Urteil

TDarum muss die Schleuserin aus Stade nicht ins Gefängnis

Bei dem ersten Schleuser-Prozess am Landgericht Stade wurde die heute 26 Jahre alte Syrerin aus Stade im Sommer 2024 noch für verhandlungsunfähig erklärt.

Bei dem ersten Schleuser-Prozess am Landgericht Stade wurde die heute 26 Jahre alte Syrerin aus Stade im Sommer 2024 noch für verhandlungsunfähig erklärt. Foto: Helfferich

Jetzt ist das letzte Urteil gegen die Stader Schleuserbande gefallen. Eine 26-jährige Syrerin muss nicht wie ihre Mutter ins Gefängnis.

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Von Björn Vasel
23.06.2026, 05:40 Uhr

Stade. Die 4. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Nina Reinecker hat am Montagmorgen eine 26-Jährige des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Flüchtlingen aus Syrien nach Deutschland für schuldig gesprochen.

Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Sie muss die Kosten des Verfahrens tragen. Die Kammer setzte eine Bewährungszeit von zwei Jahren fest.

Die Vorsitzende Richterin sprach in ihrer Urteilsbegründung von einem „minder schweren Fall“, ein Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren stand damit im Raum. Die Syrerin habe in der Hierarchie als „Begleitschleuserin“ ganz unten gestanden, während ihre Mutter zu der Doppelspitze der Bande gehörte. Diese holte laut Bundespolizei mehr als 100 Landsleute illegal in das Land, für ihre Dienste kassierten sie knapp 300.000 Euro - in Goldschmuck und Bargeld. Am 26. November 2023 klickten die Handschellen.

Junge Mutter erkrankte in der U-Haft

Ihre Mutter wurde von der Kammer bereits im Februar 2025 schuldig gesprochen, als Kopf der Bande kam sie für drei Jahre und drei Monate hinter Gitter. Das Verfahren gegen ihre Tochter war im Sommer 2024 abgetrennt worden. Die junge Syrerin war verhandlungsunfähig.

Der Grund: Die damals 24-Jährige war in der neunmonatigen Untersuchungshaft „psychisch krank geworden“. Die Vorsitzende Richterin Nina Reinecker sprach von einer „Belastungsstörung“. Ihr viertes Kind kam hinter Gittern zur Welt. „Das frisch geborene Kind durfte nicht bei ihr bleiben“, so Reinecker.

Bundespolizisten rücken am 26. November 2023 vor. Auch in der Wohnung der Verurteilten in Stade werden Beweise gesichert.

Bundespolizisten rücken am 26. November 2023 vor. Auch in der Wohnung der Verurteilten in Stade werden Beweise gesichert. Foto: Vasel

Die Haftempfindlichkeit - festgemacht an mangelnden Sprachkenntnissen bis zu Schwangerschaft und Entbindung in der U-Haft - und ihr Geständnis legte die Kammer zugunsten der Mutter in die Waagschale. Dadurch habe sie zur Verfahrensbeschleunigung beigetragen Außerdem gab es bei ihr keine Vorstrafen. Damit sei ein Jahr laut Richterin „tat- und schuldangemessen“. Im Zuge einer Verständigung hatte sich die Kammer mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung bereits über den Strafrahmen geeinigt.

26-Jährige war „Begleitschleuserin“

Im Zuge der Verständigung war die Anklage auf einen Vorwurf reduziert worden. Am 24. November 2021 hatte sie einen Syrer illegal mit einem griechischen Pass, ausgestellt auf eine andere Person, mit dem Flieger von Athen nach Brüssel begleitet. Vorher war der Flüchtling zum Friseur gebracht worden, damit er der Person auf dem Passbild möglichst ähnlich sah.

Nach der Landung habe sie den Mann in einen Zug nach Stuttgart gesetzt und ihm den Ausweis wieder weggenommen. 2000 Euro plus 50 Euro „für die Versicherung“ habe die Bande kassiert. Das sei durch Chats, Zeugen und Bilder belegt, so die Richterin. Das Geld sei, nach einem Beweis-Selfie, über das islamische, auch bei Kriminellen beliebte illegale Hawala-System an die Schleuser überwiesen worden.

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Ob die Verurteilte das im Herbst 2023 bei ihr sichergestellte Bargeld in Höhe von 2050 Euro und ihren Goldschmuck wieder zurückbekommt, ist offen. Die Kammer spielte den Ball in Richtung der Staatsanwaltschaft.

Die Syrerin hatte am Donnerstag beim Prozessauftakt behauptet, dass es sich um Jobcenter-Geld zur Erstausstattung der Wohnung gehandelt habe. Ob es sich um Schleuser-Einnahmen handelte, sei laut Gericht offengeblieben. Die Staatsanwaltschaft könnte es mit den Verfahrenskosten verrechnen.

Die Verurteilte hofft jetzt, dass sie ihre Kinder aus der Obhut des Jugendamtes zurückbekommt. Sollte die 26-Jährige nicht in Revision gehen, ist das Urteil in einer Woche rechtskräftig.

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