TBengalische Tiger und Mini-Rinder: Das macht der Zoll in Stade
Schiffe, Lkw, Pakete - all das wird im Zollamt in Stade abgefertigt. Die Beamten überprüfen, ob mit den Exportwaren alles seine Richtigkeit hat. Foto: Haardt
Keine Verfolgungsjagden auf der Autobahn, dafür Einblicke in viele verschiedene Unternehmen: Der Alltag eines Stader Zollbeamten bei der Abfertigung ist abwechslungsreich.
Stade. Das E-Auto rollt auf die schmale Auffahrt des abgelegenen Bauernhofs im Landkreis Cuxhaven. Das Kennzeichen des Fahrzeugs, das mit den Ziffern BD8 beginnt, verrät: das Auto gehört zum Zoll. Der Zollbeamte Blendermann und seine zwei Kollegen vom Zollamt in Stade haben die lange Anfahrt für eine Rinder-Abfertigung auf sich genommen.
Auf dem Hof werden die drei vom Landwirt, der Amtstierärztin und dem Spediteur empfangen. Die Stader Beamten kontrollieren die Verladung von vier Mini-Galloway-Rindern. Erst wenn sie das Okay geben, dürfen die Tiere in den Hänger und in die Schweiz exportiert werden.
Wie läuft die Warenbeschau ab?
Diese Art von Vor-Ort-Kontrolle ist eine der Aufgaben der Zollabfertigung in Stade, die im Zollamt an der Wassermühle untergebracht ist. Dabei handelt es sich um eine Ausfuhrzollstelle, erklärt Blendermann. Das heißt, wenn eine Firma aus dem Einzugsgebiet des Amts Waren in ein Nicht-EU-Land exportieren will, prüfen die Stader Beamten, ob damit alles seine Richtigkeit hat. Bei einer Warenbeschau stellen sie fest, ob die Sachen, die in den Papieren angegeben sind, auch tatsächlich im Lkw verladen sind.

Die Zollbeamten in Stade erledigen vieles mittlerweile digital im Büro. Nicht jeder Lkw mit Exportwaren muss zum Zollamt zur Kontrolle. Foto: Haardt
Dafür parken die Lkw-Fahrer vor dem Zollamt und öffnen für die Zollbeamten die Türen. Die prüfen stichprobenartig die Waren. Außer für Lkw sind die 18 Beamten in der Abfertigung für Schiffe im Stader und Bützflether Hafen zuständig und übernehmen teilweise Aufgaben der Bundespolizei, wie das Ausstellen von Visa für Seeleute.
Weite Anfahrten für die Stader Beamten
Das Zollamt Stade ist verantwortlich für Abfertigungen im Landkreis Stade und darüber hinaus. „Wir decken etwa zwei Drittel des Elbe-Weser-Dreiecks ab”, sagt Blendermann. Aufgrund der langen Anfahrt zum Zollamt melden manche Unternehmen eine sogenannte Gestellung außerhalb des Amtsplatzes an, also eine Vor-Ort-Kontrolle wie bei den Galloway-Rindern. Dann setzen sich Blendermann und seine Kollegen ins Auto und fahren los. Heute dauert die Fahrt bis zur Verladestelle etwa eine Stunde.
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Die drei Beamten stapfen über den matschigen Untergrund zu den Ställen, wo die vier kleinen, zotteligen Rinder auf den Transport warten. Die Amtstierärztin erklärt, dass sie die Ohrmarken, anhand derer die Rinder eindeutig zu erkennen sind, bereits überprüft hat. Die Miniaturrinder werden in die Schweiz gebracht und sollen dort bei einem Großbetrieb als Anschauungstiere für Besucher herhalten, sagt der Landwirt.
Warum werden Exportwaren abgefertigt?
Die Rinder-Abfertigung ist etwas Besonderes, so Blendermann. In den meisten Fällen überprüfen die Beamten Exportgüter von Industrieunternehmen aus dem Bezirk. Eine Zoll-Abfertigung wird dann gemacht, wenn der Warenwert über 1000 Euro liegt, die Waren geschäftlich exportiert werden und in ein Drittland geliefert werden sollen, also in ein Land außerhalb der EU oder des europäischen Wirtschaftsraums. Das heißt, als Privatperson hat man mit der Exportabfertigung eher selten zu tun.
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Aber warum ist die Abfertigung überhaupt notwendig? In erster Linie geht es darum, dass geltende Ge- und Verbote, die für die Warenausfuhr gelten, beachtet werden. Dazu zählt beispielsweise das Handels-Embargo der EU gegen Russland und Weißrussland aufgrund des Ukraine-Kriegs. Was die Beamten besonders herausfordert: die Umgehungsausfuhr, also wenn Waren in einen Drittstaat exportiert und von da aus weiter nach Russland gebracht werden.

