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TWann Gaffern die Festnahme droht

Schaulustige fotografieren und filmen einen Einsatz an einer Unfallstelle.

Mit ihren Smartphones lichten Schaulustige einen Einsatz an einer Unfallstelle ab. Zu ähnlichen Szenen ist es auch jetzt bei einem Einsatz in Cuxhaven gekommen (Symbolbild). Foto: Alexander Auer/dpa

Schaulustige scharen sich um einen Einsatzort, filmen und fotografieren. Ein lästiges Übel für Polizei und Rettungskräfte. Die übersteigerte Neugier kann harte Konsequenzen haben.

Von Kai Koppe und Janine Vonderbank Freitag, 23.08.2024, 10:28 Uhr

Landkreis/Kreis Cuxhaven. Sie zücken ihr Handy, filmen und fotografieren das Geschehen am Unfallort und behindern im schlimmsten Fall die Arbeit der Rettungskräfte. Mit Gaffern gibt es in der Region immer wieder Probleme – zuletzt bei einem SEK-Einsatz in Cuxhaven.

In der Wernerstraße hatte ein Mann, der auf ein Hausdach geklettert war, die Beamten über Stunden hinweg in Atem gehalten.
Schaulustige verfolgten den Einsatz und versuchten, die Szenerien zu filmen, berichtet die Polizei. „So ein Einsatz in einem Wohngebiet sorgt natürlich für Riesen-Aufsehen“, räumt der Sprecher der Cuxhavener Polizei, Stephan Hertz, ein.

Dass Nachbarn wissen wollten, was los ist, sei bis zu einem gewissen Grad durchaus verständlich, betont Hertz, der andererseits von Grenzen spricht, die der Neugier von Schaulustigen von behördlicher Seite aus gesetzt werden muss.

Gaffer begehen einen Gesetzesverstoß

Dabei geht es zum Beispiel darum, die Rechte Dritter zu schützen: Wo Handys gezückt und Videoclips hinterher auf TikTok und Co. hochgeladen werden, verstoßen solche Hobby-Paparazzi gegen Persönlichkeitsrechte.

Oder verletzen im Falle von Gesprächsmitschnitten möglicherweise die Vertraulichkeit des Wortes. Noch schlimmer: Gaffer können die Arbeit von Polizei oder Rettungskräften behindern und durch ihre Präsenz wichtige Kapazitäten binden.

Letzteres ist der Fall, wenn Beamte (anstatt sich um die eigentliche Lage kümmern zu können) Unbeteiligte wiederholt dazu auffordern müssen, Abstand zu halten, weiterzugehen oder die Smartphones stecken zu lassen.

Auch die Feuerwehr Steinkirchen hat bei einem Einsatz Erfahrung mit Schaulustigen gemacht. Ein Patient musste in seiner Wohnung reanimiert und anschließend per Drehleiter gerettet werden. Nachbarn beobachteten die Geschehnisse, machten teilweise Fotos und Videos.

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Die Retter starteten daraufhin einen eindringlichen Appell: „Wir verstehen, dass solche Dinge für die meisten Menschen nicht alltäglich sind. Aber trotzdem möchten wir dringend um eines bitten: Stellt eure private Neugier hinten an und denkt daran, dass diese Fahrzeuge dort sind, um einem Menschen das Leben zu retten!“

Wann die Polizei Schaulustige festnehmen darf

Erreicht das Verhalten von Schaulustigen eine Qualität, die der „Störung einer Amtshandlung“ gleichkommt, darf der Einsatzleiter die Querulanten sogar festnehmen, um sie vorübergehend („bis zur Beendigung seiner Amtsverrichtungen, jedoch nicht über den nächstfolgenden Tag hinaus“) festzuhalten. Einem solchen Schritt wird in der Regel eine niederschwellige Sanktion, nämlich ein Platzverweis, vorausgehen.

30 solcher Verweise mussten nach Angaben der Cuxhavener Inspektion beim oben genannten Einsatz in der Wernerstraße ausgesprochen werden - und das offenbar mit Nachdruck. Einige der ungebetenen Zaungäste, so Stephan Hertz, seien „kurz vor einer Ingewahrsamnahme“ gewesen.

Gaffer-Phänomen hat laut Polizei zugenommen

Dass es zu einem regelrechten Sport geworden ist, Einsatzkräften bei der Arbeit auf die Pelle zu rücken und Polizeimaßnahmen oder das Leid anderer aus Sensationslust zu fotografieren - so weit wollte Hertz bei der Beurteilung des Gaffer-Phänomens trotzdem nicht gehen. Fehlverhalten in diesem Bereich habe gleichwohl zugenommen.

„Das geht damit einher, dass alle ein Smartphone besitzen und die Sozialen Medien zum Mittel geworden sind, sich mitzuteilen und auszutauschen.“ An welchem Punkt Wissbegierde und Kommunikationsdrang zu enden haben, versucht die Polizei nach seinen Worten bereits den Jüngsten der Gesellschaft deutlich zu machen.

Bei Schulbesuchen der Präventionsbeauftragten sei das zum Beispiel ein Thema. Darüber hinaus gebe es eine Vielzahl von Sensibilisierungskampagnen.

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