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Grundsteuerreform

TWeniger Airbus-Steuern: Müssen Agathenburger jetzt draufzahlen?

Ab 1. Januar 2025 ändert sich für Grundbesitzer die Steuergrundlage - teils führt das zu höheren Abgaben ans Finanzamt.

Ab 1. Januar 2025 ändert sich für Grundbesitzer die Steuergrundlage - teils führt das zu höheren Abgaben ans Finanzamt. Foto: Marcus Brandt

Die Reform der Grundsteuer soll die Kosten fairer unter Eigentümern verteilen. Doch Agathenburg ist jetzt gezwungen, seine Hebesätze erneut zu erhöhen.

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Von Steffen Buchmann
Montag, 23.12.2024, 05:50 Uhr

Agathenburg. Bereits vor zwei Jahren mussten Grundstückseigentümer in ganz Niedersachsen eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Der Hintergrund: Eine Reform der Grundsteuer. Zum 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerregelung jetzt in Kraft, die eine zeitgemäße und faire Verteilung der Grundsteuerlast einführen soll. Doch in einer Kommune der Samtgemeinde Horneburg sorgt die neue Grundsteuer jetzt für Kopfzerbrechen.

„Wir mussten die Hebesätze für die Gemeinde Agathenburg auf 568 Punkte erhöhen“, sagt Bürgermeister Stefan Heins (CDU) nach der letzten Ratssitzung. Der Grund: Durch die neue Berechnungsformel sinke allein die Grundsteuer-Abgabe von Airbus, deren Stader Werk auch teilweise auf Agathenburger Gemeindegebiet liegt, um etwa ein Drittel. Auf TAGEBLATT-Anfrage wollte sich der Luftfahrtkonzern nicht zur Situation äußern.

Grundsteuer-Hebesätze in Samtgemeinde sinken fast überall

Für das Jahr 2024 beschlossen die fünf Mitgliedsgemeinden, ihre Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer teils drastisch anzuheben. In Agathenburg stieg sie von vorher jeweils 410 Punkten auf 550 Punkte (Grundsteuer A und B) und 450 Punkte (Gewerbesteuer). „Die Entscheidung der Erhöhung haben sich die Räte nicht leicht gemacht“, sagt Kämmerer Mirko Sturm dem TAGEBLATT. Die Grundsteuer sei eine der zentralen Finanzquellen für die Kommunen, etwa für Schulen, Sportplätze und Feuerwehren.

Die Grundreform bringt jedoch ein Problem für die Kommunen mit: Die Überleitung aus der veralteten in die reformierte Grundsteuer muss aufkommensneutral erfolgen. Das heißt, jede Kommune muss ihre Hebesätze für 2025 so kalkulieren, dass sie wieder auf die Steuersumme des Vorjahres kommt und nicht mehr oder weniger Steuern einnimmt. Die einzelnen Grundsteuerzahlungen von Eigentümern können sich hierdurch jedoch ändern. Vier der Mitgliedsgemeinden konnten hierfür ihre Hebesätze senken - bis auf Agathenburg.

Finanzamt Stade sieht Verantwortung bei den Kommunen

Die Reform der Grundsteuer rühre daher, dass nach der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts die bisherige Berechnung der Grundsteuer nicht mehr gerecht sei, sagt Andreas Romeiser, Amtsleiter des Finanzamtes Stade. „Die alte Bemessungsgrundlage in Form der Einheitswerte bildete häufig nicht mehr den realen Wert eines Grundstückes angemessen wider“, so Romeiser.

Eine Wertung der Situation in Agathenburg stehe dem Finanzamt nicht zu, betont er. Und Romeiser sagt weiter: „Letztendlich ist es neben dem Gesetzgeber Sache der jeweiligen Kommunen, wie sie eine möglichst gerechte Reform der Grundsteuer mithilfe der Bemessung ihrer Hebesätze umsetzen und sicherstellen.“

Finanzamt hat noch nicht alle Grundstücke bemessen

Die Möglichkeiten des Agathenburger Rats, auf die Situation zu reagieren, waren laut Bürgermeister Stefan Heins nahezu alternativlos. „Wir mussten bis zum Jahresende eine Hebesatzsatzung beschließen, denn ohne wären wir einnahmenlos und nicht handlungsfähig“, sagt Heins. Im Rat sei zudem die Überlegung aufgekommen, zugunsten niedrigerer Grundsteuer-Hebesätze die Gewerbesteuer anzuheben. Dass eine erneute Anhebung notwendig sein würde, habe sich zuvor nicht angekündigt.

Bisher hat das Finanzamt Stade noch nicht alle Grundstücksbescheide an die Verwaltung zurückgemeldet. Es fehlen derzeit noch etwa 22 Objekte für Agathenburg, sagt Kämmerer Sturm. Die Gemeinde habe zudem das ganze Jahr über die Möglichkeit, die Hebesätze anzupassen. „Für Erhöhungen kann dies jedoch nur bis zum 30. Juni erfolgen“, sagt Sturm. Inwiefern sich die fehlenden Objekte auf die jetzt beschlossenen Hebesätze auswirken werden, sei noch offen.

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