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TArbeitsrecht: Dürfen Schwerbehinderte bei der Bewerbung lügen?

Muss man in der Bewerbung angeben, dass man eine Schwerbehinderung hat? Die IHK sagt: Nein.

Muss man in der Bewerbung angeben, dass man eine Schwerbehinderung hat? Die IHK sagt: Nein. Foto: Sina Schuldt/dpa

Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Hilfsmittel: Schwerbehinderte haben besondere Ansprüche, um am Arbeitsleben teilzuhaben. Die IHK Elbe-Weser beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

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Von Steffen Buchmann
Sonntag, 01.02.2026, 19:00 Uhr

Ab wann gilt ein besonderer Rechtsschutz für behinderte Angestellte?

Menschen gelten als schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wird. Menschen mit einem GdB zwischen 30 und 49 können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie ohne diese Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten können.

Gilt das ebenfalls bei psychischen Erkrankungen?

Beispielsweise Depressionen oder Angststörungen können ebenfalls zu einer Schwerbehinderung führen, wenn ein GdB von 50 vorliegt.

Betroffene haben dieselben Rechte wie körperlich Schwerbehinderte. Da die Arbeitsfähigkeit schwanken kann, ist eine rechtliche Einordnung jedoch schwierig.

Darf der Arbeitgeber nach einer Schwerbehinderung fragen?

Im Bewerbungsverfahren ist diese Frage grundsätzlich unzulässig. Der Bewerber hat dann ein sogenanntes „Recht zur Lüge“, darf also die Frage falsch beantworten, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Art der Tätigkeit eine Schwerbehinderung ausschließt. Nach sechs Monaten Beschäftigung darf der Arbeitgeber nach der Schwerbehinderung fragen, um seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen.

Muss eine Schwerbehinderung in der Bewerbung angegeben werden?

Nein, das ist nicht verpflichtend. Es freiwillig offenzulegen, kann zwar Vertrauen schaffen, birgt aber das Risiko, nicht eingestellt zu werden.

Die Kosten für einen behindertengerechten Arbeitsplatz trägt primär der Arbeitgeber.

Die Kosten für einen behindertengerechten Arbeitsplatz trägt primär der Arbeitgeber. Foto: Stefan Puchner/dpa

Eine Ablehnung aufgrund der Schwerbehinderung wäre zwar nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässig, führt jedoch nicht zu einem Einstellungsanspruch.

Wie müssen Arbeitgeber den Arbeitsplatz gestalten, und wer trägt die Kosten?

Arbeitgeber müssen Arbeitsplätze barrierefrei gestalten, etwa durch bauliche Anpassungen, technische Hilfsmittel oder organisatorische Änderungen. Die Kosten trägt primär der Arbeitgeber, oft unterstützt durch Integrationsämter oder die Agentur für Arbeit. Ausnahmen sind unverhältnismäßig hohe Kosten oder unzumutbare Anpassungen für den Arbeitgeber.

Welche Rechte haben Schwerbehinderte bei der Gestaltung der Arbeitszeit?

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben besondere Rechte, wenn es um die Gestaltung ihrer Arbeitszeit geht. Sie können nicht nur die üblichen Teilzeitmodelle nutzen, sondern auch eine individuelle Anpassung ihrer Arbeitszeit verlangen.

Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass Arbeitgeber die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit reduzieren, längere Pausen ermöglichen oder die Arbeitszeiten flexibler gestalten müssen – vorausgesetzt, die Änderungen sind für den Betrieb zumutbar. Eine Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit ist später möglich, etwa wenn sich der Gesundheitszustand verbessert.

Auf wie viel Zusatzurlaub haben Schwerbehinderte Anspruch?

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Zusatzurlaub anteilig gewährt. Besteht die Schwerbehinderung nicht das gesamte Jahr, wird der Zusatzurlaub anteilig für jeden vollen Monat berechnet.

Wie werden Schwerbehinderte besonders vor Kündigung geschützt?

Eine Kündigung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes wirksam. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat oder die Schwerbehindertenvertretung anhören und einen Antrag beim Integrationsamt stellen. Fehlende Dokumentation des Arbeitgebers über Umsetzungsangebote oder innerbetriebliche Maßnahmen führen häufig zur Ablehnung des Antrages.

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