Bei der Warenbeschau überprüfen die Zollbeamten, ob die Waren, die angemeldet wurden, auch wirklich im Lkw sind. Foto: Haardt
„Außerdem spielt der Schutz von Drittstaaten eine Rolle”, sagt Blendermann. Er erzählt, dass der Export von Altkleidern ein großes Problem ist. Abfall, der offensichtlich wirtschaftlich nicht mehr verwertbar ist, darf nicht in Drittstaaten ausgeführt werden. Trotzdem finden die Beamten bei Warenbeschauen immer wieder Altkleider, die zerfleddert, kaputt oder unvollständig sind. „Das Sortieren von Altkleidern ist sehr aufwendig, sodass manche Unternehmen das im Grunde gar nicht machen.” In solchen Fällen wird die Ausfuhr verweigert und das Unternehmen muss den Abfall anderweitig loswerden.
Verhältnismäßigkeit bei der Abfertigung
Die Rinder werden nacheinander vom Stall in den Hänger geführt, zuerst einer der beiden Bullen. Als er an dem zweiten männlichen Tier vorbeigeht, fangen die beiden Tiere an zu schnauben und brüllen sich an. Währenddessen überprüft Blendermanns Kollegin die Rinderpässe der Tiere, in denen die Ohrmarkennummern angegeben sind. Diese hat der Landwirt dem Zoll im Vorhinein digital mitgeteilt.

Der Zollbeamte Blendermann arbeitet mit 17 weiteren Kollegen in der Abfertigung. Foto: Haardt
Tiere fertigen die Beamten öfter ab, vor allem Pferde, die zu Wettkämpfen gefahren werden, sagt Blendermann. Eine der außergewöhnlichsten Abfertigungen: ein Bengalischer Tiger, der von einem Zoo zum anderen transportiert werden sollte. In dem speziellen Fall verzichteten die Beamten darauf den Chip des Tieres auszulesen, sondern beließen es bei einer visuellen Überprüfung. „Da geht es um Verhältnismäßigkeit und natürlich das Tierwohl”, sagt Blendermann, „sonst hätte der Tiger ruhiggestellt werden müssen.”
Zoll kontrolliert Pakete aus Drittstaaten
Eine weitere Aufgabe der Stader Beamten ist die Post-Abfertigung. In einem Lagerraum im Zollamt liegen in grauen Schwerlastregalen Pakete, die aus Drittstaaten versandt wurden. Normalerweise werden die schon am Flughafen vom Zoll bearbeitet. Wenn das nicht möglich ist, zum Beispiel, weil keine Rechnung beiliegt, landen die Pakete in Stade und warten dort auf die Warenbeschau. Dazu muss allerdings der Paketempfänger vor Ort sein. Denn: „Für uns gilt das Briefgeheimnis. Wir dürfen nicht einfach Pakete öffnen”, so Blendermann.
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Wie bei der Warenbeschau von Exportgütern prüfen die Beamten, ob bestehende Ge- und Verbote bei der Einfuhr beachtet wurden und welche Abgaben anfallen. Was zum Beispiel nicht eingeführt werden darf: in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel oder Kosmetikprodukte, elektronische Geräte, bei denen die Produktsicherheit nicht gewährleistet ist oder gefälschte Markenprodukte. Waren, die nicht reindürfen, werden zurückgeschickt oder in seltenen Fällen vernichtet.
Die vier Mini-Galloways sind verladen und der Spediteur schließt die Tür des Hängers. Für die Rinder geht es in die Schweiz, die Zollbeamten machen sich auf den Rückweg nach Stade. „Das Zollamt in Stade ist zwar klein, aber die Aufgaben sind ziemlich vielfältig”, resümiert Blendermann. „Außerdem finde ich es toll, so viele spannende Einblicke in die Unternehmen zu bekommen.”
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