T15-jährigen Sohn als Drogendealer benutzt: Stader Vater verurteilt
Der 43-jährige Stader Vater (Mitte) der seinen 15-jährigen Sohn im Drogenhandel einspannte, bei der Urteilsverkündung. Rechts neben ihm sein Rechtsanwalt Lars Zimmermann. Foto: Richter
Der 43-jährige Stader streitet alles ab. Doch die Beweislage ist erdrückend, das Urteil jetzt gefällt. Die Strafe fällt dabei sogar härter als gefordert aus.
Stade. Die Schlussplädoyers liegen weit auseinander: Staatsanwältin Julia Lüth fordert acht Jahre und zwei Monate Haft für den Angeklagten - für das Bestimmen einer minderjährigen Person zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, die Abgabe an Minderjährige sowie den Besitz von und den Handel mit Drogen in nicht geringer Menge.
Pflichtverteidiger Lars Zimmermann dagegen hält sechs Monate für angemessen - für den Eigenkonsum von Amphetamin und Kokain, den sein Mandant einräumt. Den Rest bestreitet der 43-jährige Stader.
T Vater aus Stade: Minderjährige berichten von gemeinsamem Rausch
Ginge es nach ihm und seinem Anwalt, würde er den Gerichtssaal als freier Mann verlassen: Er sitzt seit Januar in Untersuchungshaft. Damit wäre die Strafe abgegolten. Doch das Urteil, das die 2. Große Strafkammer des Landgerichts in Stade unter Vorsitz von Richter Dr. Zazoff jetzt verkündet hat, sieht völlig anders aus.
Die traurige Lebensgeschichte des Täters
Zazoff schilderte das Gesamtbild, das sich aus der Beweisaufnahme ergibt: Der im Schwabenland aufgewachsene 43-Jährige hatte Probleme in der Schule. Als Jugendlicher kam er ins Heim. Er erwarb den Hauptschulabschluss, begann mehrere Ausbildungen, schloss aber keine ab. Schon früh begann er, Drogen zu konsumieren.
Unter anderem wegen Körperverletzung, Diebstahls, gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung und illegalen Drogenbesitzes hat der Mann mehrere Vorstrafen, die aber schon mehr als sieben Jahre zurückliegen. Mit seiner Ex-Partnerin hat er drei Kinder. Die Familie zog nach Stade, wo der Vater als Gerüstbauer arbeitete.
Gewalttätig gegen eigene Familie
Staatsanwältin Julia Lüth berichtete in ihrem Plädoyer, der 2008 geborene Sohn, der bereits wegen Drogenhandels verurteilt wurde, habe bei seiner Vernehmung bei der Polizei gesagt, die Familie habe den Vater Anfang 2023 „rausgeschmissen“, weil er immer wieder gewalttätig wurde.
Er suchte wieder Kontakt zum Sohn. Ab Mai 2023 versorgte er den damals 15-Jährigen nicht nur mit Joints und Amphetaminen, sondern animierte ihn, Abnehmer zu finden. Nicht nur an seiner Stader Schule wurde schnell bekannt, dass der Junge dealte. Die Wohnung des Vaters wurde zum Treff für 13- bis 20-Jährige. Auf einem Teller im Wohnzimmer standen Drogen wie „Speed, Weed, Ketamine und Ecstasy“ zur Verfügung.
Staatsanwältin: Unüberbietbarer Zynismus
Der 43-Jährige gab eine edle Mission vor: Er habe vor allem den minderjährigen Mädchen einen „geschützten Raum“ bieten wollen, um sie vor der gefährlichen Drogenszene zu bewahren. „Das ist an Zynismus nicht zu übertreffen“, sagte die Staatsanwältin.
Wer etwas mitnehmen wollte, musste zahlen, vor Ort waren die Drogen gratis. Das habe den Konsum der Minderjährigen noch befördert. All das gehe nicht nur aus der Aussage hervor, die der Sohn bei seiner Polizeivernehmung machte, sondern aus denen mehrerer, teils minderjähriger Zeugen.
Einige sagten im Prozess selbst aus, bei anderen wurden Protokolle ihrer Polizeivernehmungen hinzugezogen. Außerdem seien Chatverläufe von Vater und Sohn eindeutig.
Eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt komme nicht in Betracht, sagte die Staatsanwältin. Wie berichtet, hatte der Sachverständige dem Angeklagten zwar ein Suchtproblem bescheinigt, aber kein schweres. Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit seien gegeben.
Als Gerüstbauer ständig unter Drogen
Der Gutachter habe das damit begründet, dass sein Mandant „arbeitsfähig“ und „beziehungsfähig“ sei, sagte Verteidiger Lars Zimmermann. Doch vorübergehende Kurzbeziehungen seien dafür kein Beleg, und die Arbeit als Gerüstbauer habe er nur geschafft, wenn er ständig unter Drogen stand. Er sei „schwerst abhängig“.
Zimmermann kritisierte den ganzen Prozessablauf: Das Gericht habe sein Beweisprogramm straff durchgezogen, um schnell zur Verurteilung zu kommen und mehrere seiner Anträge deshalb abgelehnt: „Da fühlt man sich unwohl, wenn man auf der Anklagebank sitzt, und auch als Verteidiger.“
Richter Zazoff übertraf mit seinem Urteil sogar das von der Staatsanwältin geforderte Strafmaß: Der 43-jährige Stader muss eine Haftstrafe von 8 Jahren und 9 Monaten verbüßen. Seine Untersuchungshaftzeit wird angerechnet. Binnen einer Woche kann noch Revision beantragt werden.
Richter: Angeklagter hat großen Schaden angerichtet
In seiner Urteilsbegründung zitierte Zazoff aus Chatverläufen, in denen der Sohn „seinen Vater völlig zugedröhnt um Geld für Kokain anbettelt“. An anderer Stelle hält ihm der Sohn seine Gleichgültigkeit direkt vor: „Du hast Aufgaben, und zwar die, die meine Mom hat: mir das auszureden.“
„Es ist klar, dass das Versorgen von Minderjährigen mit Drogen großen Schaden anrichtet“, sagte Zazoff. Die Folgen seien noch nicht abzuschätzen. Offen bleibt zum Beispiel eine Frage, die nicht Teil der Anklage war, aber im Prozess aufkam: Ob der Sohn und womöglich andere Minderjährige in diesem Zusammenhang in die Prostitution gerieten.
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