sich der Angeklagte nicht für alle Fälle geständig zeigen werde. „Wir haben ein erhebliches Problem mit den Zeiträumen“, begründete Bielke für seinen Mandanten.

Im Gegensatz zu den Aussagen der Schwiegermutter, die die Taten angezeigt hatte, beschränkten sich die Übergriffe des Angeklagten nur auf einen Zeitraum zwischen dem Oktober 2020 und dem Februar 2021. Somit zeigte sich der Angeklagte nur für die Taten in diesem Zeitraum geständig.

Für diesen kürzeren Zeitraum und seine Geständnisbereitschaft wurden dem Angeklagten eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten oder zwei Jahren und sechs Monaten in Aussicht gestellt, je nachdem welche Schwere der Schuld in der anschließenden Beweisaufnahme festgestellt würde. In einem Beschluss erklärte Richter Paarmann die Geständnisvereinbarung als zustande gekommen.

Am Freitag könnte bereits das Urteil fallen

Nach einer Pause begann die Beweisaufnahme mit der Videovernehmung der Geschädigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Die Fortsetzung der Verhandlung ist für den kommenden Freitag vorgesehen. Für diesen Verhandlungstag werden die Plädoyers und eventuell schon das Urteil erwartet.

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