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TSportplatzstreit: Samtgemeinde Lühe kassiert juristische Ohrfeige

Das Verwaltungsgericht Stade sagt, dass die Nutzung des Sportplatzes in Steinkirchen durch Sportvereine wie die SG Lühe vorerst illegal wäre.

Das Verwaltungsgericht Stade sagt, dass die Nutzung des Sportplatzes in Steinkirchen durch Sportvereine wie die SG Lühe vorerst illegal wäre. Foto: Vasel

Die Nutzung des Sportplatzes in Steinkirchen durch Vereine ist illegal. Das hat das Verwaltungsgericht deutlich gemacht. Samtgemeindebürgermeister Gerke aber stichelt gegen die Richter.

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Von Björn Vasel
Mittwoch, 23.10.2024, 13:50 Uhr

Steinkirchen. Das Verwaltungsgericht Stade hat in seinem Beschluss zum Sportplatzstreit in Steinkirchen unmissverständlich deutlich gemacht, dass die Nutzung durch Sportvereine wie die SG Lühe rechtswidrig war und „aufgrund der hierdurch hervorgerufenen Störungen (durch den Kreis, Anm. d. Red.) zu untersagen ist“. Damit haben sich die Richter der Rechtsauffassung des Nachbarn angeschlossen.

Wie berichtet, waren Fußballplatz und Leichtathletikanlage am 10. Oktober 1989 lediglich für den Schulsport genehmigt worden. Seitdem hätten SG Lühe & Co. die illegale Nutzung über die Jahre intensiviert. Im April 2021 hatte der Nachbar sowohl den Kreis Stade als auch die Samtgemeinde Lühe aufgefordert, die außerschulische Nutzung zu untersagen. Die Richter kritisieren die „jahrelange Untätigkeit“ und monieren, dass die Verwaltungen „trotz mehrfacher Aufforderungen“ nicht einschritten.

Lärm durch Schlagen auf die Bande

Dabei hätten die Mitarbeiter der Bauordnung im Kreishaus gegenüber den Altländern frühzeitig deutlich gemacht, dass die Nutzung durch die SG Lühe „offenkundig baurechtswidrig“ sei. Die Richter sprechen in dem Beschluss (Aktenzeichen 2 B 975/24) von „erheblichen, nicht hinzunehmenden Schallimmissionen auf dem Grundstück des Antragstellers“. So hatten die Fans bei Spielen auf die Bande geschlagen, auch das gesellige Miteinander bei Bier und Musik am Vereinshaus stieß beim klagenden Nachbarn sauer auf.

Dass die SG Lühe in Abstimmung mit Samtgemeinde und Kreis im August 2024 den Spiel- und Trainingsbetrieb auf dem Platz bis zum Jahresende einstellten, reicht dem Gericht nicht. Es befürchtete, dass die Kicker die Anlage an der Ecke Mühlenweg/Striep ab März 2025 erneut illegal nutzen könnten. Zwischenzeitlich weichen sie auf andere Plätze aus. Die Kammer forderte den Kreis als Bauordnungsbehörde auf, die Nutzung durch Vereinssportler bis zu einer rechtssicheren Baugenehmigung zu untersagen.

Landkreis Stade zieht die Konsequenzen

Das hat der Kreis Stade umgesetzt. Die Verfügung sei „in der Post“, sagte der Kreissprecher Daniel Beneke dem TAGEBLATT auf Anfrage. Die außerschulische Nutzung der Sportanlage durch die SG Lühe „ist untersagt“. Das gelte auch für Privatfeiern im Vereinsheim und den Bratwurststandanbau. Bei Verstößen droht ein Zwangsgeld von bis zu 5000 Euro.

Letztlich habe das Gericht die Rechtsauffassung des Kreises geteilt. Die Bauordnung habe bereits seit Jahren im Rathaus auf eine rechtlich saubere Lösung gedrängt - nicht nur bei Samtgemeindebürgermeister Timo Gerke (parteilos). Hinweise habe es bereits in der Amtszeit von dessen Vorgänger Michael Gosch (CDU) gegeben. Beneke: „Wir warten jetzt auf einen Bauantrag.“

Altländer wollen Bauantrag in Kürze einreichen

Diesen wollen „wir noch im Oktober, spätestens Anfang November stellen“, sagte Gerke. Er bezeichnete den Gerichtsbeschluss als unnötig. Schließlich habe die Kommune alle Schritte für eine Legalisierung eingeleitet: „Die Richter leiden wohl unter Langeweile.“ Er hofft, dass die Kicker noch in der Rückrunde in Steinkirchen spielen können.

Die Unterlagen würden gerade noch einmal sorgfältig geprüft, sagte Planer Wolfram Munder vom Büro Munder und Erzepky aus Hamburg. Im Vorfeld wurden Schall- und Lichtschutzgutachten erstellt. Schalltechnisch sei der Platz auch für den Vereinssport nutzbar - ohne neuen Ballfangzaun oder Nutzungsauflagen.

40.000 Euro für LED-Flutlicht notwendig

Die Flutlichtanlage sei nicht mehr zulässig. Die alten Scheinwerfer streuen zu stark. Sie wurde außer Betrieb genommen. Das Thema Flutlicht werde beim Antrag ausgeklammert. Gerke hofft, dass die SG Lühe die 40.000 Euro für LED-Flutlicht aufbringt. Die klamme Kommune könne sich das nicht leisten. Am Wochenende steht eine Haushaltsklausur von Rat und Verwaltung an. Die Masten seien noch okay.

Nachbar Johannes Cordes begrüßt den Beschluss. Er behalte sich vor, das Thema Lärmschutz im Baugenehmigungsverfahren juristisch prüfen zu lassen.

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