TSteuertrick bewahrt Gebührenzahler vor Mehrkosten bei Abwasserentsorgung
Notar Dr. Johannes Scheller beurkundet den Vertrag zur Aufgabenübertragung der Abwasserentsorgung in den Samtgemeinden Lühe und Horneburg sowie der Gemeinde Jork an Hamburg Wasser. Mit am Tisch: die Bürgermeister Matthias Riel (Jork), Timo Gerke (Lühe) und Knut Willenbockel (Horneburg), AZV-Geschäftsführer Gernot Witte und die Hamburg-Wasser-Geschäftsführer Martin Gerhardt und Frank Herzog (von links). Foto: Ulrich Perrey/HW
Altländer und Horneburger setzen auf Steuertrick: Um die Schiet-Steuer zu sparen, haben sie die Abwasserentsorgung auf Hamburg übertragen. Der Gebührenzahler profitiert.
Neuenfelde. Die Samtgemeinden Lühe und Horneburg sowie die Gemeinde Jork haben am Mittwoch bei einem Notartermin auf dem Obsthof „Puurten Quast“ in Neuenfelde die Aufgabe der Abwasserentsorgung an die stadteigene Hamburg Wasser zum 1. Januar 2027 übertragen.
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Die Unterschriften von Bürgermeister Matthias Riel (Jork), Knut Willenbockel (Horneburg) und Timo Gerke (Lühe) bewahren Privathaushalte und Gewerbebetriebe vor einer Kostensteigerung in Höhe von 300.000 Euro. Letztlich handelt es sich um einen Steuertrick.
Zum Hintergrund: Ohne die „Übertragung der hoheitlichen Aufgabe“ der Schiet-Entsorgung an Hamburg, müssten die mehr als 36.000 Kunden des Abwasserzweckverbandes Altes Land und Geestrand (AZV) mehr bezahlen. Unter dem Strich drohte eine Gebührensteigerung von sieben Prozent.

Blick auf die Anlagen in Wetterndorf. Foto: AZV
Ab Anfang 2027 muss die Umsatzsteuer von 19 Prozent aufgrund einer Änderung im Steuerrecht auf einen Teil der von dem Hamburg-Wasser-Tochterunternehmen Hamburger Stadtentwässerung (HSE) erbrachten Leistungen aufgeschlagen werden. Das müsste in die Gebühren einfließen. Die Europäische Union pocht auf die Wettbewerbsgleichheit zwischen den privatwirtschaftlichen und den kommunalen Anbietern bei Dienstleistungen. Durch den Übertragungstrick - vom AZV auf die HSE - entfällt die Umsatzsteuerpflicht.

AZV-Geschäftsführer Gernot Witte auf dem Faulturm der Kläranlage in Wetterndorf. Foto: Vasel
Bei dem Termin setzen auch die Geschäftsführer Martin Gerhardt und Frank Herzog vom Hamburg Waser und AZV-Geschäftsführer Gernot Witte ihre Unterschriften unter den Vertrag.
Abwasserzweckverband wird aufgelöst
Der Abwasserzweckverband war 1967 von den Kommunen im Bereich gegründet worden. Bereits seit dem Jahr 2002 ist die HSE der Dienstleister der Altländer und Horneburger. Jetzt übernimmt Hamburg die Aufgabe vollständig - wie bereits seit 2003 in Buxtehude und in Neu Wulmstorf. Der Verband wird aufgelöst.
Das Klärwerk in Wetterndorf bleibt bestehen. Der Technische Geschäftsführer von Hamburg Wasser, Martin Gerhardt, spricht von einer „wirtschaftlichen Lösung“. Für die Menschen in der Region ändert sich beim Service nichts. „Sie behalten ihre vertrauten Ansprechpartner und profitieren weiterhin von stabilen, einheitlichen Beiträgen“, sagte Willenbockel. Sein Kollege Matthias Riel verwies auf die gute Zusammenarbeit.
Einheitliche Gebühren und klare Zuständigkeiten
Die Übertragung erfolgt auf Grundlage des Staatsvertrages zur Abwasserbeseitigung zwischen Niedersachsen und Hamburg in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Sie umfasst sämtliche Rechte und Pflichten einschließlich der Vermögenswerte sowie der Beitrags- und Gebührenhoheit. Diese Form der Aufgabenübertragung ist vergaberechtsfrei.

Blick auf die Anlagen in Wetterndorf. Foto: AZV
Formal müsse für die Aufgabenübertragung zunächst die Zuständigkeit vom AZV an die drei Mitgliedsgemeinden zurückdelegiert werden, damit die Aufgabe anschließend von diesen an Hamburg Wasser übertragen werden kann. Die rechtliche Ausgestaltung wurde im Auftrag des AZV durch eine externe Rechtsanwaltssozietät geprüft und abgesichert.
Das kommunalpolitische Mitspracherecht bei Gebührensatzung und -höhe bleibt bestehen. Die Räte beschließen diese. Die Altländer und Horneburger bekommen umfangreiche Informations- und Überprüfungsrechte, ein Abwasserbeirat wird gebildet.
Hamburg Wasser darf sich das Vermögen nicht unter den Nagel reißen. Das Bilanzvermögen von über 70 Millionen Euro inklusive der Liquiditätsrücklage von 20 Millionen dürfen sich die Hamburger als „Treuhänder“ nicht einstecken, es gibt „einen eigenen Rechnungs- und Buchungskreis“. Der Vertrag gilt für 30 Jahre.

Vertreter der Vertragspartner bei der Vertragsunterzeichung auf dem Obsthof „Puurten Quast“ im Alten Land. Foto: Ulrich Perrey/HW
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