TAn Stiefenkelin vergriffen? 73-Jähriger in Stade vor Gericht

Der Mann soll sich über eineinhalb Jahre an dem Kind vergangen haben. (Symbolbild) Foto: Zucchi/dpa
Ein 73-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Stade wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stiefenkelin verantworten. Da es Verständigungsgespräche gegeben hat, steht das Urteil so gut wie fest.
Stade. Im Geständnis des Angeklagten, das der Verteidiger als „Erklärung“ vorliest, klingt zunächst alles ganz normal und nach heiler Welt. Die Zwölfjährige kommt nach der Schule gerne zu Oma und Opa, isst dort zu Mittag und setzt sich dann mit Opa zum Fernsehgucken aufs Sofa. Unter der Kuscheldecke kommt es dann zu sexuellen Übergriffen.
Aus dem netten Opa in der Gemeinde Loxstedt wird ein Sexualstraftäter, der dem Mädchen in die Hose und unter das T-Shirt fasst. Wie oft? Auf alle Fälle mehrmals, davon geht die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift aus. Sechs Taten legen die Ankläger dem 73-Jährigen zur Last.
Ermittlungen
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Laut Anklage: Vorfälle über eineinhalb Jahre
Die Anklage spricht von einem Zeitraum von eineinhalb Jahren, über den die angeklagten Taten verteilt sind. Im Frühjahr 2022 vertraut sich das Mädchen den Eltern an. Die schalten die Polizei ein, informieren die Großmutter. Das Opfer schildert dann im Mai umfassend die Geschehnisse, was per Video aufgenommen wird. Dieses Video schauen sich die Prozessbeteiligten im Gerichtssaal in Stade an, die Öffentlichkeit wird dafür ausgeschlossen.
Strafe auf Bewährung?
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts tritt in diesem Fall von sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in kleiner Besetzung an. Zwei statt drei Berufsrichter und zwei Schöffen richten über den Angeklagten. Ein Indiz dafür, dass der Fall klar ist und nicht allzu hohe Strafen zu erwarten sind.
Der Angeklagte muss sich auf eine Strafe gefasst machen, die zwischen 18 und 24 Monaten liegt. Die wird dann zur Bewährung ausgesetzt. Drei Jahre lang darf sich der 73-Jährige nichts zuschulden kommen lassen. Außerdem muss er als „Schadenwiedergutmachung“, wie es heißt, 3.000 Euro an sein Opfer zahlen. Das könne in kleinen Raten à 50 Euro geschehen, denn das Gericht erkennt an, dass der Rentner arm ist.
Leben in Scheidung und ohne Familie
Vor Gericht gestand der 73-Jährige ein, dass ihm bewusst war, dass sein Handeln kriminell war. Als die Taten ans Licht kamen, flog ihm seine Ehe restlos um die Ohren. Nach dem Zerwürfnis sei er in einen psychischen Ausnahmezustand geraten, der ihn für drei Wochen in eine psychiatrische Klinik brachte. Derzeit lebt der 73-Jährige in Scheidung, die Familie hat sich von ihm abgewendet.