Wirbel um Wahl-Werbung – Derzeit hagelt es Beschwerden

Immer wieder beschweren sich Menschen beim Datenschutzbeauftragten über persönliche Wahlwerbung im Briefkasten. (Symbolbild) Foto: Sven Hoppe/dpa
Bürger fragen sich: Woher haben die Parteien die Namen und Adressen? Und: Dürfen die das überhaupt? Die Antworten - und ein guter Tipp.
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Hannover/Landkreis. „Sehr geehrte Frau Meyer“: Zur Bundestagswahl am 23. Februar verteilen die Parteien derzeit großflächig Wahlwerbung. Dabei landen nicht bloß Flyer in den Briefkästen, sondern auch persönlich adressierte Werbung und Postkarten. Darüber beschweren sich immer wieder Bürger bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen - auch aktuell.
Die Kritik: Die Bürger wollen wissen, wie die Parteien an ihre Adresse und Namen gekommen sind.
Der Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper reagierte am Freitag mit einer Erklärung. Wer keine persönlich adressierte Wahlwerbung erhalten will, kann der Übermittlung seiner Daten zu diesem Zweck widersprechen, sagt er.
„Werbung verboten“: Dieser Aufkleber reicht nicht
Aufkleber am Briefkasten mit der Aufschrift „Werbung verboten“ reichten in diesem Fall nicht aus, denn grundsätzlich dürfen die Parteien in den sechs Monaten vor einer Wahl die Daten rechtskonform nach dem Bundesmeldegesetz aus dem Melderegister abfragen. Die Einwohner haben aber das Recht, dieser Weitergabe zu widersprechen. In vielen Kommunen gebe es dafür digitale Widerspruchsformulare, hieß es.
- Das Bundesportal für Verwaltungsdienstleistungen erleichtert die Suche nach dem richtigen Formular per Eingabe der eigenen Postleitzahl
Gibt es keinen Widerspruch, können die Parteien den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift für Wahlwerbung nutzen. Für andere Zwecke wie eine Anwerbung von Mitgliedern ist die Nutzung nicht erlaubt. Spätestens einen Monat nach der Wahl müssen die Parteien die Daten löschen.
Wahl-O-Mat startet am 6. Februar
Grundsätzlich empfiehlt Datenschützer Lehmkemper sich vor der Bundestagswahl gut über die Parteien und ihre Wahlprogramme zu informieren. Der von der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) zur Verfügung gestellte Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl soll online ab dem 6. Februar 2025 verfügbar sein.
„Gut informiert zu sein, schützt gerade im Wahlkampf vor gezielten Falschinformationen, die die öffentliche Meinung und auch die Wahlentscheidung von Wählerinnen und Wählern beeinflussen können“, so Lehmkemper. (dpa/tip)