TBrutale Schlägerei in Stade – Gewaltvideos im Internet

Videos zeugen vom Gewaltexzess. Foto: Facebook
Die Brutalität der Bilder ist schwer zu ertragen. Eine Gruppe Jugendlicher tritt immer wieder auf ihr Opfer ein. Die Stader Vorfälle ziehen weite Kreise. Die Polizei reagiert.
Stade. Jugendliche mit Migrationshintergrund haben sich in Stade vor Weihnachten mindestens zwei heftige Prügeleien geliefert - unter anderem in der Unterführung zwischen Bahnhofstraße und Harsefelder Straße. Die Videos grassieren weiterhin im Netz.
Die Bilder zeugen von extremer körperlicher Gewalt. Ein junger Mann tritt und schlägt auf sein am Boden liegendes Opfer ein. Letzteres versucht den Kopf mit den Händen zu schützen. Weitere Personen filmen die Tat.
Brutale Prügelei in Stade: Was die Polizei sagt
„Wir ermitteln wegen gefährlicher Körperverletzung, die Hintergründe der Auseinandersetzungen sind noch offen“, sagte Polizeisprecher Rainer Bohmbach dem TAGEBLATT. Die Polizei habe die Identität einiger Jugendlicher feststellen können.
Fünf Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren seien bereits im Dezember kurzzeitig in Gewahrsam genommen worden - in ihren Schulen und in Wohnungen. „Wir haben umfangreiches Videomaterial sichergestellt“, sagte Bohmbach. Das Jugendamt des Landkreises Stade sei eingeschaltet, so Bohmbach.
Auseinandersetzung um ein Mädchen?
Weitere Details wollte der Polizeisprecher mit Blick auf laufende Ermittlungen nicht nennen. Auch die „Bild“-Zeitung berichtete bundesweit über die Vorfälle.
Es gibt Hinweise, dass es sich um einen Streit im zwischenmenschlichen Bereich handelte. Es ging möglicherweise um ein Mädchen. Bohmbach betonte, dass es sich um Streitigkeiten innerhalb migrantischer Gruppen gehandelt habe. Gefahr für andere habe nicht bestanden.
Verbreiten von Gewaltvideos hat Folgen
Videos, in denen Täter mit dem Smartphone filmen, wie sie andere verprügeln oder beleidigen, haben sich zu einem bedenklichen Trend entwickelt. Ein Großteil der jugendlichen Täter ist sich der Auswirkungen solcher Taten kaum bewusst: Durch die massenhafte Verbreitung der Videos und Bilder über Chats und soziale Medien im Internet, haben die Taten verheerenden und langanhaltenden Einfluss auf das Leben der Opfer.
Durch die wiederholte Verbreitung durchleben sie die Tat immer wieder neu. Die ständige Verfügbarkeit, das Teilen von Handy zu Handy, trägt zur Senkung der Hemmschwelle, sowohl bei den Betrachtern als auch bei den Erstellern, bei.
Bündnis schlägt Alarm
Immer mehr Opfer von Cybermobbing - Was hilft Betroffenen?
Wer im Internet oder Chats gewaltverherrlichende Bilder, Videos oder Schriften veröffentlicht und anderen verfügbar macht, begeht nach deutschem Recht eine Straftat.
Wenn Minderjährige unter 14 Jahren solche Inhalte herstellen, verschicken oder besitzen, sind sie zwar nicht strafmündig, können jedoch erzieherischen Maßnahmen durch Eltern oder das Jugendamt unterliegen. Anders sieht es bei Minderjährigen zwischen 14 und 17 Jahren aus. Jugendliche können sich nämlich strafbar machen und nach dem Jugendstrafrecht belangt werden.