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Landgericht Stade

TVersuchter Totschlag: Schwere Vorwürfe gegen 22-Jährigen hinter verschlossenen Türen

Die Öffentlichkeit ist für das Sicherungsverfahren gegen einen 22-Jährigen nicht zugelassen. Foto: Christian Hager/dpa

Die Öffentlichkeit ist für das Sicherungsverfahren gegen einen 22-Jährigen nicht zugelassen. Foto: Christian Hager/dpa Foto: dpa

Vor dem Landgericht Stade hat am Freitag ein Sicherungsverfahren gegen einen 22-Jährigen begonnen. Angeklagt ist er unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags. Für die Öffentlichkeit war der Prozess schnell zu Ende.

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Von Susanne Helfferich
Freitag, 05.04.2024, 18:20 Uhr

Stade. Dem jungen Mann werden gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, versuchter Totschlag, schwere Brandstiftung und versuchte Brandstiftung mit Todesfolge vorgeworfen. So soll er im Juni 2022 in einer Obdachlosenunterkunft eine Frau angegriffen, ihr mehrfach ins Gesicht geschlagen, sie getreten und gewürgt haben, „bis ihr die Luft wegblieb“, so Staatsanwalt Dr. Lahmann bei Verlesung der Anklage. Die Frau musste medizinisch behandelt werden.

Im März 2023 gab es erneute Vorfälle: So soll der Angeklagte die Rollläden eines Wohncontainers beschädigt haben. Zwei Tage später soll er eine leere Flasche durch ein Fenster in ein bewohntes Zimmer geworfen und dem Bewohner gedroht haben, ihn umzubringen. Schließlich wird dem 22-Jährigen vorgeworfen, die Fußmatte vor der Tür eines Gebäudes angezündet und dabei den Tod des Bewohners in Kauf genommen zu haben. Ein Übergreifen des Brandes auf das Gebäude wurde von der Feuerwehr verhindert.

Verteidiger beantragt Ausschluss der Öffentlichkeit

All das soll der Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit in Stade begangen haben. Dies muss nun die 3. Große Strafkammer prüfen; auch ob vom Beschuldigten weitere Gefahr ausgeht und er deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist. Hierfür ist Dr. Harald Schmidt als psychiatrischer Sachverständiger geladen.

Diese Punkte sind durchaus von großem Interesse. Doch die Verhandlung findet hinter geschlossenen Türen statt, inklusive der Plädoyers. Gleich nach Verlesung der Anklageschrift beantragte der Verteidiger Torsten Seyfarth bis zur Urteilsverkündung den Ausschluss der Öffentlichkeit, um die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten zu wahren. Staatsanwalt Lahmann hielt dagegen, dass ein kompletter Ausschluss nicht durch das Gesetz gedeckt sei, sondern nur einzelne, höchst persönliche Teile.

Richter geht davon aus, dass der Angeklagte unter einer schweren psychischen Störung leidet

Dem schloss sich die Kammer nicht an. Die Öffentlichkeit könne für die gesamte Hauptverhandlung ausgeschlossen werden, wenn das Verfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus zum Gegenstand hat, so der Vorsitzende Richter Marc-Sebastian Hase (§ 171a GVG).

Zwar sei der Vorwurf des versuchten Totschlags von hohem öffentlichen Interesse. Auf der anderen Seite sei bei dem Angeklagten von einer schweren psychischen Störung auszugehen. Auch sei sein junges Alter und die besondere Verletzlichkeit des 22-Jährigen zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit wird erst wieder zur Urteilsverkündung zugelassen.

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