Zähl Pixel
Asyllrecht

TBezahlkarte für Asylbewerber: Das sagen Stadt und Land zur Tauschaktion

Die Bezahlkarte für Asylbewerber funktioniert überall dort, wo man auch mit einer Visa-Karte zahlen kann.

Die Bezahlkarte für Asylbewerber funktioniert überall dort, wo man auch mit einer Visa-Karte zahlen kann. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Kulturkampf made in Buxtehude: Im Streit zwischen der BI Menschenwürde und der CDU Buxtehude hat jetzt die Stadtverwaltung reagiert.

author
Von Karsten Wisser
Donnerstag, 20.11.2025, 19:20 Uhr

Buxtehude. Der Streit zwischen der Bürgerinitiative (BI) Menschenwürde im Landkreis Stade und der CDU Buxtehude spiegelt die gesellschaftliche Debatte um den Umgang mit der Migration wider.

Soll die Diskussion verhindert werden?

Die Christdemokraten stören sich an privaten Initiativen, Asylbewerber mit mehr Bargeld zu versorgen, als ihnen laut neuem Bezahlkarten-System zusteht. Hilfsorganisationen wie die BI organisieren dagegen Aktionen, um die Bargeldbegrenzung der Bezahlkarte zu umgehen. Eine solche Aktion gab es wie berichtet kürzlich auch in Buxtehude, die CDU übte daran Kritik.

Die BI wiederum hatte der CDU vorgeworfen, auf AfD-Niveau zu agieren. Die CDU ihrerseits vermutet hinter dieser Argumentation den Versuch, sie mundtot machen zu wollen.

Das sagt die Buxtehuder Stadtverwaltung

Jetzt haben die Stadtverwaltung und das Innenministerium sich zum rechtlichen Rahmen der Bezahlkarte geäußert. Die Stadtverwaltung hat auf eine entsprechende Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Buxtehude reagiert.

„Laut Aussagen des Innenministeriums können private Tauschbörsen rein rechtlich nicht unterbunden werden. Technisch ist es ebenfalls nicht möglich, den Kauf von Gutscheinen über die Bezahlkarte zu verhindern“, bewertet die Verwaltung die Tauschaktionen.

Kreisverwaltung für Bezahlkarte zuständig

Solange keine kriminellen Aktivitäten vorlägen und die Tauschaktionen im Rahmen von privatrechtlichen Vereinbarungen stattfänden, könnten und würden keine rechtlichen Schritte unternommen werden, so die Fachleute der Verwaltung.

Deshalb fällt auch die Antwort auf eine weitere Frage wie folgt aus. Die CDU wollte wissen, welche Maßnahmen die Verwaltung ergreift oder plant, um leistungsberechtigte Personen vor möglichen rechtlichen Nachteilen wie Leistungsentzug und Strafverfahren zu schützen: nämlich keine.

Der Stadt Buxtehude hat zum Thema selbst ohnehin wenig Bezug. Auf der Landkreis-Ebene ist die Stader Kreisverwaltung für die Bezahlkarte verantwortlich. Im Kreis gibt es knapp 600 Bezahlkarten.

Nicht mehr als 50 Euro Bargeld im Monat

Bei der Bezahlkarte handelt es sich um eine guthabenbasierte Karte ohne Kontobindung, bei der eine Überziehung ins Minus nicht möglich ist. Die Einsatzmöglichkeit der Karte wird über den Kreditkarten-Anbieter Visa sichergestellt. Die Karten sind optisch von anderen Karten nicht zu unterscheiden, sodass eine diskriminierungsfreie Nutzung gewährleistet sein soll. Bargeld-Abhebungen sind auf 50 Euro pro Monat beschränkt.

Tauschaktion hat keinen relevanten Umfang

Das Niedersächsische Innenministerium hat auf TAGEBLATT-Anfrage ebenfalls Stellung bezogen: Dem Ministerium sei bekannt, dass durch einen Tausch von Gutscheinen die Bargeldobergrenze umgangen werden könne.

„Diese Möglichkeit ist in Niedersachsen aber nach hiesiger Kenntnis bisher nicht in relevantem Umfang genutzt worden. Vor diesem Hintergrund gibt es keinen Anlass, die Ziele der Einführung der Bezahlkarte in Niedersachsen als gefährdet zu betrachten“, sagt ein Sprecher des Innenministeriums.

Innenministerium zieht positives Zwischenfazit

Insgesamt sei die Einführung der Bezahlkarte sowohl in der Landesaufnahmebehörde als auch in den Kommunen ausgesprochen positiv und ohne größere Schwierigkeiten verlaufen. Man beobachte die Entwicklung jedoch sehr genau und stehe zur Thematik der Tauschbörsen auch mit den anderen Bundesländern in Kontakt. Das Angebot der Tauschzirkel sei allerdings strafrechtlich nicht bewehrt.

Copyright © 2025 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel