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„An der Blide“

TArchäologische Schätze? Landkreis ordnet Ausgrabungen in Beckdorfer Baugebiet an

Blick vom Ende des Pappelweges auf die Häuser vom ersten Bauabschitt (links), rechts davon der zweite Bauabschnitt.

Blick vom Ende des Pappelweges auf die Häuser vom ersten Bauabschitt (links), rechts davon der zweite Bauabschnitt. Foto: Susanne Laudien

Der Landkreis Stade fordert archäologische Ausgrabungen für den zweiten Bauabschnitt des Baugebiets „An der Blide“ in Beckdorf. Sie sollen parallel zur Erschließung laufen. Für die Gemeinde hat das Konsequenzen.

Von Susanne Laudien Dienstag, 06.02.2024, 13:50 Uhr

Beckdorf. Die Nachfrage von potenziellen Häuslebauern in Beckdorfer Neubaugebiet „An der Blide“ ist bereits jetzt, lange vor dem ersten Spatenstich im zweiten Bauabschnitt, groß. Wie Gemeindedirektor Edgar Rot in der jüngsten Ratssitzung mitteilte, kommt es aber, anders als kürzlich im Planungsausschuss mitgeteilt, für die Gemeinde Beckdorf zu unerwarteten Mehrkosten. Denn seitens des Landkreises Stade wurde die Durchführung von archäologischen Ausgrabungen angeordnet.

Hierzu bedarf es eines Ausschreibungsverfahrens und es ist daher mit nicht unerheblichen Kosten zu rechnen. „14 Unternehmen wurden für die archäologischen Ausgrabungen bereits angeschrieben“, teilte Rot zum aktuellen Stand den Politikern in der jüngsten Beckdorfer Ratssitzung mit. Zudem sei die Verwaltung im Austausch mit Jovanna Galla vom gleichnamigen Horneburger Ingenieurbüro, da der Erstausbau mit Kanalisation und Baustraßen parallel zu den archäologischen Ausgrabungen erfolgen soll. Genauere Angaben zu anfallenden Kosten können erst nach Ausschreibung und Annahme einer Fachfirma gemacht werden.

Welche Schätze unter dem Beckdorfer Bauland schlummern

Der Grund für die archäologischen Ausgrabungen: Im geplanten zweiten Bauabschnitt ist ein Bodendenkmal des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes bekannt.

Die Ausdehnung und Erhaltung des Bodendenkmals ist im Dezember 2018 durch eine geomagnetische Messung und im August 2023 durch eine Baggerprospektion überprüft worden, teilte Kreisarchäologe Daniel Nösler mit.

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Insgesamt sei ein Areal von rund 20.000 Quadratmetern archäologisch zu untersuchen. Bei den archäologischen Befunden handelt es sich um Überreste von Siedlungen der Bronzezeit, Vorrömischen Eisenzeit und Römischen Kaiserzeit, die durch ihre unmittelbare Nähe zu den berühmten Fürstengräbern von Apensen besondere Bedeutung besitzen.

Der Schneckenberg, die beherrschende Anhöhe des Areals „An der Blide“, sei schon immer Siedlungsgebiet gewesen, so Nösler. Nachdem die Gräber gefunden worden waren, wurde nach Siedlungen gesucht. 1927 wurde durch Zufall ein Grab, gefüllt mit Silber- und Bronzebeigaben, gefunden - rund 500 Meter vom Baugebiet „An der Blide“ entfernt. 2009 wurde ein zweites Grab mit weiteren wertvollen Funden entdeckt.

Kosten werden in Tiefbaukosten einkalkuliert

Bei Erdarbeiten auf einem Bodendenkmal bedarf es einer Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Bereits beim ersten Bauabschnitt „An der Blide“ sei die Erschließung parallel zu den archäologischen Untersuchungen gelaufen, und „es kam zu keinerlei Verzögerungen bei der Planung“, versichert Nösler auf TAGEBLATT-Nachfrage.

„Wie bereits beim ersten Bauabschnitt, gab es auch beim zweiten Bauabschnitt frühzeitig Hinweise zu Überresten einer riesigen Siedlung“, so der Kreisarchäologe. Was die Kosten der Grabungen betrifft: Beim ersten Bauabschnitt lagen diese bei etwa 50.000 Euro pro Hektar. Gezahlt wird vom Auftraggeber, der Gemeinde Beckdorf. „Die Grabungen werden in die Tiefbaukosten mit einkalkuliert“, sagt Nösler.

Zweigeschossige Bauweise im Randbereich

Doch nicht nur bei den Bauarbeiten in der Tiefe kommt es im zweiten Bauabschnitt zu Änderungen. Auch nach oben hinaus soll es eine neue Planung geben. Da mit dem Erstausbau dieses Jahr begonnen werden kann, sollte parallel auch damit begonnen werden, den Bebauungsplan zu ändern, sagte Rot. Denn insbesondere bei den Grundstücken im Randbereich sollen künftig auch Neubauten mit zwei Vollgeschossen zugelassen werden.

Ein externes Planungsbüro soll diesbezüglich beauftragt und der Sachverhalt in den Planungsausschuss gegeben werden.

Der Gemeindedirektor will einen Planer mit der dritten Änderung des Bebauungsplans „An der Blide“ beauftragen und zusammen mit dem Planungsausschuss die betreffenden Änderungswünsche an den Planer herantragen. In der Ratssitzung wurde die bereits kürzlich im Planungsausschuss der Gemeinde Beckdorf besprochene dritte Änderung des Bebauungsplans „An der Blide“ beschlossen. Für externe Planungsleistung wurden 30.000 Euro im Rat einstimmig befürwortet.

Blick vom Ende des Pappelweges auf die Häuser vom ersten Bauabschitt (links), rechts davon der zweite Bauabschnitt.

Blick vom Ende des Pappelweges auf die Häuser vom ersten Bauabschitt (links), rechts davon der zweite Bauabschnitt. Foto: Susanne Laudien

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