TGasflaschen-Prozess: Verteidiger der Fredenbeckerin weist Mord-Vorwurf zurück
Symbolbild: Laut Sprengstoff-Gutachter hätte der Transporter beim Entzünden des Gas-Luft-Gemisches explodieren und ausbrennen können. Foto: Felix Hörhager/dpa
Eigentlich sollte am Montag im Landgericht Stade das Urteil im Gasflaschen-Prozess gesprochen werden. Der Vorwurf des versuchten Mordes steht im Raum. Doch es kam anders.
Agathenburg. Vor einer Woche hatte Staatsanwältin Rieke Jobmann in ihrem Plädoyer eine Verurteilung der Angeklagten wegen versuchten Mordes gefordert. Sie hält eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren für schuldangemessen.
Die 40-Jährige aus Fredenbeck habe aus Verärgerung über eine Schlechtwetterkündigung am 2. Dezember 2024 im Transporter der Fassadenreinigungsfirma das Ventil einer Propangasflasche geöffnet und den Brenner aufgedreht. Die Gekündigte habe eine Explosion herbeiführen wollen. Letztlich habe sie sich die Arg- und Wehrlosigkeit ihres rauchenden Kollegen zunutze machen wollen. Mit der Heimtücke sei laut Jobmann ein Mordmerkmal erfüllt.
Verteidigung weist Mordvorwurf zurück
Ihr Strafverteidiger Rainer Mertins folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft nicht. Mertins ging zu Beginn seines Plädoyers auf die Vorgeschichte ein. Eigentlich war eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Buxtehude angesetzt worden. Der Vorwurf: versuchtes Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Der Angeklagten sei nahegelegt worden, ein Geständnis abzulegen. Plötzlich habe der Staatsanwalt bei dem Auftakt im Amtsgericht von Mord gesprochen.
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Seine Mandantin habe bereits damals ihre Unschuld beteuert. „Sie könne kein Geständnis für etwas ablegen, was sie nicht getan habe“, habe die Angeklagte ihm gesagt.
Weil der Vorwurf des versuchten Mordes im Raum stand, war das Amtsgericht raus. Denn Mordprozesse werden in Deutschland erstinstanzlich immer vor dem Landgericht verhandelt.
„Keine Beweise für Mordversuch“
Dieser plötzliche Sinneswandel der Anklage habe ihn bereits seinerzeit überrascht. Und: Es gab und gebe keine Beweise für einen Mordversuch, unterstrich der Strafverteidiger. Bei geringsten Anhaltspunkten hätten Polizei und Staatsanwaltschaft den schweren Vorwurf bereits im Zuge der Ermittlungen in Betracht gezogen.

Verärgert über ihre Kündigung? Eine Angestellte soll laut Anklage eine Gasflasche in einem Transporter aufgedreht haben. Foto: Roberto Pfeil/dpa
Die Indizienkette der Staatsanwältin stehe für ihn auf mehr als tönernen Füßen: „Ich kann ihr nicht in den Kopf gucken, aber sie wird ihre Gründe haben.“ Seine Mandantin habe kein Motiv gehabt. Sie habe vor der Schlechtwetterkündigung bereits einen neuen Job in Aussicht gehabt. Wut, Rache oder Verärgerung, wie von Jobmann behauptet, kämen deshalb nicht in Betracht.
Mertins: Mandantin zu normal für eine Mörderin
Mertins verwies auch auf Gutachterin Dr. Anja Lavička. Die Fachärztin für Psychiatrie habe betont, dass sie „nicht von einer Affekthandlung“, sprich einer Kurzschlusshandlung, ausgehe. Außerdem leide seine Mandantin weder unter einer Persönlichkeitsstörung noch sei sie schwachsinnig. Die Hemmschwelle für einen „normalen“ Menschen wie seine Mandantin als „Nicht-Serienmörderin“, einen anderen zu töten, sei sehr hoch. Mord komme für die 40-Jährige nicht in Betracht. Dass sie „tatsächlich Leute in die Luft jagen wollte, halte ich für extrem unwahrscheinlich“, so der Verteidiger.
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Die Anklage fuße lediglich auf einem Argument: „Wer soll es sonst gewesen sein?“ Doch das dürfe für eine Verurteilung nicht ausreichen. Dass die Fredenbeckerin nach der Kündigung ihr Radio auf dem Firmengelände in Agathenburg aus dem Transporter geholt habe, beweise nichts. Niemand habe mit eigenen Augen beobachtet, dass sie das Ventil der Gasflasche aufgedreht habe.
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Im Übrigen könne das Ventil bereits auf der Baustelle in Bremen von den Kollegen nicht richtig zugedreht worden sein. Mertins schloss mit den Worten: „Ich beantrage, meine Mandantin freizusprechen.“
Zu einem Urteil kam es nicht
Mit drei Hilfsanträgen erreichte Mertins, dass die 3. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Marc-Sebastian Hase wieder in die Beweisaufnahme einstieg. Ein Gutachter soll untersuchen, ob die Entlüftung des Sprinters so stark ist, dass leichter Gasgeruch während der Fahrt nicht wahrgenommen wird. Auch der Lebensgefährte der Angeklagten wird befragt. Ihm habe die 40-Jährige von haltlosen Unterstellungen der Kollegen berichtet.
Der Prozess wird am Montag, 16. März, 9.15 Uhr, fortgesetzt. Das Urteil könnte am 16. April fallen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
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