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Kontrollen

TÄrger um Gehweg-Grün: Übertreibt es hier das Ordnungsamt?

Löwenzahn wächst zwischen Pflastersteinen empor.

Löwenzahn wächst zwischen Pflastersteinen empor. Foto: Alessandro Della Valle/KEYSTONE/dpa

Ein Schreiben an Senioren und die Folgen: Bei Kontrollen des „Gehweg-Bewuchses“ in Bremerhaven geraten Bürger ins Visier, die aus allen Wolken fallen.

Von Jens Gehrke 02.09.2026, 09:55 Uhr

Bremerhaven. Wer danach fragt, wo in Bremerhaven die drängendsten Probleme mit Sicherheit und Sauberkeit vorliegen, wird selten als Antwort erhalten: In den Reihen- und Einfamilienhausvierteln ist es am ärgsten, da muss das Ordnungsamt dringend tätig werden. Und doch scheinen die Hausbesitzer dort ins Visier des Magistrats geraten zu sein.

Der „Nordsee-Zeitung“ liegen drei Fälle vor, in denen Hauseigentümern ein Schreiben des Ordnungsamtes im Briefkasten vorfanden. Tenor: Der Bewuchs auf dem Gehweg sei übermäßig. Wenn man diesen nicht entferne, müsse man eine Strafzahlung leisten. Klar, Gehwege müssen frei und sicher sein, im Winter müssen sie geräumt werden.

Doch der Redaktion liegen Bilder vor, die zeigen: Über die Übermäßigkeit des Bewuchses lässt sich trefflich streiten. Nimmt es da jemand vielleicht ein wenig zu genau? Die Hausbesitzer sind jedenfalls aus allen Wolken gefallen. Manch einer fragt ketzerisch, ob die Stadt mit demselben Eifer die Fuß- und Radwege von Unkraut befreie, bei denen die Stadt selbst für die Pflege zuständig sei. Danach sehe es offenbar nicht immer aus.

Hausbesitzer erhalten Brief

Der Magistrat hat offenbar auch ältere Menschen angeschrieben, die, manchmal alleinstehend, vor einer Herkulesaufgabe stehen, die eigene Immobilie in Schuss zu halten. Der Gehweg muss da manchmal ein paar Tage auf Pflege warten. Hinzu kam ein Sommer mit vielen übermäßig heißen Tagen. Manch einer musste notgedrungen darauf verzichten, sich mit dem Hocker und dem Fugenkratzer in die pralle Sonne auf den Gehweg zu setzen. Trotzdem setzte das Ordnungsamt Grundstückseigentümer mit Schreiben unter Druck, drohte Ordnungsgelder an, löste Aufregung aus.

Die Koalition aus SPD, CDU und FDP hatte den Ordnungsdienst im Ordnungsamt zuletzt aufgestockt, sogar die Stellenzahl verdreifacht, um das Versprechen von Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung in der Stadt umzusetzen. Thorsten Raschen (CDU) hält das auch weiterhin für richtig. Man wolle stadtweit Sauberkeit.

Doch betont der Fraktionschef auch, dass die Koalition schon gewisse Schwerpunkte in der Stadt vor Augen hatte, um die sich das Ordnungsamt kümmern sollte. Dazu zählten eher nicht die Bürgersteige in Einfamilienhausgebieten. Zu den angesprochenen Einzelfällen könne er nichts sagen, da diese ihm nicht bekannt seien. „Ich sehe das bei der Behördenleitung, die das klären muss.“

Bremisches Landesstraßengesetz gibt die Regeln vor

Die Magistratspressestelle nimmt ebenfalls auf Anfrage Stellung. Sie teilt nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt mit, dass das Bremische Landesstraßengesetz die Grundlage sei, wonach die Anlieger verpflichtet seien zu reinigen und dazu gehöre auch das Entfernen von Bewuchs im Gehwegbereich.

„Häufig erreichen den Ordnungsdienst Hinweise aus den Stadtteilen, dass Gehwege aus verschiedenen Gründen nicht gereinigt werden“, teilte Magistratssprecherin Laura Bohlmann mit. Meistens handele es sich um Müll, Laub oder Ähnliches und der Bewuchs falle dann bei diesen Kontrollen noch zusätzlich auf. In anderen Fällen sei es das allgemeine Erscheinungsbild, das auffällt. Durch den Streifendienst im Stadtteil gebe es ergänzend auch proaktive Beobachtungen.

Friedrich Walz ist selbst nicht betroffen, das Ordnungsamt hat bei ihm nicht zu bemängeln gehabt. Das Thema ärgert ihn aber trotzdem immens. Walz ist bekannt als Autor eines Buches, das die Insektenwelt Bremerhavens vorstellt.

Für Walz ist unverständlich, warum das Ordnungsamt gegen das naturnahe Straßengrün vorgeht, aber Schottergärten akzeptiert. Insbesondere der Randstreifen zwischen Gehweg und Zaun sei ein wichtiger Lebensraum. „Das Ordnungsamt ist zwar im Recht. Das Gesetz muss aber dringend geändert werden. In der Art, dass Pflanzenbewuchs erlaubt wird, Grundstücksverantwortliche aber natürlich weiterhin dafür sorgen müssen, dass der Weg begehbar bleibt.“ Die Stadt betont: In Bremerhaven gebe es kein Verbot von Schottergärten, daher könne das Ordnungsamt diese auch nicht bemängeln.

Schottergärten: Verboten oder nicht?

In Bremerhave gilt: „Schottergärten neu anzulegen ist verboten, aber es gibt die Übergangsfrist für bestehende Schottergärten.“ Diese müssen bis zum 31. Dezember dieses Jahres zurückgebaut werden. Das regelt die Bremische Landesbauordnung, also ein Landesgesetz. Wer noch einen Schottergarten besitzt, der größer als 10 Quadratmeter ist, muss diesen demnach bis zum Ende des Jahres umgestalten.

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