TWieso sehen sich alle nach dem Surfpark-Urteil als Sieger?

Ein Kommentar zum Surfpark-Urteil vom TAGEBLATT-Redaktionsleiter Lars Strüning.
Die Surfpark-Pläne in Stade können so wie geplant nicht umgesetzt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Was nun?
Stade. BUND, Projektentwickler und Stadt deuteten das Urteil für sich, das kann nicht sein. Denn keiner weiß, wie die Begründung ausfällt.
Über allem schwebt eine Frage: Sind die Defizite aus dem Bebauungsplanverfahren heilbar, wie es immer so schön heißt?
Kann die Stadt also derart nachlegen, dass der Surfparkbau rechtssicher wird und realisiert werden kann? Die Umsetzung wird sich auf jeden Fall weiter verzögern.
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Es wäre schon ein Treppenwitz, wenn das Projekt daran scheitert, dass nun gerade der BUND darauf verweist, dass dort, wo der Surfpark geplant ist, doch bitte Großindustrie - womöglich mit umweltgefährdenden Stoffen - angesiedelt werden sollte.
Natur- und Klimaschutz spielten kaum eine Rolle
Auf den ersten Blick hat der BUND den Rechtsstreit gewonnen. Aber nicht mit der Begründung, für die er steht: Der Natur- und Klimaschutz hat nicht die entscheidende Rolle gespielt. Weder das Feldlerchen-Vorkommen noch der Strom- und Wasserverbrauch des Surfparks in Zeiten des Klimawandels. Das Stader Verwaltungsgericht stieg auf diese Argumente noch ein, das OVG wischte sie vom Tisch.
Auch dass die Stadt sich zufrieden zeigt, verwundert. Womöglich wird sie den Surf- und Gewerbepark im Süden nie realisieren können, weil die Flächen dort laut Landkreisplanung eben für die Großindustrie reserviert sind.
Sollte das dafür zuständige Regionale Raumordnungsprogramm geändert werden müssen, ziehen womöglich Jahre ins Land. Vielleicht reicht auch eine weniger aufwendige Ausnahmegenehmigung vom Landkreis für die Pläne der Stadt.
Den Surfpark an sich stellt das OVG nicht infrage
Die Ideengeber Jan und Dirk Podbielski freuen sich, dass es bei der Gerichtsschelte nur um formale Fehler, nicht um den Surfpark selbst geht. Sie zeigen sich entschlossen, ihr Projekt zu realisieren. Ob sie so lange warten wollen und können, bis alle Defizite in der Bauleitplanung ausgeräumt sind, ist fraglich.
Jetzt kommt es auf die Begründung des Oberverwaltungsgerichts zu seinem Urteil an. Darauf warten alle gespannt. Mal sehen, wer sich dann noch freuen kann.