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Nächste Frist naht

Wer im Kreis Stade jetzt den Führerschein umtauschen muss

Die rosa Zeiten sind vorbei - doch keine Panik: Nach Entwertung darf der „Lappen“ mit nach Hause genommen werden.

Die rosa Zeiten sind vorbei - doch keine Panik: Nach Entwertung darf der „Lappen“ mit nach Hause genommen werden. Foto: Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn

Das ist bei sechs Wochen Wartezeit in der Stader Führerscheinstelle kaum zu schaffen: Vielen Autofahrern droht ab Mitte Januar eine Strafe - so wie aktuell noch Tausenden im Landkreis.

Von Peter Löschinger und Tim Parge Samstag, 18.11.2023, 17:51 Uhr

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Landkreis. Der alte „Lappen“ kommt weg: Auto- und Motorradfahrer der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis zum 19. Januar nächsten Jahres ihren Papierführerschein in ein neues EU-Dokument im Scheckkartenformat umgetauscht haben. Ansonsten droht Strafe. Im Landkreis Stade betrifft dies noch rund 8000 Mitfünziger. Darauf weist die Führerscheinstelle im Kreis hin.

„Wer noch nicht getauscht hat, sollte dies zeitnah tun. Denn ab dem 20.01.2024 drohen im Falle einer Kontrolle Verwarngelder für all diejenigen, die dann noch mit dem alten ,Lappen‘ unterwegs sein werden, aber schon längst hätten umtauschen müssen“, teilt auch Kreissprecher Daniel Beneke mit. Die Pflicht zum Tausch ist nicht neu. Manche Jahrgänge waren schon früher dran, andere haben noch Zeit. So waren die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 (Fristende: Juli 2022) und 1959 bis 1964 (bis Januar 2023) bereits aufgerufen.

Alarmierend: Rund 9000 von ihnen sind im Kreis Stade dem Umtausch nicht nachgekommen. Sie fahren ohne gültigen Führerschein. Beneke: „Das Umtausch-Interesse bleibt nach wie vor verhalten.“

Das TAGEBLATT beantwortet die wichtigsten Fragen zu Umtauschterminen, Fristen und Strafen:

Warum ist überhaupt ein Umtausch nötig?

Der Führerschein soll bis 2033 in der EU ein einheitliches fälschungssicheres Format bekommen. Um alle auf das dann nur noch gültige Scheckkartenformat zu bringen, müssen bundesweit rund 43 Millionen Dokumente umgetauscht werden.

Das betrifft generell alle Führerscheine für Pkw und Motorrad, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Vom Stufenplan ausgenommen sind Lkw- und Busführerscheine. Für diese gelten inhaltliche Befristungen und andere juristische Konsequenzen.

Das neue Dokument ist nur noch für 15 Jahre gültig. Danach wird wieder - wie vergleichbar bei Personalausweisen oder Pässen - ein neues fällig. Diese Beschränkung gilt bereits für alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Scheine.

Der Führerschein in Scheckkartengröße bietet mehr Sicherheit vor Fälschungen.

Der Führerschein in Scheckkartengröße bietet mehr Sicherheit vor Fälschungen. Foto: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn

Pkw-Klassen bleiben auch beim neuen Dokument

Und wie bisher auch bei einem normalen Umtausch oder einer Neubeantragung des Dokuments etwa nach einem Verlust: Es gilt ein Bestandsschutz. Die bisherigen Fahrerlaubnisklassen bleiben voll erhalten. Sogar etwaige Erweiterungen für die entsprechende Klasse bei Änderungen werden zusätzlich neu eingetragen.

Wer noch einen alten Schein mit Fahrerlaubnisklassen nach Zahlen etwa Klasse 3 oder 1 hat, bekommt die diesen entsprechenden neuen Klassen und Schlüsselzahlen umgeschrieben. Automobilclubs wie etwa der ADAC halten dazu umfangreiche Tabellen parat.

So lange dauert der Tausch in der Führerscheinstelle

Aktuell beträgt die Wartezeit auf einen Umtausch-Termin in der Führerscheinstelle des Landkreises mindestens sechs Wochen. „Die Nachfrage nach Terminen ist kurz vor Fristende erwartungsgemäß angestiegen“, sagt Beneke. Damit sind die Betroffenen jetzt zum Handeln gefordert.

Umtauschtermine können über die Internetseite des Landkreises online vereinbart werden.

