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Prozess

TBetrug auch in Stade: Nur, weil eine Freundin mit Schlägen drohte?

Am Landgericht Stade hat ein Betrugsprozess gegen zwei Frauen begonnen, die gewerbsmäßig Pedelecs ergaunert haben sollen.

Am Landgericht Stade hat ein Betrugsprozess gegen zwei Frauen begonnen, die gewerbsmäßig Pedelecs ergaunert haben sollen. Foto: Hilken

Angeklagt sind zwei Frauen, die E-Bike-Läden und Möbelhäuser prellten. Zum Prozessauftakt in Stade sorgt ein Zeuge aus Wischhafen für eine Überraschung.

Von Wilfried Stief 20.08.2026, 10:35 Uhr

Stade/Zeven. Mit falschen Versprechungen, Schlägen und sogar Todesdrohungen habe ihre Freundin sie gezwungen, Dutzende E-Bikes bei Fahrradgeschäften im norddeutschen Raum zu ergaunern. Aus der von Lügen und Gewalt geprägten Beziehung habe sie sich nicht lösen können. So erzählt es die Angeklagte aus Sittensen, die wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt ist, vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts. Die entscheidende Frage ist nur: Stimmt das?

Die burschikos wirkende Frau nimmt auf der Anklagebank Platz und lässt die umfangreiche Anklageschrift über sich ergehen. 14 Taten listet der Staatsanwalt auf: Meist soll die Frau Pedelecs (im Volksmund E-Bikes) auf Rechnung mitgenommen haben, ohne sie aber tatsächlich bezahlen zu können und zu wollen.

Die Fahrräder wurden dann kurzerhand von ihrer gewalttätigen Freundin weiterverkauft, sie selbst habe keinen Cent von der Beute gehabt. Hinzu kommen Betrügereien in Einrichtungshäusern in Stade und Lamstedt, wo Schlafzimmer, Küche, Kaffeevollautomat und Lampen geliefert oder mitgenommen wurden – ebenfalls auf Rechnung.

Vorwurf: Dutzende Kaufleute in der Elbe-Weser-Region betrogen

Sechs Zeugen hat die Vorsitzende, Richterin Reinecker, für den ersten Verhandlungstag geladen. Aussage für Aussage soll so ergründet werden, ob und wie sich die Taten zugetragen haben, bei der Dutzende Kaufleute in der Elbe-Weser-Region um insgesamt 73.000 Euro betrogen worden sein sollen.

Das könne auch abgekürzt werden, wirft der Verteidiger seinen Vorschlag in den Ring: Ob die Kammer sich vielleicht auf eine Bewährungsstrafe einlassen könne, bei einem Geständnis selbstverständlich, und wie der Staatsanwalt das sehe.

Ich habe immer gesagt, sie solle sich trennen, aber tja, wo die Liebe hinfällt.

Eine Zeugin über die Angeklagte aus Sittensen

Thema Bewährungsstrafe: Wenn die verhängte Gefängnisstrafe zwei Jahre nicht überschreitet, kann sie zur Bewährung ausgesetzt werden. Doch da wollen sich weder Staatsanwalt noch die Kammer in diesen Vorüberlegungen festlegen. Es gebe noch fünf weitere Anklagen, sagt der Staatsanwalt, die Vorsitzende Richterin erinnert an noch ausstehende Strafbefehle.

Zeugin spricht über furchtbare Beziehung der Angeklagten

Die erste Zeugin ist eine gute Bekannte der Angeklagten. Wortreich erzählt sie von der furchtbaren Beziehung, auf die sich die Angeklagte eingelassen habe. Eben mit dieser hochkriminellen Person, die nicht umsonst derzeit eine über fünfjährige Haftstrafe verbüße. Sie habe ihre Freundin belogen, geschlagen, getreten, bedroht und so zu den Taten gezwungen.

„Ich habe immer gesagt, sie solle sich trennen, aber tja, wo die Liebe hinfällt“, sagt die Zeugin. Zumal sie ihre Freundin auch mit einem Schimpfwort belegte, das sie, die Zeugin, vor Gericht nicht wiederholen wolle. Auch auf Bitten und Drängen der Vorsitzenden kam es nicht über ihre Lippen. Aber aufschreiben, ja, das würde sie. Letztlich gelangte das Schimpfwort in Schriftform zur Vorsitzenden, die es leise zu Protokoll gab.

Angeklagte versucht am Landgericht, ihre Taten zu begründen

Nach der Mittagspause begann die Angeklagte mit ihrer Einlassung. Sie versuchte, deutlich zu machen, warum sie die Taten begehen „musste“, warum sie die Begründungen ihrer gewalttätigen Partnerin nie grundsätzlich infrage stellte und warum sie sich nicht trennte. Stattdessen tagtäglich durch Niedersachsen fuhr und Fahrräder „kaufte“. Sie sei blauäugig gewesen, sagte die Angeklagte. Letztlich gab es aufseiten der Richter wohl doch Zweifel. „Ich tue mich total schwer, ihrer Einlassung zu glauben“, sagte der Beisitzer.

Einen Paukenschlag gab es am Ende des ersten Verhandlungstages. Bei den Pedelec-Betrügereien ging es hauptsächlich um den Sommer 2023. Ein Zeuge aus Wischhafen konnte aber eine Tat zu seinen Ungunsten aus Juni 2024 anhand von Rechnungen belegen. Was das für ein Licht auf die Einlassung der Angeklagten wirft – und vor allem für die Bewährungsstrafe bedeutet -, bleibt bis zum Urteil abzuwarten.

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