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Prozess

TVolksverhetzung? Zevenerin für Facebook-Post verurteilt

Freie Meinungsäußerung, oder doch Volksverhetzung? So urteilte das Gericht.

Freie Meinungsäußerung, oder doch Volksverhetzung? So urteilte das Gericht. Foto: Jens Büttner/dpa

Ein Facebook-Post aus dem Jahr 2023, der volksverhetzende Inhalte enthielt, wurde einer Frau nun zum Verhängnis. Die Zevenerin wurde vom Gericht verurteilt.

Von Johanna Lindenau Dienstag, 11.06.2024, 06:50 Uhr

Zeven. Der Vorwurf: Die Angeklagte soll im vergangenen Jahr einen Facebook-Beitrag geteilt haben, in dem hetzerische Inhalte gegenüber Ausländern, insbesondere Menschen aus dem arabischsprachigen Raum, verbreitet wurden. Die Angeklagte war bis zu diesem Zeitpunkt rechtlich noch nicht in Erscheinung getreten.

Freie Meinungsäußerung, oder doch Volksverhetzung?

Phrasen wie „Setzt euch auf euren Teppich“ und „Nehmt eure Wunderlampe mit“ prägten den Beitrag. Doch von Reue oder Einsicht vorerst keine Spur. Die Frau begründete ihre Tat damit, dass sie sich lediglich auf Fakten und Daten bezieht, ihre Meinung zu dem Thema äußern sowie ihrem Unmut Luft machen wollte. Ihr Anwalt nannte es auch „grenzwertige Meinungsäußerung“.

Angeklagte sieht sich nicht als ausländerfeindlich

Die Angeklagte versuchte ihre Haltung zu rechtfertigen, indem sie darauf hinwies, dass sie keineswegs ausländerfeindlich sei. Zur Verdeutlichung führte sie ihren Job an. Laut eigener Aussage arbeitet sie täglich mit Migranten zusammen, und stellt diese auch ein. Ihre Sorgen gelten lediglich den Mitbürgern, die sich nicht an die Regeln in Deutschland halten wollten und Angst und Schrecken verbreiten.

Ihre angeblichen Ängste und Sorgen veranlassten sie zu dieser Tat

Dennoch teilte sie dem Richter in Zeven ihre Bedenken und Ängste mit. Selbst ihre ausländischen Kollegen hätten ihr anvertraut, dass genau diejenigen, vor denen sie einst selbst geflüchtet seien, nach Deutschland kämen. Die Tatsache bereite der Angeklagten, die selbst Mutter einer minderjährigen Tochter ist, große Angst. Mit dem Teilen des Beitrags wollte sie lediglich die Justiz zum Handeln bewegen.

Ängste und Sorgen sind keine Gründe, eine Straftat zu begehen

Ganz anderer Meinung hingegen war die Staatsanwältin. Sie empfand, dass die Angeklagte mit ihrem Post die Menschenwürde und insbesondere die der islamischen Mitbürger verletzt habe.

Reue ist der erste Schritt zur Besserung

„Es war mir nicht bewusst, dass man den Post auch anders verstehen kann“, so die Angeklagte. Im Verlauf des Prozesses schien sie langsam zur Einsicht zu kommen und entschuldigte sich.

Nach einer kurzen Pause zur Beratung verkündete der Richter das Urteil: Die gebürtige Zevenerin erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Zudem wurde eine Geldstrafe verhängt, die allerdings nur fällig wird, falls sie erneut straffällig wird.

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