Für die Produktion allein nennt die Bundesdruckerei in der Regel eine Dauer von zwei Wochen - auch eine Expressherstellung binnen 48 Stunden ist möglich (Aufpreis rund 8 Euro). Die Bearbeitungszeit der Behörde kommt noch oben drauf. Aktuell verschickt die Bundesdruckerei nach Eigenauskunft rund 38 Prozent der Führerscheine direkt an die Bürgerinnen und Bürger.

Was passiert ohne Umtausch nach der Frist?

Viele Inhaber des alten „Lappens“ möchten sich nicht von diesem trennen und befürchten eine Vernichtung des Dokumentes nach dem Umtausch. Der Appell der Stader Führerscheinstelle: „Keine Panik, Sie dürfen Ihren alten Führerschein als Erinnerungsstück wieder mit nach Hause nehmen. Er wird lediglich ungültig gestempelt.“

Die Fahrerlaubnis bleibt erhalten, auch wenn das Führerscheindokument nicht mehr gültig ist. Ein abgelaufener Schein ist im Gegensatz zum Fahren ohne Fahrerlaubnis laut ADAC keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit: in der Regel führt das zu 10 Euro Verwarngeld.

Keine Prüfung oder Gesundheitschecks

Wichtig: Der Umtausch betrifft stets nicht die Fahrerlaubnis an sich, sondern einzig das Führerscheindokument, das diese Erlaubnis dokumentiert - ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchungen.

Allerdings: Die Behörde kann zum Beispiel bei ersichtlichen körperlichen Einschränkungen wie Rollator oder Krücken im Einzelfall Bedenken in Bezug auf die Fahreignung haben.

Dann muss man die Tauglichkeit nachweisen, so der ADAC. Bei bedingter Fahreignung können Auflagen oder Beschränkungen auferlegt werden. Das sei aber unabhängig vom Umtausch.

Wichtigste Unterscheidungspunkte: Format des Dokuments und Alter

Damit der Umtausch nicht chaotisch verläuft, passiert er staffelweise über Jahre zu bestimmten Fristen. Zwei Punkte sind für den Stichtag wichtig: Das Geburtsjahr der Inhaberinnen und Inhaber und das Ausstellungsdatum des Scheins (siehe aktuelles Dokument).

Papierdokumente: Für bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Scheine (Papier) ist das Geburtsjahr relevant. Hier war der erste Stichtag bereits der 19. Juli 2022 für die Jahrgänge 1953 bis 1958. 1959 bis 1964 waren bis 24. Januar 2023 dran.

Bis zum 19. Januar 2024 müssen nun Betroffene der Jahrgänge 1965 bis 1970 den Umtausch erledigt haben.

Scheckkartenformat: Wer ein zwischen dem 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestelltes Dokument im Scheckkartenformat hat, kann sich allein nach dem Ausstellungsdatum (siehe Tabelle) richten.

Hier läuft die Frist für die ersten Ausstellungsjahre (1999 bis 2001) erst am 19. Januar 2026 ab.

Ältere Inhaber haben viel Zeit

Eine allgemeine Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen - unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins. Hier ist eine Übersicht der Daten:

Fristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 (grau, rosa, DDR):

  • Geburtsjahrgang vor 1953: Frist bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Frist lief ab am 19. Juli 2022
  • 1959 bis 1964: Frist lief ab am 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: 19. Januar 2025

Fristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum vom 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 (Scheckkartenformat):

  • Ausstellungsdatum 1999 bis 2001: Frist bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028
  • 2008: bis 19. Januar 2029
  • 2009: bis 19. Januar 2030
  • 2010: bis 19. Januar 2031
  • 2011: bis 19. Januar 2032
  • 2012: bis 18. Januar
  • 2013: bis 19. Januar 2033

Was ist für den Umtausch nötig?

  • Ein Termin in der zuständigen Führerscheinstelle.
  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Das bisherige Führerscheindokument.
  • Ein biometrisches Passfoto für das neue Dokument.
  • Rund 25 Euro für die Gebühr (Kosten für Direktversand aus der Bundesdruckerei und Expressherstellung können dazu kommen).
  • Im Einzelfall: Eine sogenannte Karteikartenabschrift. Die ist nötig bei allen, deren alter Führerschein nicht am jetzigen Wohnort ausgestellt wurde. Die ist bei der ursprünglich ausstellenden Behörde zu bekommen. Sie lässt sich meist postalisch, telefonisch oder online anfordern. Mit der aktuell zuständigen Stelle aber besser zuvor abklären, wer die Karteikartenabschrift beantragt.
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