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Landgericht Stade

TFrau in Apensen erstochen: Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags?

Der Angeklagte (links) und seine Strafverteidiger Baris Devletli und Ali Mojab - hier beim Start des Mordprozesses im Landgericht Stade am 11. Juni. Mojab beantragt jetzt in seinem Plädoyer eine Verurteilung wegen Totschlags.

Der Angeklagte (links) und seine Strafverteidiger Baris Devletli und Ali Mojab - hier beim Start des Mordprozesses im Landgericht Stade am 11. Juni. Mojab beantragt jetzt in seinem Plädoyer eine Verurteilung wegen Totschlags. Foto: Sulzyc

Im Mordprozess um die erstochene Frau in Apensen halten die Staatsanwältin und Verteidiger ihre Plädoyers. Mit seinem letzten Wort verstört der Angeklagte.

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Von Thomas Sulzyc
28.08.2026, 12:55 Uhr

Apensen. Im Prozess um die erstochene Frau in Apensen fordert die Staatsanwältin am vorletzten Verhandlungstag vor dem Landgericht Stade eine Verurteilung wegen Mordes.

Welche Strafe das nach sich zöge, sollte das Gericht dieser Einschätzung folgen, machte Rechtsanwalt Lorenz Hünnemeyer in seinem Plädoyer deutlich: „Das bedeutet in diesem Land 18 Jahre Gefängnis.“ Als Vertreter der Nebenklage vertritt Hünnemeyer die Interessen von zwei Töchtern des Angeklagten.

Der Buxtehuder Strafverteidiger Lorenz Hünnemeyer vertritt die Nebenklägerinnen in dem Prozess um die erstochene Frau in Apensen.

Der Buxtehuder Strafverteidiger Lorenz Hünnemeyer vertritt die Nebenklägerinnen in dem Prozess um die erstochene Frau in Apensen. Foto: Sulzyc

Die beiden Rechtsanwälte der Nebenklage, neben Hünnemeyer ist das Manuela Gerigk, teilen die Auffassung der Staatsanwaltschaft. Auch für sie ist klar: Das sei Mord gewesen.

Angeklater gesteht das Töten

Im Laufe des Prozesses hatte der Angeklagte (57) zugegeben, am 19. Dezember 2025 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau (40) in Apensen mit einem Messer getötet zu haben. Den Mordvorwurf, also geplant und heimtückisch gehandelt zu haben, wies er aber zurück.

Dagegen sieht die Staatsanwältin es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Ehefrau ermordet habe. Am Tag der Tat habe der Mann abgewartet, bis das letzte Kind das Gebäude verlassen habe, und dann an der Haustür seiner Ehefrau geklingelt.

„Perfider Plan“

„Den Entschluss zur Tötung hat es im Vorfeld gegeben“, sagt die Staatsanwältin. Deshalb habe der Angeklagte das Messer in der Hosentasche gehabt.

Als Grund seines Besuches nannte der Angeklagte: Er habe sich am Hochzeitstag mit seiner Frau versöhnen wollen und Blumen mitgebracht. Laut der Staatsanwältin ein perfider Plan: Auf diese Weise habe die Frau nicht mit einem Angriff rechnen können.

Das sieht auch die Nebenklagevertreterin Gerigk so: „Wenn mir ein Gespräch wichtig ist, packe ich nicht ein Messer ein, das ich noch in der Hose mitführe.“

Das deutet auf planvolles Vorgehen hin

Sicher ist, dass der Angeklagte zwei bis drei Taschen bei sich hatte, als er sich unmittelbar nach der Tat von einem Freund mit dem Auto nach Hannover fahren ließ. Was sich in den Taschen befand, blieb im Prozess ungeklärt. Aber: „Zwei bis drei Taschen bei sich, das spricht für eine längere Reise“, sagt die Staatsanwältin.

Im Zimmer seiner Unterkunft in Beckdorf, das die Polizei nach der Tat durchsuchte, seien keine persönlichen Gegenstände gefunden worden. Aus Sicht der Staatsanwältin ein Zeichen dafür, dass der Mann das Zimmer für länger nicht mehr aufsuchen wollte.

Vertreter der Nebenklage nennt die Tat einen Femizid

Lorenz Hünnemeyer spricht von einem Femizid. Das heißt, ein Opfer wird getötet, weil es weiblich ist. „In dem Fall der erstochenen Frau sehe er eine patriarchalische Herangehensweise des Angeklagten, sein Recht durchzusetzen. „Willst Du nicht mein Bruder sein, schlage ich dir den Schädel ein - nur mit Messer.“ Der Angeklagte besitzt die aserbaidschanische und ukrainische Staatsbürgerschaft.

Seinen Mandanten in die Femizid-Schublade zu stecken, sei falsch, sagt dagegen Ali Mojab, Strafverteidiger des Angeklagten. Sein Mandant habe auch nach der Trennung mit seiner Ehefrau Kontakt gehabt und ihr bei der Wohnungssuche geholfen.

So argumentieren die Verteidiger

Vieles spreche gegen ein planvolles Vorgehen bei der Tat. In einem Haus, in dem mehrere Menschen leben und das hellhörig sei, einen Mord zu planen, sei lebensfremd. Vielmehr sei es im Hausflur zu einem Streit gekommen, der eskalierte.

Das Messer habe sein Mandant bei sich gehabt, weil er es zur Ausübung seiner Arbeit auf dem Bau benötigte. Sein Mandant sei kein Mörder, sagt Ali Mojab. Er beantragt eine Verurteilung wegen Totschlags.

Der Angeklagte verstört in seinem letzten Wort

Das letzte Wort hat der Angeklagte. Akribisch äußert er sich zu Aussagen der Zeugen der vergangenen Prozesstage. Er redet von sich als helfendem Menschen, von der Arbeit auf dem Bau, von Glaswolle und Dämmmaterial. Ein Auftritt, der verstört. In der ersten Stunde seines Vortrags fällt kaum ein Wort der Reue. Nur so viel: „Ich bitte alle um Vergebung. Als erstes bei meinen Kindern.“

Das Urteil verkündet die 4. Schwurgerichtskammer am Landgericht Stade am Donnerstag, 3. September, 15 Uhr.

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