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Gesundheit

TCuxhaven als Beispiel: So setzen Behörden die Masernimpfpflicht durch

Seit März 2020 gilt in Kitas, Schulen, Kliniken und anderen Einrichtungen eine Masern-Impfpflicht.

Seit März 2020 gilt in Kitas, Schulen, Kliniken und anderen Einrichtungen eine Masern-Impfpflicht. Foto: Stratenschulte/dpa

Seit 2020 gilt eine Masernimpfpflicht. Durchgesetzt wird sie von den Gesundheitsämtern. Im Kreis Cuxhaven wurden in den vergangenen vier Jahren 854 Verstöße gemeldet. Die wichtigsten Fragen im Überblick. Für wen gilt die Masern-Impfpflicht?

Dienstag, 26.03.2024, 11:00 Uhr

Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, die eine Kindertagespflege, einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, müssen gegen Masern geschützt sein.

Ebenso gilt die Impfpflicht für Beschäftigte in Schulen und Kitas oder auch in Arztpraxen oder Krankenhäusern, außerdem für Menschen, die in Flüchtlings- oder Asylbewerberunterkünften wohnen.

Bei Erwachsenen gilt die Masernimpfpflicht aber nur für Personen, die nach 1970 geboren sind. Bei älteren Menschen geht man davon aus, dass sie als Kinder mit dem damals noch weitverbreitetem Masernvirus in Kontakt gekommen sind und dadurch eine natürliche Immunität aufgebaut haben.

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Wie wird die Impfpflicht im Landkreis kontrolliert?

Einrichtungen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Impfnachweise zu kontrollieren - und Verstöße an das Gesundheitsamt zu melden. „Kitas dürfen nur dann Kinder aufnehmen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wird.

Wird der Nachweis nicht erbracht, darf das Kind in der Kita nicht aufgenommen werden“, teilt Simone Starke aus der Pressestelle des Landkreises Cuxhaven mit. Bei Schülerinnen und Schülern haben die Schulen zu kontrollieren, dass die entsprechenden Nachweise vorliegen.

Schulpflicht oder Impfpflicht - was überwiegt?

Schulkinder, die keinen Masernimpfschutz vorweisen können, dürfen und müssen trotzdem in die Schule gehen. Die Schulpflicht wiegt schwerer als die Impfpflicht. Allerdings müssen Schulen diese Fälle dem zuständigen Gesundheitsamt melden.

Das fordert dann die Eltern auf, die Nachweise zur Masernimpfung vorzulegen. Tun die Eltern das auch nach zweimaliger Aufforderung nicht, dann droht ein Bußgeld.

Wie viele Verstöße wurden im Landkreis seit 2020 gemeldet?

Es wurden nach Angaben der Pressestelle des Landkreises bis zum Ende Februar 2024 insgesamt 854 Fälle gemeldet, von denen sich 455 Fälle dadurch erledigt haben, dass die Nachweise noch vor dem Bußgeldverfahren erbracht wurden. Im Jahr 2023 wurden 557 Fälle gemeldet.Was passiert, wenn ein unvollständiger Impfnachweis gemeldet wird?Die Meldung von Schulkindern, die keine Nachweise erbringen, werden von der Schule über das Internetportal „Mebi“ gemeldet, um den Datenschutz bei der Datenübermittlung sicherzustellen.

„Wenn eine entsprechende Meldung eingeht, werden die sorgeberechtigten Personen des Kindes zunächst angeschrieben und zur Vorlage der Nachweise unter Setzung einer Frist aufgefordert“, erklärt Simone Starke.

Sollten die Aufforderungen erfolglos bleiben, wird gegen die sorgeberechtigten Personen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Nach Auskunft des Landkreises wurden bislang im Fall von 108 Kindern Bußgeldverfahren gegen die Eltern an die Bußgeldstelle abgegeben. Verhängt werden können Bußgelder bis zu 2500 Euro.

Wie viele Masernfälle gibt es im Landkreis Cuxhaven?

In diesem Jahr wurde noch kein Masernfall gemeldet. Auch 2023 gab es nach Angaben der Kreis-Sprecherin keine Masernfälle im Kreis Cuxhaven.

Gegen die hochansteckende Virus-Erkrankung gibt es eine Dreifach-Impfung (Masern, Mumps und Röteln) - nach den Anfangsbuchstaben der Krankheiten auch MMR-Impfung genannt - oder eine Vierfach-Impfung.

Diese schützt zudem gegen Windpocken (MMRV). „Der Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Impfstoff ist ein Lebendimpfstoff, der abgeschwächte, vermehrungsfähige Viren enthält“, informiert das Robert Koch-Institut.

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