TBeschwerde gegen Gerke scheitert: Das sagt Lühes Rat zum Bürgermeister
Rückendeckung für Samtgemeindebürgermeister Timo Gerke. Foto: Vasel
Freispruch hinter verschlossenen Türen: Im Streit um die Unterbringung von Obdachlosen hat sich der Rat hinter Bürgermeister Timo Gerke gestellt.
Steinkirchen. Hat Samtgemeindebürgermeister Timo Gerke (parteilos) im Streit um eine Obdachlosenunterkunft in Guderhandviertel einen Fehler gemacht? Der Rat der Samtgemeinde Lühe sagt Nein. Einstimmig hat er in nichtöffentlicher Sitzung die Dienstaufsichtsbeschwerde eines Bürgers abgewiesen.
Dieser hatte - unterstützt von Nachbarn - Kritik an der geplanten Unterbringung von acht bis neun alleinstehenden Obdachlosen in einem leerstehenden Einfamilienhaus im Dorf geübt. In einem Brief an Gerke sprach der Bürger von „erwachsenen Männern mit sozial auffälligem Hintergrund“.
Die Belegung stelle damit „eine erhebliche Belastung“ und „ein potenzielles Sicherheitsrisiko“ für die Bewohner der Siedlung und ihre Kinder dar, so der Anwohner im Namen weiterer Nachbarn. Bereits im Dezember hatten die Politik und die Verwaltung nach dem Protest die Pläne gestoppt. Der Rat wolle die Menschen vor Anfeindungen schützen, hieß es aus der Politik nach einer Diskussion hinter verschlossenen Türen. Von „erschreckenden Vorurteilen“ war die Rede.
Diese Vorwürfe standen im Raum
Der Bürger wies diese Einordnung gegenüber dem TAGEBLATT als Unterstellung zurück. Er beklagte, dass die Kommunalpolitiker den aus seiner Sicht berechtigten Protest der Nachbarschaft mit dem Begriff Anfeindung umetikettiert hätten, „um eigenes Versagen zu überdecken“.
Schutz vor Anfeindung, das sei ein für die Politik bequemes Totschlagargument. Es mache Kritiker mundtot, ohne einen einzigen Sachpunkt zu beantworten. Sachliche Einwände seien nicht geprüft, sondern moralisch abgewertet worden, klagt der Bürger.
Baurechtliche Fragen seien nicht geklärt gewesen, ein Sicherheits- und Betreuungskonzept für eine Einfamilienhaussiedlung mit Familien und Kindern habe gefehlt. Des Weiteren sei die Transparenz nicht hergestellt worden - unter anderem habe es keine Nachbarschaftsbeteiligung gegeben. Denn die Verwaltung habe die Guderhandviertler von dem Plan in der Neßstraße in Kenntnis gesetzt. Für eine Sammelunterkunft in einem Einfamilienhaus habe die Baugenehmigung beziehungsweise die Nutzungsänderung gefehlt.
Rat weist Dienstaufsichtsbeschwerde zurück
Der Altländer reichte schließlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Gerke ein. Laut Artikel 107 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist der Rat der Samtgemeinde Lühe der Dienstvorgesetzte des hauptamtlichen Bürgermeisters Timo Gerke, das Gremium ist für Dienstaufsichtsbeschwerden über den Verwaltungschef zuständig.
Der Bürger hatte ihn in einer E-Mail auf die mangelnde Eignung des Gebäudes - unter Verweis auf Hygiene, Brandschutz und Baurecht - hingewiesen. Er habe seine Verwaltung mit der Prüfung der Kritik beauftragt und dem Sprecher der Anwohner einen Vorschlag für ein Treffen unterbreitet, so Gerke. Außerdem sei die Unterbringung weiterer Obdachloser in dem Haus vorsorglich gestoppt worden. Drei hätten im Dezember kurz im Haus gewohnt, zwei zogen aus. Der Beschwerdeführer monierte hingegen eine unrechtmäßige, weitere Belegung.
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Einstimmiger Freispruch
Die Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis Stade sei von der Verwaltung eingeschaltet worden. Das Ergebnis: Bei einer dauerhaften Nutzung als Sammelunterkunft hätte eine Genehmigung eingeholt werden müssen. „Wir waren skeptisch“, sagt Landkreissprecher Daniel Beneke. Doch prüfen habe die Baugenehmigungsbehörde in Stade nicht mehr müssen. Denn die Samtgemeinde entschied mit Blick auf das Konfliktpotenzial, in dem Haus eine ukrainische Flüchtlingsfamilie unterzubringen und eine Nutzungsänderung nicht mehr zu beantragen.
Einstimmig sprach der Rat der Samtgemeinde Lühe unter Vorsitz von Heinzfrieder Dürkes (SPD) den Bürgermeister frei. Er habe sich korrekt verhalten.
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