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Gastronomie

TWeil ein Drehspieß kein Döner ist: Imbiss-Chef aus Hemmoor vor Gericht

Er ist des Deutschen liebstes Fast Food, noch weit vor Pizza und Currywurst: Döner. Doch nicht alles, was sich in Imbissbuden am Spieß dreht und unter dem Namen „Döner“ verkauft wird, ist auch ein Döner.

Er ist des Deutschen liebstes Fast Food, noch weit vor Pizza und Currywurst: Döner. Doch nicht alles, was sich in Imbissbuden am Spieß dreht und unter dem Namen „Döner“ verkauft wird, ist auch ein Döner.

Gegen eine Geldstrafe ist das Verfahren gegen den Betreiber eines Imbisses in der Samtgemeinde Hemmoor eingestellt worden. In dem Prozess ging es um Döner.

Von Christian Mangels Samstag, 13.04.2024, 13:00 Uhr

Otterndorf. In Deutschland ist im Interesse des Verbrauchers genau geregelt, was als „Döner“ oder nur als „Drehspieß“ bezeichnet werden darf. Drehspieße mit der Bezeichnung „Döner Kebab“ dürfen in Deutschland nur aus Rind- und Kalbfleisch beziehungsweise aus Schaf- oder Lammfleisch hergestellt werden. Der Hackfleischanteil darf höchstens 60 Prozent betragen. Ist der Hackfleischanteil höher, dann handelt es sich um einen Hackfleischdrehspieß. Geregelt ist das in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des deutschen Lebensmittelbuchs.

Je mehr Hackfleisch verwendet wird, desto günstiger ist das Produkt in der Herstellung. Deshalb ist oftmals die Versuchung groß, einen günstigen Hackfleischdrehspieß zu verwenden, ohne aber den hochwertigen Namen „Döner Kebab“ aufzugeben.

Der 30-jährige Imbiss-Betreiber, der sich jetzt vor dem Amtsgericht in Otterndorf verantworten musste, hatte sein Drehspießgericht irreführenderweise als Döner Kebab verkauft und damit die Kundinnen und Kunden getäuscht, wie der Staatsanwalt in der Anklageschrift ausführte.

Alle Döner-Imbisse im Cuxland angeschrieben

Der Landkreis Cuxhaven hatte 2022 alle Döner-Imbisse im Cuxland angeschrieben und auf die Problematik der häufig falschen Kennzeichnung aufmerksam gemacht. Zweimal bekam der heute 30-jährige Imbiss-Chef Besuch von einer Lebensmittelkontrolleurin, die zwar an der Sauberkeit und Hygiene im Restaurant nichts zu bemängeln hatte, aber die falsche Bezeichnung des Drehspießgerichtes auf der Speisekarte monierte. Weil die Karte nicht geändert wurde, drohte eine Geldstrafe von 5000 Euro. „Das war der Schock meines Lebens“, sagte der Gastronom.

Erst im Juni 2023 änderte der Imbiss-Betreiber in Rücksprache mit dem Landkreis die Speisekarte und den Aushang. Der Döner heißt nun „Drehspieß Kebab“. „Jetzt ist alles in Ordnung“, bestätigte die 32-jährige Lebensmittelkontrolleurin, die vor Gericht als Zeugin aussagte.

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„Das war ein kritischer Zeitpunkt damals“, rechtfertigte sich der Imbissbetreiber vor Richterin Sabine Deutschmann. Weil es private Probleme gab, habe er sich verstärkt um die Familie kümmern müssen und dabei den Imbiss etwas vernachlässigt. Er wehrte sich gegen den in den Anklageakten vermerkten Hinweis, dass er möglicherweise einem kriminellen Clan angehöre. „Ich finde das nicht in Ordnung, mich in eine Schublade zu stecken. Ich bemühe mich wirklich, alles richtig zu machen“, sagte der Mann. Und: „Seine Familie kann man sich leider nicht aussuchen.“

Am Ende zeigte sich das Gericht durchaus bereit, das Verfahren gegen den Imbiss-Betreiber einzustellen, allerdings um den Preis einer spürbaren Geldauflage für einen sozialen Zweck. Auf 500 Euro wurde diese festgelegt. Freuen kann sich über das Geld der Verein „Die Schleuse“.

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