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Urteil

TA20: Gericht weist Elbfähren-Klage ab – „Für uns ist das keine Niederlage“

Die Reederei FRS Elbfähre ist nicht direkt vom Bau des Kehdinger Kreuzes (A20/A26) betroffen. Ihre Klage wurde abgewiesen.

Die Reederei FRS Elbfähre ist nicht direkt vom Bau des Kehdinger Kreuzes (A20/A26) betroffen. Ihre Klage wurde abgewiesen. Foto: Klempow

Die Klage der FRS Elbfähre gegen das geplante Kehdinger Kreuz der A20 ist unzulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Warum das für FRS kein Misserfolg ist.

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Von Grit Klempow
Donnerstag, 07.05.2026, 05:55 Uhr

Drochtersen. Auf den ersten Blick klingt der Beschluss des Gerichts in Leipzig so, als hätte die Reederei als Betreiberin der Fährverbindung über die Elbe sprichwörtlich „einen vor den Bug bekommen“.

Das Gericht hat am Mittwoch entschieden, dass die Klage gegen das Autobahnkreuz unzulässig ist. Das Kehdinger Kreuz bei Drochtersen soll die A26 und die A20 mit Anschluss an den Elbtunnel verbinden.

Reederei ohne Klagebefugnis

Die Reederei hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss und damit gegen die Baugenehmigung geklagt. Aber ihr fehlte die sogenannte Klagebefugnis, entschied das Gericht.

Eine der vier Autofähren der Reederei FRS Elbfähre vor dem Glückstädter Anleger.

Eine der vier Autofähren der Reederei FRS Elbfähre vor dem Glückstädter Anleger. Foto: Jonas Walzberg/dpa

„Eine Verletzung eigener Rechte der Klägerin durch den Planfeststellungsbeschluss ist offensichtlich ausgeschlossen“, heißt es in einer Pressemitteilung. Das bedeutet: Der Bauabschnitt Kehdinger Kreuz betreffe kein Anliegerinteresse der Klägerin.

Fähren in Konkurrenz zum geplanten Elbtunnel

Die weitere Begründung des Gerichts: „Das Autobahnkreuz im Landesinnern konkurriert nicht mit der Fährroute. Die Fährroute steht vielmehr in Konkurrenz zum Elbtunnel, über den bereits bestandskräftig durch Planfeststellungsbeschlüsse auf niedersächsischer und schleswig-holsteinischer Seite entschieden ist.“ Vereinfacht gesagt: Die Fährverbindung elbabwärts ist nicht direkt durch den Bau des Autobahnkreuzes betroffen.

Dass das Gericht so entscheiden würde, hatte sich bereits abgezeichnet. Eine Überraschung ist der Beschluss deshalb nicht. Und auf den zweiten Blick ist er auch keine Niederlage für die FRS Elbfähre.

Warum die Reederei den Klageweg beschreiten muss

Die Reederei hatte schon im Vorfeld gesagt, warum sie vor Gericht zieht - auch gegen das Kehdinger Kreuz. „Wir als FRS Elbfähre haben von Anfang an öffentlich kommuniziert, dass wir klagen müssen“, sagt FRS-Geschäftsführer Tim Kunstmann.

Der Grund ist die komplizierte deutsche Gesetzgebung, in der sich genau das versteckt. 2016 ging es um den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Elbtunnels. Damals waren dem damaligen Fährbetreiber zwischen Wischhafen und Glückstadt Ansprüche zugesagt worden.

So sehen die Planungen für das Kehdinger Kreuz aus. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen.

So sehen die Planungen für das Kehdinger Kreuz aus. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen. Foto: Landesbehörde für Verkehr

Damit diese nicht verloren gehen, „müssen wir auch bei jedem Anschlussstück klagen“, macht Kunstmann klar, warum das Unternehmen Geld für den juristischen Weg in die Hand nimmt. „Deshalb haben wir durch die Klage nicht verloren, sondern gewonnen - weil wir weiterhin unsere Ansprüche aufrecht erhalten“, sagt Kunstmann.

Elbtunnel und Anschlussstücke in vier Teilen

In der Planung ist der Bau des Elbtunnels wie ein vierteiliges Puzzle in Abschnitte unterteilt:

  • Das Kehdinger Kreuz
  • die erste Tunnelhälfte auf niedersächsischer Seite
  • die zweite Hälfte in Schleswig-Holstein
  • und der Abschnitt vom Elbtunnel bis zur A 23 in Schleswig-Holstein.

Der Elbtunnel selbst kann erst gebaut werden, wenn auch die Baugenehmigungen für die Anschlussstücke auf beiden Seiten der Elbe rechtlich Bestand haben.

Das gilt mit dem Beschluss vom Mittwoch nun für drei dieser Autobahn-Abschnitte. „Ein kleiner Schritt auf einem noch sehr langen Weg, positiv ist, dass die Anbindung Kehdingens an die A26 näher rückt. Bis zur Fertigstellung des Tunnels sollte dennoch nicht vergessen werden, dass die Fährlinie Wischhafen-Glückstadt einen wesentlichen Beitrag zur Querung der Elbe leistet“, kommentiert Nordkehdingens Samtgemeindebürgermeisterin Erika Hatecke. Landrat Kai Seefried sieht in dem Urteil ein „gutes Signal für die ganze Region“.

Ein Abschnitt ist noch nicht gerichtsfest

Entscheidend für die Baureife des Elbtunnels ist aber noch der 15 Kilometer lange A20-Abschnitt 7 in Schleswig-Holstein. Der Planfeststellungsbeschluss ist im Januar ergangen. Anfang April hatte der BUND Schleswig-Holstein Klage eingereicht.

A20-Gegner haben ein Banner außenbords der Elbfähre befestigt.

A20-Gegner haben ein Banner außenbords der Elbfähre befestigt. Foto: Rainer Hawmann

„Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Biodiversitätskrise ist der Bau neuer Autobahnen nicht zu rechtfertigen“, erklärt Dietmar Ulbrich, Landesvorsitzender des BUND. „Rund 300 Hektar Land, hauptsächlich Moore, würden zwischen Bad Segeberg und der Elbe versiegelt und zwei Millionen Tonnen Beton verbaut.“ Allein der Bau der Strecke in Schleswig-Holstein koste ungefähr dreieinhalb Milliarden Euro (Stand 2025).

Argumente in der BUND-Klage zum Abschnitt 7 sind Verstöße gegen Naturschutz- und Artenschutzrecht oder gegen das EU-Wasserrecht in dem Marschgebiet. Besonders klimawirksam werde der geplante Elbtunnel, kritisiert der BUND. Mehr als der Inhalt von drei Pyramiden im Cheopsformat würden dafür an Beton benötigt, so die Berechnung.

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