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Prozess

TBlutlache am Boden: Rechtsmedizinerin schildert in Stade Details der Gewalttat

Blick in einen Saal des Landgerichts Stade.

Ein Mann aus Gyhum muss sich vor dem Landgericht Stade verantworten: Er soll seine Partnerin getötet haben. (Archivbild). Foto: Cuxhavener Nachrichten

Starke Nerven sind gefragt am dritten Prozesstag am Landgericht Stade gegen einen Mann aus Gyhum, der seine Lebensgefährtin getötet haben soll. Der Richter spricht vorab eine Warnung aus.

Von Lutz Hilken Donnerstag, 02.04.2026, 05:50 Uhr

Stade. Der Vorsitzende Richter der 3. großen Strafkammer am Landgericht Stade warnt Beteiligte und Besucher vorab, es würden schlimme Bilder zu sehen sein, die das Opfer zeigen. Dem 34-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, seine mit ihm zusammenwohnende Lebensgefährtin in der Nacht zum 24. September 2025 getötet zu haben.

Eine Fachärztin für Rechtsmedizin fasst zunächst das Obduktionsgutachten zusammen. Sie beschreibt die Spuren von Gewalteinwirkung, unter anderem scharfe Schnittverletzungen vorderseitig quer am Hals im Bereich des Kehlkopfes sowie langflächige Schnittverletzungen von 17 beziehungsweise 15,5 Zentimetern Länge an den Unterarmen.

Verletzungen des Opfers von Gyhum zeigen Abwehrreaktion

Die Medizinerin schildert weitere, teils oberflächlichere Verletzungen und „komprimierende Gewalteinwirkung am Hals“. Zudem habe sie stumpfe Gewalteinwirkungen insbesondere im Bereich der Stirn und des Gesichts festgestellt. Manche Verletzungen, etwa an den Händen, könnten auf aktive oder passive Abwehrreaktionen der damals 30-jährigen Frau hinweisen.

Als Ausnahme bezeichnete die Ärztin die besagten Schnittverletzungen an den Unterarmen. Diese seien dem Opfer „eher am Ende des Geschehens“ beigebracht worden, als es bereits bewegungslos oder verstorben war. Eine Schwangerschaft des Opfers sei nicht festgestellt worden.

Angeklagter macht sich Notizen

Sodann zeigt der Vorsitzende Richter auf Bildschirmen knapp 100 Aufnahmen, die den Zustand des Opfers zeigen, während die Rechtsmedizinerin auf Details des Obduktionsgutachtens eingeht. Der Angeklagte wirkt äußerlich ungerührt, schaut zuweilen kurz auf die Bilder und blickt dann wieder nach unten, macht sich Notizen.

Obduktionsgutachten: Opfer aus Gyhum wurde gewürgt

Die Ärztin schildert Erfahrungswerte, nach denen oft zunächst stumpfe Gewalt, dann scharfe Gewalt angewendet wird. Die tiefe Halsverletzung sei offenbar mit einem Schnitt erfolgt, an den Unterarmen sei dies ähnlich. Auf die Frage des Richters, wofür die komprimierende Gewalteinwirkung am Hals spreche, verweist die Ärztin auf ein Würgen des Opfers. „Konstanter Druck auf den Hals“, mindestens 30 Sekunden lang. Ob das Würgen todesursächlich war, kann die Rechtsmedizinerin nicht ausschließen, sie geht aber nicht davon aus: „Todesursächlich sind für mich eher die anderen Verletzungen.“

Hier nennt sie vor allem den Schnitt durch die Kehle. Die Schnitte an den Unterarmen seien weniger schlimm, könnten aber ebenfalls zum Verbluten führen, wenn sie unversorgt blieben. Was sie zu möglichen Tatwerkzeugen sagen kann? „Die Verletzungen sehen so aus, als ob sie mit einem Messer beigebracht wurden.“ Dabei sei nicht zu differenzieren, ob es durch ein Cuttermesser oder ein anderes Messer erfolgt sei. Die Kompression am Hals des Opfers sei durch Würgen entstanden: „Ob einhändig oder beidhändig, ist nicht mit Sicherheit zu sagen.“

Spuren konzentrieren sich auf eine Ecke des Schlafzimmers

Was den Vorwurf der versuchten oder vollendeten Vergewaltigung des Opfers betrifft, merkt die Ärztin an, keine Verletzungen im Genitalbereich festgestellt zu haben. Auf Nachfrage des Verteidigers räumt die Fachärztin ein, dass blaue Flecken an den Oberschenkeln vom Reiten stammen könnten, dies sei denkbar.

Was die Blutspurenanalyse betrifft, würden sich die Spuren auf eine Ecke des Schlafzimmers konzentrieren. Vieles spreche dafür, dass das Opfer gelegen habe. Zum Zeitpunkt der Untersuchung für das Gutachten seien bereits einige Veränderungen im Haus vorgenommen und die Analyse auf das Schlafzimmer begrenzt gewesen, was sie für ungewöhnlich hält.

Blutspritzer an Wand und Fenster

Die Spurensicherung der Kripo sei teils noch nicht abgeschlossen gewesen. „Ich war unglücklich über die Situation, weil wir sonst freier agieren können.“ Fotos zeigen eine große Blutlache am Boden, Blutspritzer an Wand und Fenster. „Insgesamt sehr lokal in dieser Ecke.“

Sämtliche Blutspuren stammen vom Opfer, so die Ärztin. Eine 3D-Rekonstruktion zeigt vor allem bodennahe Spuren um den Kopf des Opfers. „Wir sehen hier das Ende des Gewaltgeschehens.“ (nz)

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