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TDefekte Stromzähler: Wenn EWE den Stromverbrauch schätzt

Ein Elektriker montiert einen digitalen Stromzähler.

EWE muss rund 25.000 defekte Stromzähler austauschen. Wenn die Daten nicht ausgelesen werden können, wird der Stromverbrauch geschätzt. (Symbolbild). Foto: Markus Scholz/dpa

Das Display bleibt schwarz, kein Zählerstand ablesbar. 25.000 neue digitale Zähler muss Energieversorger EWE austauschen - auch im Kreis Stade. Der Verbrauch wird dann geschätzt. Das rät die Verbraucherzentrale.

Von Maike Wessolowksi Donnerstag, 25.07.2024, 12:14 Uhr

25.000 Geräte werden ausgetauscht, tausende Zählerstände sind verloren. Wie wird jetzt die jährliche Abrechnung erstellt? Wir haben René Zietlow-Zahl, Referent für Energierecht der Verbraucherzentrale Niedersachsen, befragt.

EWE kann meine Daten nicht auslesen – was passiert jetzt?

Der Verbrauch darf in diesen Fällen von der EWE Netz geschätzt werden. Die Schätzung hat sich grundsätzlich an den tatsächlichen Umständen zu orientieren. Unter anderem müssen daher der Vorjahresverbrauch mit in die Berechnung einfließen.

Ich habe aber dieses Jahr einen neuen Kühlschrank gekauft und alle Lampen auf LED umgestellt?

Sollten Verbraucher Elektrogeräte ausgetauscht haben und diese laut Leistungsbeschreibung deutlich effizienter sein, sollten Fotos von den Beschreibungen gemacht werden. Diese sollten an den Netzbetreiber geschickt werden.

Es sollte ein Verweis darauf erfolgen, dass diese Angaben in der Berechnung der Schätzung berücksichtigt werden sollen. Dies gilt auch dann, wenn Personen aus dem Haushalt ausgezogen sind.

Mein Stromzähler läuft noch, aber ich bin verunsichert.

Sollte noch keine konkrete Fehlermeldung vorliegen, sollten regelmäßig Zählerstände an den Netzbetreiber mitgeteilt werden. Dass sich Fehler in Folge zeigen, ist nicht ausgeschlossen.

Wie prüfe ich meine Abrechnung unter diesen Umständen?

Die Ablesewerte sollten mit denen in den Vorjahren verglichen werden. Sollten keine Ablesewerte vorliegen, weil man beispielsweise erst neu in die Wohnung eingezogen ist, könnte man sich mit den Vormietern in Verbindung setzen.

Dies wären jedoch nur grobe Vergleichswerte, weil die Verbrauchsmengen von anderen Personen deutlich voneinander abweichen können. Insbesondere aufgrund der Nutzung anderer Elektronikgeräte. Ein Vergleich lohnt sich dennoch.

Woran muss ich noch denken?

Bei der Messung von Einspeiseleistungen von Photovoltaikanlagen sollte eine rückwirkende Korrektur der Einspeisemengen möglich sein, sollten gravierende Unterschiede vorhanden sein.

Dies gilt vornehmlich in den Fällen, in denen die Photovoltaikanlagen erst im Herbst des vergangenen Jahres installiert worden sind und die Sommermonate noch nicht in die Berechnung einfließen.

Es können Werte aus den Apps genutzt werden, die Werte von dem Wechselrichter erhalten. Dort wird die Menge des Stroms, der durch die Produktion der PV-Anlage anfällt, gemessen. Dies gilt sowohl für größere PV-Anlagen als auch für Balkonkraftwerke.

Sollte ich zwischendurch nun Zählerstände aufschreiben?

Zählerwerte sollte man immer regelmäßig überprüfen, auch wenn noch kein konkreter Fehler vorliegt. Die Zählerstände sollten dem Netzbetreiber mitgeteilt werden. Dies gilt in der Regel durch eine Onlineablesung.

Die Verbraucherzentrale rät, zumindest einmal im Monat einen Zählerstand zu dokumentieren. Die Dokumentation sollte mit einem Bild vorgenommen werden, auf dem das Tagesdatum enthalten ist. Dies kann beispielsweise mit der aktuellen Tageszeitung sichergestellt werden.

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